03.10.2021, 14:21
Also Leute, die meisten kennen sich anscheinend gar nicht aus. EoR suchen und den Quatsch mit geht nicht bitte nicht weiterverbreiten. Natürlich bei RA / Syndikus wegen der BAK wohl nicht machbar, als einfacher Legal Counsel schon.
03.10.2021, 15:32
(02.10.2021, 16:43)ggaasstt schrieb: mein Gott, bist du ein Tiefflieger. "Urlaubstrip". "Zu kompliziert". Wenn es nach Leuten wie dir ginge, würden wir noch mit Kutschen herumfahren. Mit der Studienwahl hat es auch null zu tun, schließlich haben dieses Problem zig Leute in der Branche. Übertrag deinen biederen Lebensentwurf nicht auf den Rest der Menschheit.
Keine Ahnung von den Schwierigkeiten haben, aber andere als Tiefflieger bezeichnen. Dazu noch völlig unlogisch über andere in der Branche sprechen, für die Argumentation mit der Studienwahl ebenso gilt.
Wenn Du mal super wichtig für einen Arbeitgeber wirst, macht der den Aufwand und trägt die Kosten auch mit. Nur für den normalen Juristen-Schnösel, der denkt, dass er und ein paar andere der Maßstab der Welt sind, macht sich ein Unternehmen die Mühe halt nicht. Muss schwer zu kapieren sein, dass das sicher nicht die dringendsten gesetzlichen Probleme sind, um die sich Deutschland zuerst kümmern muss, vor allem weil da auch entsprechend das Landesrecht anderer Länder und Abkommen von Relevanz sind. Da kann Deutschland also nicht allein entscheiden oder muss ggf. auf viel Kohle verzichten. Bei so viel Einfalt fragt man sich echt, wie Du durchs Examen gekommen bist (oder gar noch Ref?). Und nein, es interessiert hier keinen, ob Du (angeblich) 2xVB oder gut oder sonst was hast. Das ist bei so viel Ignoranz nicht vorstellbar und letztlich auch irrelevant.
03.10.2021, 16:47
Bekannter von mir war für Linklaters in Dubai um dort Bankrecht zu machen
04.10.2021, 16:17
128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
04.10.2021, 19:33
(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
04.10.2021, 20:35
(04.10.2021, 19:33)Gast schrieb:(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
Bisher habe ich noch nie was von freien Mitarbeitern in der GK mitbekommen oder gehört.
04.10.2021, 20:47
(04.10.2021, 20:35)Gast schrieb:(04.10.2021, 19:33)Gast schrieb:(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
Bisher habe ich noch nie was von freien Mitarbeitern in der GK mitbekommen oder gehört.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Of_Counsel
04.10.2021, 21:01
Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
04.10.2021, 21:16
(04.10.2021, 20:47)De Valencia schrieb:(04.10.2021, 20:35)Gast schrieb:(04.10.2021, 19:33)Gast schrieb:(04.10.2021, 16:17)Praktiker schrieb: 128a ZPO ist im Ausland auch problematisch (https://www.zpoblog.de/videokonferenz-ve...o-ausland/)
- um zu sagen, was noch (wahrscheinlich) nicht geht :)
1. Ist die Meinung des Verfassers des Artikels, dass es doch auch aus dem Ausland geht.
2. Klar ist Prozessführung/Vertretung aus dem Ausland schwierig bis unmöglich. Aber frag mal GK-Anwälte, davon haben 90% noch nie einen Gerichtssaal von innen (im Rahmen ihrer Arbeit) gesehen. Denkt ihr es gibt keine freien Mitarbeiter in Großkanzleien? :D warum sollten diese denn nicht von Costa Rica am Strand aus arbeiten können.
Ich bleib dabei: Grundsätzlich kann man zu 100% als Anwalt aus dem Ausland arbeiten. Wenn man als freier Mitarbeiter einer Kanzlei zuarbeitet, dann beschränkt sich diese Mitarbeit halt auf die Teile der Anwaltstätigkeit, die keinen Mandantenkontakt in Person oder Prozessvertretung vor Ort erfordern.
Change my mind
Bisher habe ich noch nie was von freien Mitarbeitern in der GK mitbekommen oder gehört.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Of_Counsel
Sorry, aber freie Mitarbeit in der GK gibt es praktisch nicht. Neben 150 Anwälten gibt es dann vielleicht einen Of-Counsel, aber das sind meistens Professoren oder ehemalige Politiker.
04.10.2021, 21:47
"Dazu noch völlig unlogisch über andere in der Branche sprechen, für die Argumentation mit der Studienwahl ebenso gilt."
Oh, du hast einen Schreibfehler gefunden, gratuliere. Ich redete natürlich nicht von Ingenieuren, Beratern und ITlern aus meinem Umfeld, die alle das gleiche sagen, sondern redete extra über Nichtjuristen, um dann über Juristen zu sprechen. Ergibt wirklich Sinn. Ungefähr so, als würde ich dir Absicht beim fehlenden Relativpronomen unterstellen.
Und du hast natürlich völlig Recht. Ich bin überhaupt kein Volljurist, sondern die Reinigungskraft, die hier mal mitreden will.
Überzeugendes Kerlchen bist du.
Oh, du hast einen Schreibfehler gefunden, gratuliere. Ich redete natürlich nicht von Ingenieuren, Beratern und ITlern aus meinem Umfeld, die alle das gleiche sagen, sondern redete extra über Nichtjuristen, um dann über Juristen zu sprechen. Ergibt wirklich Sinn. Ungefähr so, als würde ich dir Absicht beim fehlenden Relativpronomen unterstellen.
Und du hast natürlich völlig Recht. Ich bin überhaupt kein Volljurist, sondern die Reinigungskraft, die hier mal mitreden will.
Überzeugendes Kerlchen bist du.