13.10.2020, 12:15
(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb:(13.10.2020, 08:26)Gast schrieb:(12.10.2020, 18:55)Gast schrieb: Wie schafft man überhaupt im 1. Examen ein ausreichend? Das ist schon sehr schwach, gerade mit Schwerpunkt.Du kriegst im Staatsteil 5.96 und bekommst 0 Punkte in einer von 2 Seminararbeiten, weil der Prof die verwendete Literatur nicht mochte.
War zum Glück nur Rechtsgeschichte. Ist der Grund, warum viele nicht auf den SB gucken.
Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
13.10.2020, 12:27
(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb:(13.10.2020, 08:26)Gast schrieb:(12.10.2020, 18:55)Gast schrieb: Wie schafft man überhaupt im 1. Examen ein ausreichend? Das ist schon sehr schwach, gerade mit Schwerpunkt.Du kriegst im Staatsteil 5.96 und bekommst 0 Punkte in einer von 2 Seminararbeiten, weil der Prof die verwendete Literatur nicht mochte.
War zum Glück nur Rechtsgeschichte. Ist der Grund, warum viele nicht auf den SB gucken.
Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
13.10.2020, 13:27
(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb:(13.10.2020, 08:26)Gast schrieb:(12.10.2020, 18:55)Gast schrieb: Wie schafft man überhaupt im 1. Examen ein ausreichend? Das ist schon sehr schwach, gerade mit Schwerpunkt.Du kriegst im Staatsteil 5.96 und bekommst 0 Punkte in einer von 2 Seminararbeiten, weil der Prof die verwendete Literatur nicht mochte.
War zum Glück nur Rechtsgeschichte. Ist der Grund, warum viele nicht auf den SB gucken.
Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
13.10.2020, 15:54
Ist aber im Endeffekt auch völlig unerheblich, warum irgendjemand Note XY erreicht oder eben nicht erreicht hat. Geht halt auch im Endeffekt niemanden etwas an und wer aufgrund der erzielten Noten über andere urteilt, ist sowieso menschlich fraglich.
13.10.2020, 15:58
(13.10.2020, 15:54)Gast schrieb: Ist aber im Endeffekt auch völlig unerheblich, warum irgendjemand Note XY erreicht oder eben nicht erreicht hat. Geht halt auch im Endeffekt niemanden etwas an und wer aufgrund der erzielten Noten über andere urteilt, ist sowieso menschlich fraglich.
Das sind die ganzen Behörden auch charakterlich fraglich. Erst heute wieder gesehen: deutsches Patentamt, 15 P. in Summe und mind. 7 P. in jedem Examen. Da kann ich mich mit 11 P. in Summe auch nicht bewerben, obwohl mich das Fschgebiet interessiert.
13.10.2020, 15:58
(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:Klar sind sechs Punkte (ungefähr) der Durchschnitt. Ca. 30% fallen durch (muss man natürlich mit einrechnen, wenn man einen Durchschnitt errechnet. Und ca. weitere 30% landen im ausreichend. Da 6 Punkte zum oberen Bereich des ausreichend gehören, kann man davon ausgehen, dass man damit zum oberen Drittel der Leute mit ausreichend gehört. Damit hat man also 2/3 der Leute mit ausreichend, also 20% der Gesamtschreibenden hinter sich gelassen. Diese 20% plus die 30% Durchfallenden sind 50% die schlechter als man selber sind. Viel durchschnittlicher geht nicht.(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb:(13.10.2020, 08:26)Gast schrieb: Du kriegst im Staatsteil 5.96 und bekommst 0 Punkte in einer von 2 Seminararbeiten, weil der Prof die verwendete Literatur nicht mochte.
War zum Glück nur Rechtsgeschichte. Ist der Grund, warum viele nicht auf den SB gucken.
Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
Ist jetzt keine Raketenwissenschaft.
13.10.2020, 16:01
(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb:(13.10.2020, 08:26)Gast schrieb: Du kriegst im Staatsteil 5.96 und bekommst 0 Punkte in einer von 2 Seminararbeiten, weil der Prof die verwendete Literatur nicht mochte.
War zum Glück nur Rechtsgeschichte. Ist der Grund, warum viele nicht auf den SB gucken.
Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
13.10.2020, 16:06
(13.10.2020, 09:17)Gast schrieb: Man muss während des Refs die richtigen Stationen machen und sich dabei reinhängen...damit schafft man auch mit 2x a einen guten Einstieg. Ich hatte bereits im Ref einen unterschriebenen Arbeitsvertrag - unabhängig von Noten im 2.StEx für deutlich über 50k in NRW.
Wenn man natürlich taucht, fancy AA Stationen etc. macht, dann bringt einem das bei einer schlechten Notenlage eben nicht viel...Vielmehr entsteht ja der Eindruck, dass selbst bei diesen Bedingungen kein besseres Examen möglich war ...
Und wenn man im Ref dreimal im Ausland war, um den Lebenslauf zu verbessern und mal auswandern zu können (im Ausland herrscht nicht so eine Notendiskriminierung) oder wenigstens in einem internat. Unternehmen zu arbeiten?
13.10.2020, 16:22
(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb: Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Was willst du uns damit sagen? Dass der, der (random) Stellenanzeigen verfasst, den Durchschnitt kennt?
13.10.2020, 16:40
(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb:(13.10.2020, 09:11)Gast Gast schrieb: Null Punkte, weil der Prof die „verwendete Literatur nicht mochte“?! Also damit wäre ich zum Studiendekan und einem Anwalt gegangen.
Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.