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  5. Widerspruch ohne Anwalt
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Widerspruch ohne Anwalt
Gast.NRW
Unregistered
 
#1
14.12.2020, 02:06
Guten Abend,

gibt es hier jemanden, der schon einmal gegen eine Klausurbewertung selbst erfolgreich Widerspruch eingelegt hat?

Mir ist bei der Klausureinsicht ein recht gewichtiger Fehler (habe ich bereits verifiziert) in der Begutachtung aufgefallen und ich möchte daher gerne Widerspruch einlegen. Hier hört man öfter, das ginge nur mit Anwalt. Allerdings kann ich mir nach dem Referendariat keinen Anwalt leisten und frage mich halt auch, ob das wirklich nötig ist, wenn man nicht nach Fehlern "sucht", sondern diese bereits gefunden hat.

An Erfahrungen wäre ich interessiert, da das Ganze ja schon mit ein wenig Aufwand verbunden ist.

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
14.12.2020, 10:05
Warum gibt es wohl eine kleine, aber wirklich lukrative "Industrie" von Anwälten, die sich genau auf das Thema Widerspruch bzw. Anfechtung von Prüfungen "spezialisiert" haben - eben weil es alles andere als einfach ist so einen Widerspruch durchzubringen. Heißt aber nicht, dass es Unmöglich ist. 

Die Frage die bleibt ist, ob es denn tatsächlich so wichtig ist, den Widerspruch einzulegen. Wenn es tatsächlich so essenziell sein sollte, würde ich zusehen, dass ich mir das nötige Geld auftreibe und mir vorher ein realistische Einschätzung abholen, bevor ich mir die ganze Mühe umsonst mache.
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Gast
Unregistered
 
#3
14.12.2020, 10:22
Da kostet aber der Anwalt wohl wesentlich mehr als der Widerspruch... Vielleicht findest du ja jemanden, der das mit Anwalt gemacht hat. Kann mir nämlich nicht so recht vorstellen, was ausgerechnet im Prüfungsrecht (um das es im Prinzip ja gar nicht so sehr geht) so speziell sein soll. Dass wird zwar immer und überall behauptet, ist aber ja auch das Brot der Repetitoren. Zudem dürften es i.d.R. schlechtere/schlechte Kandidaten sein, die da hingehen, deshalb mag die Einschätzung auch nicht ganz treffend sein  :D
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Gast
Unregistered
 
#4
14.12.2020, 15:00
(14.12.2020, 10:22)Gast schrieb:  Da kostet aber der Anwalt wohl wesentlich mehr als der Widerspruch... Vielleicht findest du ja jemanden, der das mit Anwalt gemacht hat. Kann mir nämlich nicht so recht vorstellen, was ausgerechnet im Prüfungsrecht (um das es im Prinzip ja gar nicht so sehr geht) so speziell sein soll. Dass wird zwar immer und überall behauptet, ist aber ja auch das Brot der Repetitoren. Zudem dürften es i.d.R. schlechtere/schlechte Kandidaten sein, die da hingehen, deshalb mag die Einschätzung auch nicht ganz treffend sein  :D

Eben. Dass im Prüfungsrecht spezialisierte Anwälte behaupten, das sei ein Buch mit sieben Siegeln, ist auch klar. Das würden aber Verkehrsrechtsanwälte auch über Verkehrsrecht behaupten. Und es sind ja bei weitem nicht nur Genies im Prüfungsrecht unterwegs.
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Gast
Unregistered
 
#5
14.12.2020, 15:04
(14.12.2020, 10:22)Gast schrieb:  Da kostet aber der Anwalt wohl wesentlich mehr als der Widerspruch... Vielleicht findest du ja jemanden, der das mit Anwalt gemacht hat. Kann mir nämlich nicht so recht vorstellen, was ausgerechnet im Prüfungsrecht (um das es im Prinzip ja gar nicht so sehr geht) so speziell sein soll. Dass wird zwar immer und überall behauptet, ist aber ja auch das Brot der Repetitoren. Zudem dürften es i.d.R. schlechtere/schlechte Kandidaten sein, die da hingehen, deshalb mag die Einschätzung auch nicht ganz treffend sein  :D


Ich sehe es auch so. War beim VG in einer für Prüfungsrecht zuständigen Kammer in der Station. Man muss natürlich die Lehre vom Beurteilungsspielraum kennen und dann Beurteilungsfehler finden. Das ist schwierig, wenn man durchgefallen ist und krampfhaft danach sucht. Aber wenn ein Fehler gemacht wurde, weil etwas vertretbares als falsch gekennzeichnet wurde oder wie bei Freunden von mir einzelne Seiten übersehen o.ä., dann verstehe ich nicht, was daran so schwierig sein soll, dies zu rügen. Es ist ja keine Revision beim BGH.
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Gast
Unregistered
 
#6
14.12.2020, 15:34
(14.12.2020, 02:06)Gast.NRW schrieb:  Guten Abend,

gibt es hier jemanden, der schon einmal gegen eine Klausurbewertung selbst erfolgreich Widerspruch eingelegt hat?

Mir ist bei der Klausureinsicht ein recht gewichtiger Fehler (habe ich bereits verifiziert) in der Begutachtung aufgefallen und ich möchte daher gerne Widerspruch einlegen. Hier hört man öfter, das ginge nur mit Anwalt. Allerdings kann ich mir nach dem Referendariat keinen Anwalt leisten und frage mich halt auch, ob das wirklich nötig ist, wenn man nicht nach Fehlern "sucht", sondern diese bereits gefunden hat.

An Erfahrungen wäre ich interessiert, da das Ganze ja schon mit ein wenig Aufwand verbunden ist.

Viele Grüße

Ich habe es tatsäclich geschafft ohne anwaltliche Vertretung. Das PA hat mir im Widerspruchsverfahren einen Vergleich angeboten, der im Wesentlichen darin bestand, dass ich eine Note angehoben wurde (ich war ganz knapp vor einer Notengrenze) und die Kosten des Widerspruchsverfahrens das PA tragen musste.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.12.2020, 20:22
Habe nur eine Geschichte von jemanden gehört, der am GPA einen Notenpunkt brauchte zum bestehen. Hat den Widerspruch selbst geschrieben, sich aber auch viel Mühe gegeben. Dann im Überdenkungsverfahren hat ein Korrektor wohl relativ unbürokratisch gefragt wieviel Punkte denn zum Bestehen gebraucht werden.
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Gast
Unregistered
 
#8
24.01.2021, 20:22
(14.12.2020, 15:34)Gast schrieb:  
(14.12.2020, 02:06)Gast.NRW schrieb:  Guten Abend,

gibt es hier jemanden, der schon einmal gegen eine Klausurbewertung selbst erfolgreich Widerspruch eingelegt hat?

Mir ist bei der Klausureinsicht ein recht gewichtiger Fehler (habe ich bereits verifiziert) in der Begutachtung aufgefallen und ich möchte daher gerne Widerspruch einlegen. Hier hört man öfter, das ginge nur mit Anwalt. Allerdings kann ich mir nach dem Referendariat keinen Anwalt leisten und frage mich halt auch, ob das wirklich nötig ist, wenn man nicht nach Fehlern "sucht", sondern diese bereits gefunden hat.

An Erfahrungen wäre ich interessiert, da das Ganze ja schon mit ein wenig Aufwand verbunden ist.

Viele Grüße

Ich habe es tatsäclich geschafft ohne anwaltliche Vertretung. Das PA hat mir im Widerspruchsverfahren einen Vergleich angeboten, der im Wesentlichen darin bestand, dass ich eine Note angehoben wurde (ich war ganz knapp vor einer Notengrenze) und die Kosten des Widerspruchsverfahrens das PA tragen musste.


Warst du kurz vorm Durchfallen oder wie?
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Gast
Unregistered
 
#9
25.01.2021, 09:25
Ich habe mal einen Fall aus der Richtung bearbeitet. 
Das ist wirklich nicht ohne. Letztlich kann es aber wohl jeder Jurist (und auch angehende Juristen) selbst, es bedarf dann aber natürlich eines entsprechenden Aufwandes.

Ich würde es nicht mehr machen wollen, sondern zum Fachmann. Das ist mir die Arbeit nicht wert, zumal die letzte "Klippe" bzw. Besonderheit im Zweifel eher vom Fachmann gefunden wird als von dir.
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Gast
Unregistered
 
#10
25.01.2021, 14:28
Andere Frage, steht es nicht einem "bedürftigen" Referendar zu, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen?

Ich würde einfach mal bei einem Anwalt anfragen, ob die Erstberatung vielleicht ohnehin kostenlos ist und dann ebenjenen Anwalt auch fragen, wie es mit o.g. Finanzierungshilfen aussieht.
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