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Normale Version: Klausuren Dezember 2019
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Gast

(15.12.2019, 20:39)Gast444 schrieb: [ -> ]Also bei uns (GPA) musste man bzgl aller aufgeworfenen Fragen ein Gutachten machen plus Bescheid. 
Wenn man das Eingreifen der Behörde gegen die „Imbissverkäuferin“ für rechtmäßig erachtet hat, dann sollte dieser Bescheid verfasst werden. Sollte man hingegen dieses für rechtswidrig gehalten haben, sollte stattdessen ein Behördenschreiben an die Anspruchsstellerin verfasst werden. 

Den Hinweis auf ein Hilfsgutachten gab es auch - der steht aber fast immer da

Ja das stimmt mit dem hilfsgutachten, dass kenn ich natürlich aber gab es bei euch nen expliziten hinweis auf ein hauptgutachten vor dem bescheid?

Gast444

Ja, „hinsichtlich aller aufgeworfenen Rechtsfragen ist ein Gutachten zu fertigen“. So war es meine ich formuliert

Gast

In Sachsen war es der Bescheid nur mit Hilfsgutachten (also gerade kein vorbereitendes) und dann nochmal ein Gutachten zu der Sache mit dem Drittschutz.

Gast

(15.12.2019, 23:11)Gast schrieb: [ -> ]
(15.12.2019, 20:39)Gast444 schrieb: [ -> ]Also bei uns (GPA) musste man bzgl aller aufgeworfenen Fragen ein Gutachten machen plus Bescheid. 
Wenn man das Eingreifen der Behörde gegen die „Imbissverkäuferin“ für rechtmäßig erachtet hat, dann sollte dieser Bescheid verfasst werden. Sollte man hingegen dieses für rechtswidrig gehalten haben, sollte stattdessen ein Behördenschreiben an die Anspruchsstellerin verfasst werden. 

Den Hinweis auf ein Hilfsgutachten gab es auch - der steht aber fast immer da

Ja das stimmt mit dem hilfsgutachten, dass kenn ich natürlich aber gab es bei euch nen expliziten hinweis auf ein hauptgutachten vor dem bescheid?

Aber wozu soll der Verweis mit dem Hilfsgutachten sein, wenn man schon ein vorbereitendes schreibt? Dann kommt das doch alles in eins, wie soll ich da differenzieren? Aber vielleicht ist das bei euch auch anders...

Gast444

Ich meine, dass es auf das (Haupt)Gutachten bezogen war.
Wir hatten auch noch die Vermerke, dass innerhalb des Gutachtens kein Sachbericht zu fertigen sei, innerhalb des Bescheides jedoch schon und dass wir innerhalb des Bescheides hinsichtlich der Rechtsfragen vereinzelt Klammerverweise auf das Gutachten vornehmen können. 
Kommst du aus NRW? Ist nicht böse gemeint, aber da ist mir hier im Forum schon vermehrt aufgefallen, dass der Umfang der Klausuren im Ringtausch im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig verringert wird. Dann könnte es ja gut sein, dass bei euch einfach kein zusätzliches Gutachten gefordert war. Mach dir mal keine Sorgen!

Gast444

Noch ein Nachtrag. Ein Hilfsgutachten dient ja nur zur Absicherung des JPA letztlich. Dass man, sofern man verfrüht aus der Prüfung aussteigen sollte, trotzdem noch die anderen Rechtsfragen durchprüft, die man sich sonst eben abschneiden würde. 
Im ersten Examen gab es diesen Verweis bei uns auch meist und dort wurden ja nur Gutachten gefertigt.

NRWs

In NRW wurde definitiv auch ein Gutachten verlangt. Auch dort wurde darauf hingewiesen, dass das Gutachten keine Sachverhaltsdarstellung enthalten muss.

Gast 234

(16.12.2019, 11:34)Gast444 schrieb: [ -> ]Ich meine, dass es auf das (Haupt)Gutachten bezogen war.
Wir hatten auch noch die Vermerke, dass innerhalb des Gutachtens kein Sachbericht zu fertigen sei, innerhalb des Bescheides jedoch schon und dass wir innerhalb des Bescheides hinsichtlich der Rechtsfragen vereinzelt Klammerverweise auf das Gutachten vornehmen können. 
Kommst du aus NRW? Ist nicht böse gemeint, aber da ist mir hier im Forum schon vermehrt aufgefallen, dass der Umfang der Klausuren im Ringtausch im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig verringert wird. Dann könnte es ja gut sein, dass bei euch einfach kein zusätzliches Gutachten gefordert war. Mach dir mal keine Sorgen!

gönner83

ich wünsche mir dass es richtig gescheppert hat und viel spaß beim warten jetzt!

Gast

(16.12.2019, 15:16)Gast 234 schrieb: [ -> ]
(16.12.2019, 11:34)Gast444 schrieb: [ -> ]Ich meine, dass es auf das (Haupt)Gutachten bezogen war.
Wir hatten auch noch die Vermerke, dass innerhalb des Gutachtens kein Sachbericht zu fertigen sei, innerhalb des Bescheides jedoch schon und dass wir innerhalb des Bescheides hinsichtlich der Rechtsfragen vereinzelt Klammerverweise auf das Gutachten vornehmen können. 
Kommst du aus NRW? Ist nicht böse gemeint, aber da ist mir hier im Forum schon vermehrt aufgefallen, dass der Umfang der Klausuren im Ringtausch im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig verringert wird. Dann könnte es ja gut sein, dass bei euch einfach kein zusätzliches Gutachten gefordert war. Mach dir mal keine Sorgen!

Das stimmt von vorne bis hinten nicht!
Die NRW-Klausuren waren genauso umfangreich wie alle anderen! Ja, es wurden Gutachten verlangt. Seit wann gibt es in NRW keine Gutachten???
Und zusätzlich dazu, dürfen wir weder markieren noch kommentieren! 
Ich kann dieses NRW-Bashing nicht mehr lesen! Ihr lebt mit Vorurteilen, die nicht haltbar sind!
Letztens sagte eine Bekannte aus einem anderen Bundesland: „Wir mussten sogar einen Tatbestand schreiben.“
Wow! Wir müssen IMMER einen Tatbestand anfertigen!