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Normale Version: Klausuren Dezember 2019
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Willi der wetterfrosch (Gaub)

Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul

Gast

(05.12.2019, 21:33)Willi der wetterfrosch (Gaub) schrieb: [ -> ]Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul



Ich fand schon, dass das Sinn ergab. Die Zeugen haben alle nur gesagt, dass über die ganzjährige Bewohnbarkeit der Küche geredet wurde. Das allein würde aber noch keinen Anfechtungsgrund liefern. Vielmehr muss die Küche auch ungeeignet gewesen sein. Das sie das ist, hat der Sachverständige bestätigt.

GastHH

(05.12.2019, 19:45)GastNRW2019 schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 19:43)Gast schrieb: [ -> ]wäre sicher auch nicht schlecht gewesen, heute mit §§ 570 iVm § 578 I, II BGB zu argumentieren...

Scheidet es nicht aus, weil wir keinen Mietvertrag zwischen Kläger und Beklagten haben.

Jo, hier!
Habe gesagt, dass die wohl analog gelten, weil wenn schon der Mieter kein ZBR der Räumung entgegenhalten darf, dann wohl erst Recht kein untermietender Dritter. Keine Aber ob das was taugt...  Huh

Jurcing

(05.12.2019, 20:40)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 20:36)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 18:44)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 18:34)nrw schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: [ -> ]Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...


Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...

Hab einfach vergessen in die Skizze zu schreiben und dann beim runterrattern nicht ergänzt... Echt ärgerlich. Hatte das Fett auf meinem Problemzettel stehen.
Kann auch sein dass das mit dem Gewährleistungsausschluss einfach ne Falle war, die einen von der Anfechtung ablenken sollte. 123 passt ja eigentlich super und ich ärgere mich im Nachhinein dass ich den nicht statt des Rücktritts genommen habe. Wäre einfacher, schneller und vor allem, wegen dem angesprochenen Vorrang, auch richtiger gewesen. Man ist nur immer in diesem Modus, ALLES in der Vorlage zu verwerten. Total lebensfremd, aber häufig klausurenrettend. 
Andererseits: Wofür brauchte man dann die Aussage von dem Sachverständigen? Für die Täuschung hätten doch auch schon die Aussagen der Ehefrauen gereicht, oder?

Ich muss wirklich aufhören drüber nachzudenken  :D

Die Zeugen sagen dir nur, dass die Beklagte behauptet hat, die Küche sei für ganzjährige Nutzung geeignet. Der Sachverständige sagt dir, dass die Küche nicht ganzjährig genutzt werden kann.

Gast

(05.12.2019, 21:55)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 21:33)Willi der wetterfrosch (Gaub) schrieb: [ -> ]Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul



Ich fand schon, dass das Sinn ergab. Die Zeugen haben alle nur gesagt, dass über die ganzjährige Bewohnbarkeit der Küche geredet wurde. Das allein würde aber noch keinen Anfechtungsgrund liefern. Vielmehr muss die Küche auch ungeeignet gewesen sein. Das sie das ist, hat der Sachverständige bestätigt.
Denke auch. Dann kommt es drrauf an wie man dieses Loslösungsschreiben auslegen konnte. Bin deswegen eher zum Rücktritt gekommen, weil es da um die Ungeeignetheit der Küche ging und er nichts bzgl. einer Täuschung geschrieben hat. Da war nur in der Klage formuliert, dass er sich betrogen fühlt. Aber kann man bestimmt auch als Anfechtungserklärung auslegen.

Gast

Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.

Gast

(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.



In BW dürfen die Skizzen nicht abgegeben werden. Ich dachte das wäre überall so?

Gast

(05.12.2019, 23:46)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.



In BW dürfen die Skizzen nicht abgegeben werden. Ich dachte das wäre überall so?


In nrw werden sie abgegeben

Gast

(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.


Die guckt sich kein Prüfer an!

Gast

(06.12.2019, 06:42)Gast schrieb: [ -> ]
(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.


Die guckt sich kein Prüfer an!

Ok..