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Normale Version: Klausuren Oktober 2018
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Gast SH

GPA war etwas anderer Kleingartenfall als das o. g. Urteil. Es gab einen Pachtvertrag, eine Beitrittserklärung zum e. V. und einen Vertertrag mit einer Stromgemeinschaft der eine 'Kaution' für das errichtete Stromveeaorgungssystem regekte, bestehend aus den Pächtern.

Ich befürchte nicht einmal den richtigen Anspruchsgegner für die Kautionsrückzahlung zu haben.

Stromgemeinschaft ist wohl eine GbR, da kam ich nicht drauf.

RLP

In RLP Abgasproblematik...

Gast

Was war das mit Pachtvertrag, Mitgliedschaft und Stromvertrag ?

NRW

Wie habt ihr aus NRW das mit dem Schenkkreis gelöst?

Grumpycat LJPA Nord

Hey, Hey

sagt mal, ist das bei euch auch immer so, dass ihr bei jeder der bisher gelaufenen Klausuren für eure Lösungsskizze VIEL viel länger braucht, als es in jeder Übungsklausur vorher der Fall war??

Heute war es bei mir auch wieder so... Nach vielem Hin- und Her hab ich dann eine für mich vertretbare Lösung gefunden, weil es halt sein musste und ab dann hab ich mir die Finger wundgeschrieben. Wie lief es bei euch so?
Ich hab im Ergebnis gesagt, dass der Mandantin ein Anspruch auf die Rückzahlung der beiden Kautionen, ein Anspruch auf die Differenz zwischen der niedrigeren erzielten Ablöse und der beabsichtigten höheren Ablöse (350 € oder so) und ein Zinsanspruch auf beide Forderungen zustehen (obwohl bei der Differenzforderung ja gar kein Verzug besteht, wie mir grad auffällt - das ist dann wohl nur mit Rechtshängigkeitszinsen.. Naja \o/ ). Die Ansprüche vom Verein hab ich alle abgelehnt.

Ich fands heute unterm Strich etwas besser als gestern, aber ey... Jetzt bin ich auch echt kaputt.

Gast

Welche Anspruchgrundlage habt ihr für die Kaution genommen? War das ein separater Vertrag (Stromvertrag) ?

Grumpycat LJPA Nord

Ja, ich hab das als separaten Stromvertrag gemacht und den auch so genannt, nachdem ich einmal den vollen Vertragsnamen abgeschrieben hatte. und aus diesem Stromvertrag hab ich dann erst die entsprechende Regelung genommen, in der stand, dass nach Ausschluss aus dem Verein und nachdem ein neuer Nachpächter die Kaution gezahlt hat, der Anspruch auf Rückzahlung entsteht. Den hab ich dann durchgeprüft und hab die Regelung als nach 307 I BGB unwirksam hindiskutiert. Damit ist meine AGL dann 812
Aber ey, keine Ahnung, ob das schlau war oder total abwegig, so wie gestern mit der Titelgegenklage, was wohl eher abwegig war :D

Grumpycat LJPA Nord

Und die anderen so ??

GPA

Ich hatte jetzt auch 4 mal nach 2,5h noch keine vernünftige Lösungsskizze. Waren alles ungewohnte Probleme, Repetitor und Skript hätte man sich auch sparen können...

Ich kam schon mit dem Einstieg nicht klar. Die erste Vereinbarung war der vereinsbeitritt, die dritte der Pachtvertrag mit dem Verein. Der zweite war irgendwas - keine Ahnung, wer da eigentlich Anspruchsgegner ist. Wenn ich das vorhin richtig ergoogelt habe, handelt es sich bei der Stromgemeinschaft um eine GbR? Darauf kam ich nicht, habe nur geprüft, ob Vorschriften nach § 742 ff. weiterhelfen. Denn schließlich hat die Stromgemeinschaft ja die Strominfrastruktur erst errichtet. Die Kaution war dann bei mir auch keine im Sinne von § 551 BGB. Der Rückzahlungsanspruch kam bei mir direkt aus dem Vertrag.

Den Differenzbetrag zu dem möglichen "Kaufpreis" von 1.500 € gab es bei mir aus §§ 280, 241 II iVm § 581 BGB. Die Regelung zum Schätzpreis war laut Vertrag nur anwendbar, soweit der Verpächter kündigt. Auch nicht übertragbar auf die andere Position. Da der Pächter nicht eigenmächtig weiterverpachten darf, besteht eine Pflicht, die Suche nicht zu sabotieren. (Wobei, jetzt wo ich es hier schreibe, bestand wohl sogar eine Mitwirkungspflicht). Schaden kausal und Wert des Gartens auch ihrem Vermögen zugeordnet, auch wenn sie kein Eigentum hat.

Verwaltungsbeitrag und Mithilfeersatzzahlung schuldet sie nicht, weil die Regelungen eine Zwangsmitgliedschaft begründen würden und nach § 39 BGB unwirksam sind. Außerdem nach § 162 II treuewidrige Herbeiführung des Bedingungseintritts.

Stromzahlung bekommt sie aus Vertrag wieder.

Ich fand es extrem schlimm heute. Ist auch das 1. Mal, dass ich auch hinterher und mit googeln nicht auf die gewünschte Lösung komme.

Grumpycat LJPA Nord

Jaaa, sag ich doch.. Jedes Mal bisher ... ich habe auch das Gefühl, dass ich für diese Klausuren nicht so viel hätte lernen müssen bzw wohl ganz andere Sachen :(

Den Differenzbetrag hab ich auch so gemacht wie du, also aus 280 I, 241 II iVm dem Mitgliedsvertrag, der ja eigtl ein Pachtvertrag ist...

Deine Idee mit der Zwangsmitgliedschaft find ich voll gut!! Wär ich nicht drauf gekommen. Ich hab gesagt, dass man da länger als ein Jahr weiterhin drin ist, obwohl man gekündigt hat verstößt gegen diese abgedruckte Norm aus dem Kleingartengesetz. Aber deins ist dogmatisch richtig, meins ist mehr so blabla ...

Beim Anspruchsgegner der Kaution hab ich gesagt, dass diese Gemeinschaft eine bloß anders bezeichnete Gruppe desselben Vereins ist, weil alle Vereinsmitglieder auch Pächter sind. So viele Gedanken hab ich mir dazu ehrlich gesagt gar nicht gemacht... da hatte ich kein Problembewusstsein für..