04.10.2021, 22:03
(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
04.10.2021, 22:19
(04.10.2021, 21:16)Gast schrieb:(04.10.2021, 20:47)De Valencia schrieb:(04.10.2021, 20:35)Gast schrieb:(04.10.2021, 19:33)Gast schrieb:(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
Bisher habe ich noch nie was von freien Mitarbeitern in der GK mitbekommen oder gehört.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Of_Counsel
Sorry, aber freie Mitarbeit in der GK gibt es praktisch nicht. Neben 150 Anwälten gibt es dann vielleicht einen Of-Counsel, aber das sind meistens Professoren oder ehemalige Politiker.
Sorry, aber 13 Punkte bei Jura gibt es praktisch nicht. In einem Bundesland mit hunderten Absolventen gibt es vielleicht einen 13 Punkte Kandidaten, manchmal auch gar keinen.
Sorry, aber Milliardäre gibt es praktisch nicht. In einem Land mit mehreren Millionen Einwohnern, gibt es dann vielleicht eine handvoll Milliardäre.
Sorry, aber einen Präsidenten der Vereinigten Staaten gibt es praktisch nicht. Neben 320 Millionen Einwohnern gibt es dann vielleicht einen Präsidenten.
Das einzige, das es praktisch nicht gibt, ist es den Wunschjob des TE zu bekommen mit der Einstellung der meisten Vorposter. Warum gönnt denn niemand Lösungen, statt nur Probleme zu sehen?
https://www.lto-karriere.de/beruf/storie...g-nimmt-ab
"Die freie Mitarbeit von Rechtsanwälten in einer Kanzlei ist eine traditionelle Beschäftigungsform insbesondere für junge Rechtsanwälte, die eine Alternative zu einer Tätigkeit als Angestellter eines Kollegen und der Abhängigkeit von eigenen Mandanten als Kanzleigründer suchen"
04.10.2021, 22:33
Die GK ist nicht gerade die traditionelle Tätigkeitsform des Rechtsanwalts, sondern eher das extreme Ergebnis einer langen Entwicklung der Struktur von Rechtsberatungsdienstleistungen.
04.10.2021, 22:56
(04.10.2021, 22:03)Gast schrieb:(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
Dein Beispiel liest sich halt sehr hart wie eine Scheinselbstständigkeit mit der Folge eines Steuerstrafverfahrens für die Kanzlei. ;-)
04.10.2021, 23:47
(04.10.2021, 22:56)Gast Gast schrieb:(04.10.2021, 22:03)Gast schrieb:(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
Dein Beispiel liest sich halt sehr hart wie eine Scheinselbstständigkeit mit der Folge eines Steuerstrafverfahrens für die Kanzlei. ;-)
Ich liebs. Statt zu sagen wie es geht, sagt man,wie es nicht geht.
Mit eurer Mentalität gäbe es keine Flugzeuge, Tesla in Grünheide oder Frauen als Politikerinnen.
Im Ernst: Ja, Scheinselbstständigkeit ist in der Tat etwas, was man beachten muss. Aber daran scheitert doch nicht der Lebenstraum des TE ;-)
Dann macht man halt freie Mitarbeit für 2 Kanzleien, je 50/50. Oder sorgt auf andere Weise für ein Nebeneinkommen, sodass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Kanzlei besteht. Eigene Akquise, frag-einen-anwalt.de u.ä., Telefonanwalt, Klausuren korrigieren, 1-2 Immobilien verwalten, Depot, etc.
Im Übrigen spricht auch einiges in meinem Beispiel gegen Scheinselbstständigkeit: freie örtliche/zeitliche Arbeitswahl, kein eigenes Büro, StundenHONORAR statt Festgehalt etc.
Aber wenn man nur Probleme sieht...
Manche Leute scheinen auch zu übersehen, dass man schon mit 1.500 Dollar im Monat (ca. 1300€) ein sehr, sehr angenehmes Leben in vielen schönen Ländern dieser Welt (auch Europa) führen kann, vergleichbar mit R1 für einen Single in einer mittelgroßen Stadt.
Und wer denkt, als Anwalt liese sich in der heutigen Zeit ein solches Einkommen nicht locker flockig ohne Festanstellung über das Internet erzielen, dem ist halt nicht zu helfen
04.10.2021, 23:47
(04.10.2021, 19:33)Gast schrieb:(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
Natürlich "geht" es, vor allem wenn das Gericht es nicht merkt. Man kann ja behaupten, der Strand im Hintergrund sei so eine modische Kameraeinstellung.
Und was der Verfasser des Artikels meint, habe ich auch bemerkt gehabt, ich hatte ihn nämlich gelesen.
Es ist halt nur die Frage, ob Dich jemand einstellt auf Grundlage der Meinung eines Autors oder mit der Hoffnung, dass es das Gericht nicht merkt. Und ja, wer gar nicht verhandeln will, braucht den 128a eh nicht zu fürchten.
Es behauptet ja auch niemand, dass das Konzept überhaupt gar nie nicht klappen kann. Sondern es gibt hier ein paar Problemanzeigen, die erklären, warum nicht alle Arbeitgeber juhu schreien und nicht alle Juristen in der Südsee sitzen. Aber vielleicht klappt es ja trotzdem. Mich würde es freuen, wenn es gelingt.
05.10.2021, 11:08
(04.10.2021, 23:47)Gast schrieb:(04.10.2021, 22:56)Gast Gast schrieb:(04.10.2021, 22:03)Gast schrieb:(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
Dein Beispiel liest sich halt sehr hart wie eine Scheinselbstständigkeit mit der Folge eines Steuerstrafverfahrens für die Kanzlei. ;-)
Ich liebs. Statt zu sagen wie es geht, sagt man,wie es nicht geht.
Mit eurer Mentalität gäbe es keine Flugzeuge, Tesla in Grünheide oder Frauen als Politikerinnen.
Im Ernst: Ja, Scheinselbstständigkeit ist in der Tat etwas, was man beachten muss. Aber daran scheitert doch nicht der Lebenstraum des TE ;-)
Dann macht man halt freie Mitarbeit für 2 Kanzleien, je 50/50. Oder sorgt auf andere Weise für ein Nebeneinkommen, sodass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Kanzlei besteht. Eigene Akquise, frag-einen-anwalt.de u.ä., Telefonanwalt, Klausuren korrigieren, 1-2 Immobilien verwalten, Depot, etc.
Im Übrigen spricht auch einiges in meinem Beispiel gegen Scheinselbstständigkeit: freie örtliche/zeitliche Arbeitswahl, kein eigenes Büro, StundenHONORAR statt Festgehalt etc.
Aber wenn man nur Probleme sieht...
Manche Leute scheinen auch zu übersehen, dass man schon mit 1.500 Dollar im Monat (ca. 1300€) ein sehr, sehr angenehmes Leben in vielen schönen Ländern dieser Welt (auch Europa) führen kann, vergleichbar mit R1 für einen Single in einer mittelgroßen Stadt.
Und wer denkt, als Anwalt liese sich in der heutigen Zeit ein solches Einkommen nicht locker flockig ohne Festanstellung über das Internet erzielen, dem ist halt nicht zu helfen
Vielleicht verstehst du auch einfach, dass Rechtsanwalt eben ein etwas anderes Profil als freier Journalist ist, der heute einen Artikel für Zeitung X und morgen für Magazin Y schreiben kann.
Dann soll der TE eben eine Kanzlei in Deutschland mit einem Briefkasten einrichten (gibt ja genug Anbieter für solche Büroadressen) und dann eben Online-Beratung machen. Fertig. Aber er wird kaum eine Kanzlei finden, die im substanzielle Arbeit gibt, wenn er als Selbstständiger aus dem Ausland agiert und sich so günstig verkauft.
Alleine wenn ich einen Spezialisten für 350 Euro an den Mandanten verkaufen kann, dann bin ich eine renommierte Kanzlei und stehe auch mit meinem Namen dafür gerade. Da ist der Reiz, einen "freien Mitarbeiter" für einen Fuffi die Stunde zu engagieren, nun einmal gering. Abgesehen davon, dass auch ein angestellter Anwalt kaum mehr als eben diesen Fuffi die Stunde an Lohnkosten verursacht ;-)
06.10.2021, 09:42
Hier Konzernjurist im internationalen Konzern.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
06.10.2021, 09:54
(06.10.2021, 09:42)Gast schrieb: Hier Konzernjurist im internationalen Konzern.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
Ergänzung zur Vermeidung von Missverständnissen: Gerichtstermine nehme ich als bevollmächtigter Parteivertreter i.S.v. § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO wahr. Anwaltszulassung ist zwar vorhanden, wäre aber für meine Tätigkeit nicht erforderlich.
06.10.2021, 11:14
(06.10.2021, 09:42)Gast schrieb: Hier Konzernjurist im internationalen Konzern.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
Ich kann nur von meinen BWLer Freunden berichten, die großen Unternehmen arbeiten. Bei denen wurden bisher alle Möglichkeiten, länger im Ausland zu arbeiten, auf Grund von arbeits- und steuerrechtlichen Problemen abgelehnt (für Tätigkeiten in Kanada, Europa, Asien und der Schweiz). Natürlich haben es einige trotzdem für ein paar Wochen gemacht aber dann inoffiziell (von "die Kollegen wissen es" bis zu "alle denken, ich sitze zuhause im HO").