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  5. Klausuren Januar 2019
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Klausuren Januar 2019
HessenJan
Unregistered
 
#151
11.01.2019, 20:42
(11.01.2019, 20:39)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:34)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:  Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
1000 Steine vom Herzen gefallen

Aber der Sachverhalt war doch falsch?!

Ich versteh die Sachrüge so, dass nur geprüft werden darf ob das Gericht den SV den es festgestellt hat richtig subsumiert hat. Und das hat es nach meiner Lösung. Niedere Beweggründe (+) da Gericht ausgeführt hat dass A in der Absichr gehandelt hat, seine Lebenslüge aufrechtzuerhalten. An die hessen : war das Urteil bei uns unterschrieben ?
bei uns haben die den EB mit allen richtern unterschreiben lassen und das Urteil dann von keinem damit es uns auffällt. 
wenn alle unterschriften fehlen dannaufhebungsgrund laut MG

wenn das in Hessen auch war ist mir das jedenfalls nicjt aufgefallen. Hab nichtmal so weit gedacht die Unterschriften zu kontrollieren - wie dumm eigentlich.
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Gast12345
Unregistered
 
#152
11.01.2019, 20:43
(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:  
(11.01.2019, 20:17)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:15)nrw2019 schrieb:  ging denn der 211 durch? Also ich hab den nicht angenommen, weil der polizist ja ein verwertungsverbot gemacht gehat

Helft mir auf die Sprünge aber prüft man nicht ob der SV so wie er im Urteil festgestellt ist grundsätzlich die Mordverurteilung stütz? Dass tut er ja genau genommen. Das Problem ist also nicht eine falsche Subsuntion, also Sachrüge hinsichtlich 211 (-) oder macht man das anders? Shit

Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
1000 Steine vom Herzen gefallen

Aber der Sachverhalt war doch falsch?!

Ich kenne eure Klausur zwar nicht, aber es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen. Deswegen prüft es nur in rechtlicher Hinsicht, ob die Feststellungen, die das Gericht getroffen hat (wenngleich sie fehlerhaft getroffen wurden) die Verurteilung im Hinblick auf eine konkrete Norm tragen.
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NRW123
Unregistered
 
#153
11.01.2019, 20:45
(11.01.2019, 20:39)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:34)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:  Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
1000 Steine vom Herzen gefallen

Aber der Sachverhalt war doch falsch?!

Ich versteh die Sachrüge so, dass nur geprüft werden darf ob das Gericht den SV den es festgestellt hat richtig subsumiert hat. Und das hat es nach meiner Lösung. Niedere Beweggründe (+) da Gericht ausgeführt hat dass A in der Absichr gehandelt hat, seine Lebenslüge aufrechtzuerhalten. An die hessen : war das Urteil bei uns unterschrieben ?
bei uns haben die den EB mit allen richtern unterschreiben lassen und das Urteil dann von keinem damit es uns auffällt. 
wenn alle unterschriften fehlen dannaufhebungsgrund laut MG
Aber war das Urteil in NRW nicht eine Ausfertigung? Da fehlen die Unterschriften dann doch automatisch.
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Gast123456
Unregistered
 
#154
11.01.2019, 20:49
Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
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HessenJan
Unregistered
 
#155
11.01.2019, 20:52
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb:  Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages

In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
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Torben
Unregistered
 
#156
11.01.2019, 20:52
(11.01.2019, 20:43)Gast12345 schrieb:  
(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:  
(11.01.2019, 20:17)HessenJan schrieb:  Helft mir auf die Sprünge aber prüft man nicht ob der SV so wie er im Urteil festgestellt ist grundsätzlich die Mordverurteilung stütz? Dass tut er ja genau genommen. Das Problem ist also nicht eine falsche Subsuntion, also Sachrüge hinsichtlich 211 (-) oder macht man das anders? Shit

Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
1000 Steine vom Herzen gefallen

Aber der Sachverhalt war doch falsch?!

Ich kenne eure Klausur zwar nicht, aber es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen. Deswegen prüft es nur in rechtlicher Hinsicht, ob die Feststellungen, die das Gericht getroffen hat (wenngleich sie fehlerhaft getroffen wurden) die Verurteilung im Hinblick auf eine konkrete Norm tragen.
Also musste man den 211 in der Klausur doch durchprüfen?
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NRWpower
Unregistered
 
#157
11.01.2019, 20:56
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb:  Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages

In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels
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Torben
Unregistered
 
#158
11.01.2019, 20:58
(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb:  Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages

In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels

hast du in nrw geschrieben?
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NRWpower
Unregistered
 
#159
11.01.2019, 20:59
(11.01.2019, 20:58)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb:  Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages

In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels

hast du in nrw geschrieben?
Äääähmmm ja!
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Torben
Unregistered
 
#160
11.01.2019, 21:02
(11.01.2019, 20:59)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:58)Torben schrieb:  
(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:  
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:  
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb:  Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages

In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels

hast du in nrw geschrieben?
Äääähmmm ja!

Okay wo? Bin aus Dortmund
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