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Normale Version: Klausuren Oktober 2018
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Jojo(NRW)

Ich habe den Antrag zu 2) als annex behandelt und bzgl der Werkstatt stattgegeben. Alle Geräte schon drin und Beigeladene am 20.08.2018 geäuert hat, bald anfangen zu werden.

Andere Frage: Ich habe zwar alle Formalien des Beschlusses beachtet, aber im Eifer des Gefechtes in Tatbestand hnd Entscheidungsgründe unterteilt. Meint ihr, dass das krasse Abzüge gibt?

Gast

Krasse vielleicht nicht, aber 2-3 schon. Das gehört halt leider zu den absoluten Basics, auch wenn es super ärgerlich ist.

NRW

Oh man, ich habe den selben Fehler gemacht mit TB und Entscheidungsgründe, sowas blödes

NRW

NRW

Lösungsvorschlag

Tenor: Anträge werden abgelehnt.

Gründe II.:
Anträge des Antragstellers zu 2) unzulässig. Anträge Antragstellerin zu 1) zulässig aber unbegründet

Vorprüfung 
- Auslegung Antragsbegehren § 88 VwGO --> Anordnung, nicht Wiederherstellung
- subjektive Klagehäufung: § 64 VwGO iVm §§ 59, 60 ZPO

A. Zulässigkeit (beider Antragsteller und Anträge zusammen)
- VRW
- Statthaftigkeit Antrag 1) Anordnung a.W. § 80 V VwGO; Antrag 2) Sicherungsmaßnahme §§80a III, 80a I Nr.2 Hs.2, 80 IV
- Antragsbefugnis § 42 II analog --> Gebietsgewährleistungsanspruch / Gebot der Rücksichtnahme §§ 30 I (31 I) BauGB, § 15 I BauNVO
--> hier hab ich den Mieter rausgekegelt
- RSB: Kopp/Schenke §80a --> Sicherungsmaßnahme als Annex für §80 V (plus indirekt Werkstatttätigkeit angedroht)

B. Begründetheit
Interessenabwägung, Erfolgsaussichten in der Hauptsache, bei § 80 II Nr.3 gesetzliche Wertung, §80a I Nr.2 HS 2 folgt § 80 V
--> § 75 I BauO NRW
--> allg. Wohngebiet
Werkstatt = nichtstörender Handwerksbetrieb
Minigolfanlage = regelmäßig zulässig als Anlage für soziale/sportliche Zwecke (dann Arg. mit Freizeitrichtlinie)
                         ausnahmsweise zulässig als nicht störender Gewerbebetrieb (dann Arg. mit TA BImSchG)
Hier habe ich mich intensiv mit dem Sachverständigengutachten auseinander gesetzt:
- Untergesetzliche Normen als Bezugspunkt
- Anknüpfungstatsachen (warum reicht Rechenmodell und ist keine Ortsbegehung notwendig)
- Ermessen des Gerichts gem. § 108 VwGO wenn alle Vss für Beweismittel vorliegen

RBB: §§ 146, 147 VwGO

NRW

und objektive anfängliche Klagehäufung § 44 VwGO

NRW

Ich hab dem Antrag insgesamt stattgegeben. War aber alles eher Kraut und Rüben, zu viele Details im Sachverhalt und wegen der nicht zu schaffenden Stoffmenge ist da wenig Struktur bei mir drin. Da muss morgen nochmal was besseres kommen. ^^ 

Ich hab bzgl der Minigolfanlage argumentiert, dass die Freizeitlärmrichtlinie gerade nicht eingehalten wurde bzw sich das Gutachten damit gar nicht auseinandergesetzt hat. In der FreizLärmRL galt ein anderer (kürzerer) Bemessungspegel von 12 Stunden wochentags und 9 Std am Wochenende und das Gutachten bemisst seine Werte nur anhand des 16-stündigen Pegels der TA Lärm. 

Bzgl der Halle/Werkstatt hab ich nen Verstoß angenommen, weil die einzelnen Geräte für sich genommen schon deutlich über dem zulässigen dB(A)-Wert lagen und bei nem 2-Mann-Betrieb, wie in der Auflage vorgesehen, wohl auch nicht selten mehr als eins davon gleichzeitig laufen wird.

NRW

Erst mal danke! Kannst du das mit dem Antrag zu 2 bitte noch mal erklären, warum ist der unzulässig?

NRW

"Ich hab bzgl der Minigolfanlage argumentiert, dass die Freizeitlärmrichtlinie gerade nicht eingehalten wurde bzw sich das Gutachten damit gar nicht auseinandergesetzt hat. In der FreizLärmRL galt ein anderer (kürzerer) Bemessungspegel von 12 Stunden wochentags und 9 Std am Wochenende und das Gutachten bemisst seine Werte nur anhand des 16-stündigen Pegels der TA Lärm. "

Ich hatte die unterschiedlichen Zeiten so gedeutet, dass man dadurch darauf kommen kann dass die Werte am Ende unterschritten werden.
Die Werte im Gutachten waren alle etwas/viel drüber. Die Auflage besagte aber man darf nur 8 Std. werkeln. Wenn jetzt 16 Std eine solche Messung ergeben haben (mit Geräuschspitzen), dann dachte ich mir werden 8 Std. weniger ergeben. 

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Annexantrag:
Die Antragstellerin hat durch die Anfechtung der Genehmigung ja nichts gewonnen hinsichtlich dem was es schon gibt. Diesbezüglich möchte sie, dass aufgehört wird dass die Beigeladene den "unrechtmäßigen Zustand weiter vertieft"
§ 80a I Nr.2 HS 2 ermöglicht Maßnahmen zur Sicherung der Rechte (wie der Hängebeschluss bei dem angeordnet werden soll dass nichts weiter gemacht wird). Blick in den Kommentar = Annex zu § 80 V.
Wenn ich den §80 V erheben kann weil eine Erlaubnis gegen meine Rechte verstoßt, dann kann ich auch die Nutzung der rechtswidrig erlaubten Werkstatt unterbinden. Sonst wäre mein § 80 V Antrag sinnlos.

NRW

Der Antrag zu 2 war aus meiner Sicht unzulässig weil der Antragsteller als Mieter nicht Klagebefugt in der Hauptsache war.

Zumindest bzgl des Gebietsgewährleistungsanspruchs würde ich sagen stimmt das. Die Pflichten des Gebietsgewährleistungsanspruchs treffen ja auch nur den Eigentümer. Nicht den Mieter. Der Mieter kann auch einfach wegziehen. Dem ist das Gebiet eigentlich egal.

NRW

Ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch.

Also Antrag zu 2 unzulässig weil RSB (-), weil er sein Ziel schon mit Antrag zu 1 erreicht?