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Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten wie hoch der Nebenverdienst während des Referendariats in Nds. sein darf, ohne dass eine Verrechnung mit der Ausbildungsvergütung erfolgt?
Gilt hier das Verfahren mit Faktor 1, also dass man ca. 1.000 EUR brutto dazu verdienen kann, sofern man die zeitlichen Beschränkungen (ca. 30 h pro Monat, 8h pro Woche) einhält?
Wenn jemand diesbezügliche Erfahrungen hat, wäre ich sehr daran interessiert.
Vielen Dank!

Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Unterhaltsbeihilfe in NRW. Derzeit erhält ein Rechtsrefrendar 1155,17 Euro gem. § 1 Absatz 3 der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. § 3 der Verordnung besagt nun folgendes:
§ 3
(1) Erhält eine Rechtsreferendarin oder ein Rechtsreferendar ein Entgelt für
eine oder mehrere Nebentätigkeiten oder
eine Zusatzvergütung für eine in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes,
so wird die Summe aus dem monatlich erzielten Bruttoentgelt und der monatlich erzielten, nicht nach Absatz 2 zur Anrechnung führenden Bruttozusatzvergütung auf den Bruttobetrag der Unterhaltsbeihilfe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 bis 4 angerechnet,
soweit sie insgesamt das Eineinhalbfache des Grundbetrages zuzüglich des Eineinhalbfachen eines zustehenden Familienzuschlags übersteigt.
(2) Wird eine Zusatzvergütung für
eine in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bezogen,
werden vor der Anrechnung nach Absatz 1 25 Prozent der monatlich erzielten Bruttozusatzvergütung vorab auf den Bruttobetrag der Unterhaltsbeihilfe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 bis 4 angerechnet. Lediglich der Teil der monatlich erzielten Bruttozusatzvergütung, der nicht zu einer Vorabanrechnung nach Satz 1 führt, fließt in die anzurechnende Summe nach Absatz 1 ein.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich daraus die folgenden Schlüsse richtig ziehe:
1. Wenn ich neben dem Ref. in einer Kanzlei arbeite und nicht mehr als 1732,50 € dazuverdiene, so wird die Unterhaltsbeihilfe nicht gekürzt.
2. Wenn ich in einer in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes (z.B. Anwaltsstation/Wahlstation?) eine Zusatzvergütung erhalte, werden 25 % vom Bruttobetrag der Unterhaltsbeihilfe abgezogen?
Besten Dank für Eure Hilfe
Jan

09.01.2017, 14:10
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (1)
Hallo alle :-)
Hat jemand von euch vielleicht Anfang 2016 oder Ende 2015 sein Referendariat in Köln begonnen?
Oder überhaupt in den letzten paar Jahren sein Ref in Köln gemacht?
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Viele Grüße und einen schönen Tag euch allen!

In NRW wird zum 1.1.2017 die Behandlung von Zusatzvergütungen durch private Ausbildungsstellen, sprich in der Anwaltsstage, geändert. Es kommt zu einer 25 % Kürzung des Lohnes der privaten Ausbildungsstelle und der Lohn wird nicht mehr an die Referendare sondern an das Land gezahlt.
Welche Lösungsvorschläge aus dieser misslichen Lage wendet Ihr/ eure Anwaltsstage oder Wahlstation an?

Hallo liebes Forum,
ich löse meine Sammlung auf, die mich auf mein zweites Staatsexamen vorbereitet hat. Bitte PN oder Post bei Interesse, Porto und Verpackung wird versucht so günstig wie möglich zu handhaben, Abholung in NRW nahe Dortmund möglich. Die Bücher enthalten keine Markierungen, außer dies ist angegeben in der Beschreibung. Vielleicht ist ja was für Euch dabei.
Prüfungswissen Jura für die mündliche Prüfung - Kaiser, Bannach
einmal neu und unbenutzt, einmal leichte Gebrauchsspuren - je 15€
Zwangsvollstreckungsrecht: mit Grundzügen des Insolvenzrechts - Lackmann
kaum benutzt - vereinzelte Markierungen - 23€
Juristisches Begründen: Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel - Lagodny
neu und unbenutzt - 13€
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur - 2014 - normale Gebrauchsspuren - 10€
Die zivilrechtliche Assossorklausur - 2015 - Alpmann Schmidt
leichte Gebrauchsspuren - keine Markierungen - 10€
Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur - 2015 - Alpmann Schmidt
ganz leichte Gebrauchsspuren am Einband - 10€
Die Assessorklausur im Zivilprozess - 14. Auflage - 5€
Materielles Recht im Zivilprozess - 6. Auflage - Tempel/Graßnack/Kosziol/Seyderhelm - Spuren am unteren Einband, ansonsten unbenutzt - 25€
Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag - 3.Auflage - Kerst - 5€
Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur - 10. Auflage -
nahezu unbenutzt - 15€
Folgende Kaiserskripten:
Materielles Öffentliches Recht - 3. Auflage - 15€
Materielles Öffentliches Recht - 2. Auflage - 8€
Offentlich-rechtliche Klausur - 3. Auflage - 15€
Materielles Zivilrecht (Spuren am Einband) - 7. Auflage - 8€
Materielles Strafrecht - 2. Auflage - 10€
Staatsanwaltsklausur - 4. Auflage - 10€
Zivilgerichtsklausur Band 1 - 6. Auflage - 15€
Zivilgerichtsklausur Band 2 - 3. Auflage - 5€
Zwangsvollstreckungsklausur - 6. Auflage - 13€
Anwaltsklausur Zivilrecht - 4. Auflage - 5€
Urteil in der strarechtlichen Assesorklausur - 4. Auflage (gedrucktes Handout aus dem Kurs) - 10€
Bei Interesse schreibt mir einfach eine E-Mail an aktienadresse@yahoo.de

Ich bin im Erstversuch in Niedersachsen durchgefallen und seit Anfang des Monats im Ergänzungsvorbereitungsdienst. Leider kristallisiert sich mehr und mehr heraus dass mir persönlich der Kurs herzlich wenig bringt. Im Gegenteil nimmt er mir die Zeit mich selbst vorzubereiten. Nur der Dezember bliebe von der AG frei. Das wird mir nicht reichen.
Trotzdem möchte ich die AG nicht schwänzen.
Gibt es eine Möglichkeit Ende November auszusteigen und das Referendariat zu unterbrechen um nicht im Januar sondern im April oder Juli erneut rein zu gehen?
Im NJAG und der NJAVO liest es sich so als hätte man als Durchfaller keine Wahl...

Hallo,
ich würde gern neben dem Ref. einer Nebentätigkeit mit juristischem Bezug nachgehen. Voraussichtlicher Umfang 7-8 Std./ Woche.
Beginne das Ref. im Nov. Hatte VB im 1. StEx.
Gibt es hier Erfahrene, die wissen, wie "streng" das OLG in Sachsen das handhabt?
Danke schonmal :-)

[/size][/font]
[font=Arial][size=medium]Hallo,
verkaufe meine Ref-Literatur. Alle Preise sind verhandelbar.:shy:
Charchulla/Welzel Referendarsausbildung in Strafsachen; Stationspraxis/Klausurtechnik/Aktenvortrag 3. Auflage 2012 - 20 €
Haller/Conzen Das Strafverfahren; syst. Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen 4. Auflage 2006 - 5 €
Fischer Kommentar zum StGB 57. Auflage 2010 - 5 €
Kintz Öffentliches Recht im Assessorexamen 7. Auflage 2010 - 9 €
Sartorius I Verfassungs- und Verwaltungsgesetze Textsammlung; lose Blattsammlung Stand: 100. Ergänzungslieferung Mai 2012 - 5 €
Sartorius I Verfassungs- und Verwaltungsgesetze Textsammlung; lose Blattsammlung Stand: 112. Ergänzungslieferung Februar 2016 - 38 €
Sartorius II Internationale Verträge Textsammlung; lose Blattsammlung Stand: 50. Ergänzungslieferung Juli 2012 - 5 €
Beck´sche Textausgaben Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt Stand: 67. Ergänzungslieferung Aug.2015 - 39 €
Kopp/Ramsauer VwVfG 9. Auflage 2005 - 5 €
Kopp/Schenke VwGO 13. Auflage 2003 - 3 €
Schellhammer Die Arbeitsmethode des Zivilrichters 16. Auflage 2009 - 15 €
Schönfelder Ergänzungsband Textsammlung; lose Blattsammlung Stand:35. Ergänzungslieferung Okt. 2011 - 5 €
Schönfelder Ergänzungsband Textsammlung; lose Blattsammlung Stand: 48. Ergänzungslieferung Feb.2016 - 38
Beck-Texte im dtv Arbeitsgesetze 80. Auflage 2012 - 2 €
Beck-Texte im dtv Arbeitsgesetze 87. Auflage 2015 - 9,90 €
Zöller ZPO 31. Auflage 2016 - 150 €
Bei Interesse könnt ihr euch auch gerne unter 0176 817 80 653 melden

Hey,
gibt es hier schwangere Referendarinnen? Gibt es da besondere Regelungen für die Prüfungszeit? Ich bin völlig wirr gerade
Gruß,
Baby

Hallo,
kann mir jemand sicher sagen, wann die mündliche Prüfung in SH (HH, HB) stattfindet, wenn ich im Oktober die Klausuren schreibe (und bestehe). Ist das tatsächlich schon theoretisch im Februar direkt nach der Wahlstation möglich? oder doch eher März?