13.01.2026, 18:58
13.01.2026, 19:28
Ich habe sowohl gestern als auch heute schwerpunktmäßig Erfolgsqualifikationen geprüft und wundere mich gerade etwas darüber. Bei § 113 war nur Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen, meine ich - oder? Bei § 227 auch nur Abs. 2
13.01.2026, 19:54
13.01.2026, 20:21
(13.01.2026, 19:54)Dummisel schrieb:Achso, was stand denn dazu im BV? Ich weiß es echt nicht mehr(13.01.2026, 18:58)NRWler0126 schrieb:(13.01.2026, 18:40)Dummisel schrieb: Hat jemand von euch einen Beschluss ins Urteil geschrieben?Meinst du wegen Bewährung?
Und wegen 154a StPO, hab für beides nichts gemacht aber war ja in dem Vermerk was zu
13.01.2026, 20:30
(13.01.2026, 20:21)NRWler0126 schrieb:Von wegen Beschlüsse sollen rein geschrieben werden deswegen dachte ich es sollte vielleicht einer rein aber war schon mit dem Grundaufbau überfordert genug um mir über sowas Gedanken zu machen(13.01.2026, 19:54)Dummisel schrieb:Achso, was stand denn dazu im BV? Ich weiß es echt nicht mehr(13.01.2026, 18:58)NRWler0126 schrieb:(13.01.2026, 18:40)Dummisel schrieb: Hat jemand von euch einen Beschluss ins Urteil geschrieben?Meinst du wegen Bewährung?
Und wegen 154a StPO, hab für beides nichts gemacht aber war ja in dem Vermerk was zu
13.01.2026, 20:40
Kam in Nds auch ein Strafurteil?
13.01.2026, 20:45
13.01.2026, 21:01
(13.01.2026, 17:24)Gast2389564 schrieb:(13.01.2026, 17:00)JRFuchs schrieb: Kann jemand den Sachverhalt zusammenfassen?
A + B sind seit Ewigkeiten zusammen und haben zwei Kinder miteinander
A erhält am Morgen einen Telefonanruf von seinem Chef, der ihm die fristlose Kündigung ankündigt - A ist frustriert und verärgert
B schlägt vor ins Kino zu gehen - Auf den Weg dahin laufen alle zusammen an der einer Tankstelle vorbei. Dort tankt gerade P, der Polizeibeamter ist und aktuell sich im Erholungsurlaub befindet.
Die Kinder wollen ein Eis, was der A verneint (wegen finanzieller Sorgen), und das eine Kind schreit rum. Daraufhin schlägt A das Kind, was der P sieht.
Dieser geht auf A zu. Es entsteht eine Diskussion zwischen den beiden, worauf sich P ausweist, in den Dienst versetzt, und die Personalien des A feststellen möchte. A sieht das nicht ein. Daraufhin will P den Notruf verständigen, woraufhin B P sein Telefon aus der Hand schlägt und diesen festhält. Dabei ruft sie zu A, dass er abhauen soll.
P kann sich losreißen und A schlägt daraufhin dem P ins Gesicht, der daraufhin zu Boden geht. "Durchgebrannt" tritt A mit seinem beschuhten Fuß (leichter Freizeitsneaker) auf P ein. Währenddessen fordert B den A auf aufzuhören, was er aber nicht macht.
A hört auf, erkennt, dass der P verletzt ist und eventuell an den Verletzungen sterben könnte. B sagt, dass sie den P nicht liegen lassen können. A hat aber Angst vor dem Gefängnis woraufhin alle flüchten.
P erleidet innere Blutungen und verstirbt im Krankenhaus.
B sagt später bei der Polizei das Geschehen aus. Beide Angeklagten lassen sich in der Hauptverhandlung ein.
In der Hauptverhandlung wird die Anklage nach § 154 StPO (war das auch ein § 54 StPO?) eingestellt, indem der Vorfall mit der Tochter eingestellt wird. Zudem erfolgt ein Gutachten eines Sachverständigen, der aussagt, dass es nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob rettende Maßnahmen zur Rettung des P geführt hätten. Jedoch zähle jede Minute.
In der Hauptverhandlung wird noch die Ehefrau des P Nebenklägerin - Zudem steht beim A die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bei B besteht ein Strafbefehl hinsichtlich einer Geldstrafe. Einen zwischenzeitlichen Einspruch hiergegen hat sie zurückgenommen. Zudem sitzt A in U-Haft.
Zu schreiben war die Entscheidung des Gerichts. Zudem waren etliche Delikte im BV ausgeschlossen
Habe ich etwas vergessen?
Hat jemand noch die Daten im Kopf? War der Tatzeitpunkt in 2025 oder 2024?
13.01.2026, 21:03
(13.01.2026, 21:01)Gast2389564 schrieb:(13.01.2026, 17:24)Gast2389564 schrieb:(13.01.2026, 17:00)JRFuchs schrieb: Kann jemand den Sachverhalt zusammenfassen?
A + B sind seit Ewigkeiten zusammen und haben zwei Kinder miteinander
A erhält am Morgen einen Telefonanruf von seinem Chef, der ihm die fristlose Kündigung ankündigt - A ist frustriert und verärgert
B schlägt vor ins Kino zu gehen - Auf den Weg dahin laufen alle zusammen an der einer Tankstelle vorbei. Dort tankt gerade P, der Polizeibeamter ist und aktuell sich im Erholungsurlaub befindet.
Die Kinder wollen ein Eis, was der A verneint (wegen finanzieller Sorgen), und das eine Kind schreit rum. Daraufhin schlägt A das Kind, was der P sieht.
Dieser geht auf A zu. Es entsteht eine Diskussion zwischen den beiden, worauf sich P ausweist, in den Dienst versetzt, und die Personalien des A feststellen möchte. A sieht das nicht ein. Daraufhin will P den Notruf verständigen, woraufhin B P sein Telefon aus der Hand schlägt und diesen festhält. Dabei ruft sie zu A, dass er abhauen soll.
P kann sich losreißen und A schlägt daraufhin dem P ins Gesicht, der daraufhin zu Boden geht. "Durchgebrannt" tritt A mit seinem beschuhten Fuß (leichter Freizeitsneaker) auf P ein. Währenddessen fordert B den A auf aufzuhören, was er aber nicht macht.
A hört auf, erkennt, dass der P verletzt ist und eventuell an den Verletzungen sterben könnte. B sagt, dass sie den P nicht liegen lassen können. A hat aber Angst vor dem Gefängnis woraufhin alle flüchten.
P erleidet innere Blutungen und verstirbt im Krankenhaus.
B sagt später bei der Polizei das Geschehen aus. Beide Angeklagten lassen sich in der Hauptverhandlung ein.
In der Hauptverhandlung wird die Anklage nach § 154 StPO (war das auch ein § 54 StPO?) eingestellt, indem der Vorfall mit der Tochter eingestellt wird. Zudem erfolgt ein Gutachten eines Sachverständigen, der aussagt, dass es nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob rettende Maßnahmen zur Rettung des P geführt hätten. Jedoch zähle jede Minute.
In der Hauptverhandlung wird noch die Ehefrau des P Nebenklägerin - Zudem steht beim A die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bei B besteht ein Strafbefehl hinsichtlich einer Geldstrafe. Einen zwischenzeitlichen Einspruch hiergegen hat sie zurückgenommen. Zudem sitzt A in U-Haft.
Zu schreiben war die Entscheidung des Gerichts. Zudem waren etliche Delikte im BV ausgeschlossen
Habe ich etwas vergessen?
Hat jemand noch die Daten im Kopf? War der Tatzeitpunkt in 2025 oder 2024?
Tat war am 16.09.2025
13.01.2026, 21:03
(13.01.2026, 21:01)Gast2389564 schrieb:Welche Tat? Strafbefehl 2025, Bewährung Urteil war 2024(13.01.2026, 17:24)Gast2389564 schrieb:(13.01.2026, 17:00)JRFuchs schrieb: Kann jemand den Sachverhalt zusammenfassen?
A + B sind seit Ewigkeiten zusammen und haben zwei Kinder miteinander
A erhält am Morgen einen Telefonanruf von seinem Chef, der ihm die fristlose Kündigung ankündigt - A ist frustriert und verärgert
B schlägt vor ins Kino zu gehen - Auf den Weg dahin laufen alle zusammen an der einer Tankstelle vorbei. Dort tankt gerade P, der Polizeibeamter ist und aktuell sich im Erholungsurlaub befindet.
Die Kinder wollen ein Eis, was der A verneint (wegen finanzieller Sorgen), und das eine Kind schreit rum. Daraufhin schlägt A das Kind, was der P sieht.
Dieser geht auf A zu. Es entsteht eine Diskussion zwischen den beiden, worauf sich P ausweist, in den Dienst versetzt, und die Personalien des A feststellen möchte. A sieht das nicht ein. Daraufhin will P den Notruf verständigen, woraufhin B P sein Telefon aus der Hand schlägt und diesen festhält. Dabei ruft sie zu A, dass er abhauen soll.
P kann sich losreißen und A schlägt daraufhin dem P ins Gesicht, der daraufhin zu Boden geht. "Durchgebrannt" tritt A mit seinem beschuhten Fuß (leichter Freizeitsneaker) auf P ein. Währenddessen fordert B den A auf aufzuhören, was er aber nicht macht.
A hört auf, erkennt, dass der P verletzt ist und eventuell an den Verletzungen sterben könnte. B sagt, dass sie den P nicht liegen lassen können. A hat aber Angst vor dem Gefängnis woraufhin alle flüchten.
P erleidet innere Blutungen und verstirbt im Krankenhaus.
B sagt später bei der Polizei das Geschehen aus. Beide Angeklagten lassen sich in der Hauptverhandlung ein.
In der Hauptverhandlung wird die Anklage nach § 154 StPO (war das auch ein § 54 StPO?) eingestellt, indem der Vorfall mit der Tochter eingestellt wird. Zudem erfolgt ein Gutachten eines Sachverständigen, der aussagt, dass es nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob rettende Maßnahmen zur Rettung des P geführt hätten. Jedoch zähle jede Minute.
In der Hauptverhandlung wird noch die Ehefrau des P Nebenklägerin - Zudem steht beim A die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bei B besteht ein Strafbefehl hinsichtlich einer Geldstrafe. Einen zwischenzeitlichen Einspruch hiergegen hat sie zurückgenommen. Zudem sitzt A in U-Haft.
Zu schreiben war die Entscheidung des Gerichts. Zudem waren etliche Delikte im BV ausgeschlossen
Habe ich etwas vergessen?
Hat jemand noch die Daten im Kopf? War der Tatzeitpunkt in 2025 oder 2024?


