25.01.2021, 14:36
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Wenn es ums Bestehen geht, sollte man sich natürlich in der Regel anwaltliche Hilfe holen (schon wegen der Bedeutung der Angelegenheit, aber auch, weil - seien wir mal ehrlich - diejenigen, die durchgefallen sind, wohl auch Schwierigkeiten haben werden, eine gute Widerspruchsbegründung zu schreiben). Ansonsten ist das genauso wie das Verfassen einer (guten) Remonstration an der Uni.
Ich habe das einmal für mich selbst und mehrmals für andere Leute gemacht und dabei natürlich auch in erster Linie versucht, rechtlich erhebliche Fehler aufzuzeigen (insbesondere dass Vertretbares und gewichtig Begründetes nicht anerkannt wurde).
Wer so einen Punkt schon selbst gefunden hat, braucht das nur noch mit entsprechenden Nachweisen darzulegen und fertig.
Wenn es ums Bestehen geht, sollte man sich natürlich in der Regel anwaltliche Hilfe holen (schon wegen der Bedeutung der Angelegenheit, aber auch, weil - seien wir mal ehrlich - diejenigen, die durchgefallen sind, wohl auch Schwierigkeiten haben werden, eine gute Widerspruchsbegründung zu schreiben). Ansonsten ist das genauso wie das Verfassen einer (guten) Remonstration an der Uni.
Ich habe das einmal für mich selbst und mehrmals für andere Leute gemacht und dabei natürlich auch in erster Linie versucht, rechtlich erhebliche Fehler aufzuzeigen (insbesondere dass Vertretbares und gewichtig Begründetes nicht anerkannt wurde).
Wer so einen Punkt schon selbst gefunden hat, braucht das nur noch mit entsprechenden Nachweisen darzulegen und fertig.
25.01.2021, 14:42
Habe es auch ohne Anwalt gemacht und einen Punkt mehr bekommen. Bei mir war es so, dass die Korrektoren eine komplette Seite meiner Bearbeitung nicht berücksichtigt haben und dementsprechend bemängelt haben, dass der entsprechende Inhalt gefehlt habe. War leider nichts weltbewegendes was ich auf der einen Seite geschrieben habe, aber für einen Punkt Aufwertung hat es immerhin gereicht. Würde dir aber raten, wirklich nur die Klausuren anzufechten, bei denen wirklich eine realistische Chance der Aufwertung besteht, sonst wird es teuer.
25.01.2021, 15:38
(25.01.2021, 14:42)Gast schrieb: Habe es auch ohne Anwalt gemacht und einen Punkt mehr bekommen. Bei mir war es so, dass die Korrektoren eine komplette Seite meiner Bearbeitung nicht berücksichtigt haben und dementsprechend bemängelt haben, dass der entsprechende Inhalt gefehlt habe. War leider nichts weltbewegendes was ich auf der einen Seite geschrieben habe, aber für einen Punkt Aufwertung hat es immerhin gereicht. Würde dir aber raten, wirklich nur die Klausuren anzufechten, bei denen wirklich eine realistische Chance der Aufwertung besteht, sonst wird es teuer.
So viel zum Mehrwert eines Zweitgutachtens...
Und Glückwunsch! Freut mich für dich!