Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul
(05.12.2019, 21:33)Willi der wetterfrosch (Gaub) schrieb: [ -> ]Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul
Ich fand schon, dass das Sinn ergab. Die Zeugen haben alle nur gesagt, dass über die ganzjährige Bewohnbarkeit der Küche geredet wurde. Das allein würde aber noch keinen Anfechtungsgrund liefern. Vielmehr muss die Küche auch ungeeignet gewesen sein. Das sie das ist, hat der Sachverständige bestätigt.
(05.12.2019, 19:45)GastNRW2019 schrieb: [ -> ] (05.12.2019, 19:43)Gast schrieb: [ -> ]wäre sicher auch nicht schlecht gewesen, heute mit §§ 570 iVm § 578 I, II BGB zu argumentieren...
Scheidet es nicht aus, weil wir keinen Mietvertrag zwischen Kläger und Beklagten haben.
Jo, hier!
Habe gesagt, dass die wohl analog gelten, weil wenn schon der Mieter kein ZBR der Räumung entgegenhalten darf, dann wohl erst Recht kein untermietender Dritter. Keine Aber ob das was taugt...
(05.12.2019, 21:55)Gast schrieb: [ -> ] (05.12.2019, 21:33)Willi der wetterfrosch (Gaub) schrieb: [ -> ]Ja das mit dem Sachverständigen macht echt kein Sinn. die waren wohl echt zu faul
Ich fand schon, dass das Sinn ergab. Die Zeugen haben alle nur gesagt, dass über die ganzjährige Bewohnbarkeit der Küche geredet wurde. Das allein würde aber noch keinen Anfechtungsgrund liefern. Vielmehr muss die Küche auch ungeeignet gewesen sein. Das sie das ist, hat der Sachverständige bestätigt.
Denke auch. Dann kommt es drrauf an wie man dieses Loslösungsschreiben auslegen konnte. Bin deswegen eher zum Rücktritt gekommen, weil es da um die Ungeeignetheit der Küche ging und er nichts bzgl. einer Täuschung geschrieben hat. Da war nur in der Klage formuliert, dass er sich betrogen fühlt. Aber kann man bestimmt auch als Anfechtungserklärung auslegen.
Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.
(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.
In BW dürfen die Skizzen nicht abgegeben werden. Ich dachte das wäre überall so?
(05.12.2019, 23:46)Gast schrieb: [ -> ] (05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.
In BW dürfen die Skizzen nicht abgegeben werden. Ich dachte das wäre überall so?
In nrw werden sie abgegeben
(05.12.2019, 23:29)Gast schrieb: [ -> ]Fließen die Skizzen eigtl auch unbewusst mit in die Bewertung ein? Wenn zB etwas in der Skizze steht, was aber aus Zeitgründen nicht im Gutachten steht.
Die guckt sich kein Prüfer an!