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Normale Version: Klausuren Dezember 2019
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Gast

(13.12.2019, 04:41)Gast schrieb: [ -> ]Heute Behörden oder Anwaltsklausur ?



Exakt

Gast

(13.12.2019, 04:41)Gast schrieb: [ -> ]Heute Behörden oder Anwaltsklausur ?
Heute Behördenklausur, inklusive zehn Minuten Zugabe zum Elend weil sie ne Aufgabe nicht ausreichend deutlich kommuniziert haben. Fällt einem nix mehr zu ein.

Bln Gast

(13.12.2019, 15:43)Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 04:41)Gast schrieb: [ -> ]Heute Behörden oder Anwaltsklausur ?
Heute Behördenklausur, inklusive zehn Minuten Zugabe zum Elend weil sie ne Aufgabe nicht ausreichend deutlich kommuniziert haben. Fällt einem nix mehr zu ein.
 Was war los? 
Bei uns in Berlin gab es die nicht, zumindest nicht in meinem Saal. 
Aber auch hier Behördenklausur!

nrw

(13.12.2019, 16:26)Bln Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 15:43)Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 04:41)Gast schrieb: [ -> ]Heute Behörden oder Anwaltsklausur ?
Heute Behördenklausur, inklusive zehn Minuten Zugabe zum Elend weil sie ne Aufgabe nicht ausreichend deutlich kommuniziert haben. Fällt einem nix mehr zu ein.
 Was war los? 
Bei uns in Berlin gab es die nicht, zumindest nicht in meinem Saal. 
Aber auch hier Behördenklausur!


Abgesehen von der Hauptakte war da halt nen Schriftsatz mit drin wo eine nen Antrag gestellt hat und man sollte sagen wie man damit umgehen soll. Stand eigentlich mMn recht deutlich in der Akte drin aber man konnte schon kurz auf die Idee kommen dass das nur zu machen war wenn man in der Hauptsache nicht zu einem Bescheid gekommen wäre. 

Was dann allerdings die 10 Minuten bringen sollen ist mir auch schleierhaft, entweder man hat es gesehen und braucht die nicht oder das ist definitiv zu wenig Zeit um da noch eingehend zu prüfen. 

Fand die Klausur aber alles in allem eig ganz gut, jetzt schnell Koffer packen, morgen früh geht der Flieger ;) 

Wir sehen uns dann im März zum gemeinsamen Warten :D

GastNRW628

(13.12.2019, 16:35)nrw schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 16:26)Bln Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 15:43)Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 04:41)Gast schrieb: [ -> ]Heute Behörden oder Anwaltsklausur ?
Heute Behördenklausur, inklusive zehn Minuten Zugabe zum Elend weil sie ne Aufgabe nicht ausreichend deutlich kommuniziert haben. Fällt einem nix mehr zu ein.
 Was war los? 
Bei uns in Berlin gab es die nicht, zumindest nicht in meinem Saal. 
Aber auch hier Behördenklausur!


Abgesehen von der Hauptakte war da halt nen Schriftsatz mit drin wo eine nen Antrag gestellt hat und man sollte sagen wie man damit umgehen soll. Stand eigentlich mMn recht deutlich in der Akte drin aber man konnte schon kurz auf die Idee kommen dass das nur zu machen war wenn man in der Hauptsache nicht zu einem Bescheid gekommen wäre. 

Was dann allerdings die 10 Minuten bringen sollen ist mir auch schleierhaft, entweder man hat es gesehen und braucht die nicht oder das ist definitiv zu wenig Zeit um da noch eingehend zu prüfen. 

Fand die Klausur aber alles in allem eig ganz gut, jetzt schnell Koffer packen, morgen früh geht der Flieger ;) 

Wir sehen uns dann im März zum gemeinsamen Warten :D
Ja, das mit den zehn Minuten hab ich auch nicht verstanden. Meinen die das reicht um das zu bearbeiten? Dann ist das definitiv ein Witz. Oder meinen die das als Entschuldigung für die Störung? Dann hätte man es auch sein lassen können.

Zur Erklärung. Fall war aus dem FStrG, eine Gaststätte grenzt an einen Autobahnparkplatz, die Betreiberin verkauft durch den Zaun kleinere Gerichte an die Leute auf dem Parkplatz. Behörde will dagegen vorgehen, wir sollen prüfen. 

Die Zusatz-Geschichte war, dass die Betreiberin einer 6km entfernten Raststätte an der Autobahn selber nen Antrag auf Einschreiten an die Behörde gestellt hatte. Behörde will sich natürlich nicht sagen lassen, was sie tun soll. Wir sollen prüfen ob unbeteiligte Dritte die Behörde zum Tätigwerden verpflichten können.

Man konnte halt auf die Idee kommen dass es auf den Antrag der Raststättenbetreiberin nicht ankam, wenn man vorher zum Ergebnis gekommen war, dass die Behörde eh einschreiten muss. Da kam dann der Hinweis dass auf jeden Fall gutachterlich zu untersuchen ist, was mit dem Antrag der Dritten zu passieren hat. Dafür bekamen wir zehn Minuten mehr.

Gast NRW 92

Und was habt ihr dazu geschrieben? Ist jemand auf gesteigerten Gemeingebrauch eingegangen? Woraus ergab sich der Anspruch der W?

Gast

(13.12.2019, 18:31)Gast NRW 92 schrieb: [ -> ]Und was habt ihr dazu geschrieben? Ist jemand auf gesteigerten Gemeingebrauch eingegangen? Woraus ergab sich der Anspruch der W?


Hab 15 Abs 2 S 4 FStrG genommen.

Hab geschrieben dass durch das Schreiben der W nen Verwaltungsverfahren auf Antrag in Gang gesetzt wurde und dies mache der Bescheid an die G oder wie die hieß erging quasi erledigt ist, es dazu aber einer übereinstimmenden Erklärung dbzgl bedarf um dann das Verfahren einzustellen. Deshalb hab ich geschrieben dass man ihr eine Mitteilung zukommen lassen sollte dass nach Sicht der Behörde Erledigung eingetreten ist und so sie das auch so sehe das Verfahren eingestellt werden würde. Keine Ahnung ob das stimmt^^

Gast

(13.12.2019, 19:54)Gast schrieb: [ -> ]
(13.12.2019, 18:31)Gast NRW 92 schrieb: [ -> ]Und was habt ihr dazu geschrieben? Ist jemand auf gesteigerten Gemeingebrauch eingegangen? Woraus ergab sich der Anspruch der W?


Hab 15 Abs 2 S 4 FStrG genommen.

Hab geschrieben dass durch das Schreiben der W nen Verwaltungsverfahren auf Antrag in Gang gesetzt wurde und dies mache der Bescheid an die G oder wie die hieß erging quasi erledigt ist, es dazu aber einer übereinstimmenden Erklärung dbzgl bedarf um dann das Verfahren einzustellen. Deshalb hab ich geschrieben dass man ihr eine Mitteilung zukommen lassen sollte dass nach Sicht der Behörde Erledigung eingetreten ist und so sie das auch so sehe das Verfahren eingestellt werden würde. Keine Ahnung ob das stimmt^^

Boah ich wusste überhaupt nicht was ich mit der Frage anfangen soll... IE hab ich statt eine prüfung irgend eines Tatbestandes einfach die Frage aufgeworfen, ob das Straßengesetz überhaupt drittschutz gewährt, bzw. die Vorschrift zur Untersagung (in der umfangreichen Kommentierung nicht fündig geworden) im Ergebnis abgelehnt mit der Begründung dass Zweck des fstrg die Planung des Straßenverkehrs, und die Abwendung von gefahren, die aus sondernutzungen hervorgehen ist und nicht ein subjektives Recht auf faire Behandlung in Bezug auf kosten, Angebot etc gewährleistet

Also drittschutz (-)
Anspruch (-)

Rte

Ich bin auch über Drittschutz gegangen und habe ihn abgelehnt. Den möglichen Anspruch habe ich aus §§ 8I 2, VIIa 1 FStrG entnommen.

Gast

Ich habe in dem Zusatzteil geprüft, ob Frau Westermann eigene Ansprüche gegen die Behörde hat. 
Bei mir lief das auf eine Verpflichtungsklage hinaus. Habe dann diskutiert, ob der Anspruch allein auf den allgemeinen Abwehr- und Unterlassungsanspruch gestützt werden kann (str.).
Bei mir ging das durch.