09.01.2026, 18:42
09.01.2026, 19:25
(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
09.01.2026, 19:26
(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
09.01.2026, 19:35
(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:Oh ja stimmt, dann müsste auf jeden Fall ein Hinweis ergehen! :))(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
09.01.2026, 19:47
(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
09.01.2026, 20:27
(09.01.2026, 19:47)Sincju schrieb:(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
Ich hab die informatorische Anhörung so gewertet bzw. es so verstanden, dass sie schon den Vermieter angelogen hat bzgl der Zahlung.
Eine Zeugenvernehmung hätte da nämlich auch nichts gebracht.
09.01.2026, 20:36
(09.01.2026, 20:27)celiful schrieb:(09.01.2026, 19:47)Sincju schrieb:(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb: Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
Ich hab die informatorische Anhörung so gewertet bzw. es so verstanden, dass sie schon den Vermieter angelogen hat bzgl der Zahlung.
Eine Zeugenvernehmung hätte da nämlich auch nichts gebracht.
Meinst du, weil der von oben herab gefragt hatte, ob sie überhaupt die Einlage gezahlt hat?
Wenn ich jetzt nochmal darüber nachdenke macht das auf jeden Fall mehr Sinn...
09.01.2026, 20:37
(09.01.2026, 20:27)celiful schrieb:(09.01.2026, 19:47)Sincju schrieb:(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb: Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
Ich hab die informatorische Anhörung so gewertet bzw. es so verstanden, dass sie schon den Vermieter angelogen hat bzgl der Zahlung.
Eine Zeugenvernehmung hätte da nämlich auch nichts gebracht.
So wie ich das verstanden hab hätte die eh nichts gebracht. Was soll der Mann sagen, ja sie hat zu mir gesagt dass sie bezahlt hat.
Und? Ich kann auch zu meinem Vermieter sagen ich bin Präsident und der kann dann als Beweis sagen dass ich das gesagt hab.
Macht mich aber nicht zum Präsidenten :D
09.01.2026, 20:53
(09.01.2026, 19:47)Sincju schrieb:(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 18:29)Gast2389564 schrieb: relativ sicher vor Stellung der Anträge
War glaub ich erst die informatorische Anhörung, dann der Hinweis, dann der Antrag aus Klageschrift plus VU-Antrag, dann Antrag auf Klageabweisung
Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
Ich habe die Einzahlung angenommen, in dem ich eine Vermutung zu herleiten versucht hatte über §§ 8, 7 GmbHG. Ob das so gut war, bezweifle ich derzeit...
09.01.2026, 21:06
(09.01.2026, 20:53)StexHess26 schrieb:(09.01.2026, 19:47)Sincju schrieb:(09.01.2026, 19:26)Dummisel schrieb:(09.01.2026, 19:25)Sincju schrieb:(09.01.2026, 18:41)Dummisel schrieb: Dann möglicherweise der Hinweis warum keine beweisaufnahme mit dem Vermieter stattfindet
Was hat denn der Vermieter der Beklagten zu 1. mit der Beklagten zu 2. zu tun?
Der Hinweis des Gerichts bei der MV war nicht abgedruckt also keine Info ob über b1 oder b2.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hinweis erging dass nachdem sie meinte „Beweis hab ich ja angeboten hör halt meinen Vermieter an“ der Hinweis erging, ne den hören wir nicht an, das ist sinnlos
Achso, jetzt verstehe ich, dass wohl noch ein anderer Hinweis ergangen ist, der nicht abgedruckt war 🙄 diese Klausur macht mich wahnsinnig.
Ich traue mich gar nicht zu fragen, aber hat vielleicht jemand u.a. aufgrund der informatorischen Anhörung die Zahlung der ersten Einlage angenommen? Für mich gab das in dem Moment klausurtaktisch am meisten Sinn, weil sonst hätten die ja den Vermieter gehört und Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten ist ja eher schwierig...
Ich hasse die Wartezeit auf die Ergebnisse jetzt schon
Ich habe die Einzahlung angenommen, in dem ich eine Vermutung zu herleiten versucht hatte über §§ 8, 7 GmbHG. Ob das so gut war, bezweifle ich derzeit...
Meine Überzeugung stützte sich auch auf die §§ 8, 7, die sie genannt hatte, in Zusammenspiel mit der informatorischen Anhörung. Das was die anderen zur inform. Anhörung schreiben macht aber total Sinn.
Ich hoffe einfach, dass im Prüfervermerk ausdrücklich steht, dass hier unterschiedliche Ansichten vertretbar sind. Sonst sehe ich langsam schwarz bei mir :D Ich habe der Klage dann teilweise stattgegeben und natürlich vergessen, im Übrigen abzuweisen.


