14.01.2021, 22:08
(14.01.2021, 21:59)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:55)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb: Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D
So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.
Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...
Liegt daran, dass das BAMF eine Generalprozesserklärung abgegeben hat, alle Antrage abzulehnen und Klagen abzuweisen...
;) VwGO lesen. Anders als im Zivilprozess ist Anwesenheit keines Beteiligten erforderlich für eine Entscheidung und eine andere Neuigkeit gibst auch.
Es gibt kein VU und nichtmal Anwaltszwang *dam dam daaaam*
14.01.2021, 22:09
(14.01.2021, 22:07)Polo schrieb: Entspannt bleiben. Die mündliche Verhandlung in erster Instanz findet vor Ablauf von zwei Jahren nach Klageerhebung sowieso nicht statt, weil die Verwaltungsgerichte rettungslos in sinnlosen Asylklagen abgesoffen sind. Hast also noch viel Vorbereitungszeit.
und deshalb geht auch rund die hälfte durch...
14.01.2021, 22:11
(14.01.2021, 21:41)Gast schrieb: Es ist dem Zivilprozess gar nicht so unähnlich. Man nimmt sich aber im Regelfall deutlich mehr Zeit für die Verhandlung als am Amtsgericht (Ausnahmen gibt es im Bereich Asyl). Es wird meist ein intensives Rechtsgespräch mit den Beteiligten geführt. Ist der Kläger persönlich anwesend, wird auch seiner Sicht der Dinge viel Raum gegeben. Letztlich erhalten die Beteiligten eine ziemlich klare Vorstellung davon, wie das Gericht entscheiden wird.Huch, an welchem Verwaltungsgericht bist Du denn? Das erlebe ich aber ziemlich anders an den VGen hier in der Umgebung. Bei uns läuft das in aller Regel so ab:
1. Vorsitzende® oder Berichterstatter(in) führen mündlich in das Verfahren ein.
2. Kläger(in) darf, falls persönlich anwesend, etwas dazu sagen.
3. Vorsitzende® oder Berichterstatter(in) gibt eine vorläufige, endgültige Einschätzung.
4. Es wird gefragt, ob es noch Gesprächsbedarf gibt, der über die bereits schriftsätzlich geäußerten Inhalte hinaus geht.
5. Gericht hört sich das an.
6. Eine Entscheidung wird den Beteiligten zugestellt.
Wenn kein Pressetermin (also Termin, bei dem es öffentliches Interesse gibt), ist die Sache in einer halben Stunde durch. Asylsachen dauern hingegen, je nach Herkunftsland des Klägers, auch gerne mal mehrere Stunden.
14.01.2021, 22:21
Wobei gerade bei Asylsachen eigentlich auch egal ist was die Gerichte entscheiden, da in die meisten Herkunftländer nicht abgeschoben wird.
14.01.2021, 22:25
(14.01.2021, 22:21)Gast schrieb: Wobei gerade bei Asylsachen eigentlich auch egal ist was die Gerichte entscheiden, da in die meisten Herkunftländer nicht abgeschoben wird.
Auf den Status und die Möglichkeit, noch die ganze Familie nachzuholen, hat es erheblichen Einfluss. Und natürlich verlassen viele abgelehnte Asylbewerber das Land auch wieder.
14.01.2021, 22:37
Die Frage solltest du vielleicht mal im "jur*w*lt" Forum stellen. Dort sind tatsächlich auch Richter und Rechtsanwälte unterwegs, die deine Frage beantworten können.
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
15.01.2021, 02:04
(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb: Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D
So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.
Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...
Das ist ja praktisch. Dann spart man sich ja das Superspreader Event, wenn man da in der Rechtsabteilung arbeitet.
15.01.2021, 07:55
(14.01.2021, 21:55)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb: Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D
So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.
Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...
Liegt daran, dass das BAMF eine Generalprozesserklärung abgegeben hat, alle Antrage abzulehnen und Klagen abzuweisen...
Die ist zum 1.1 allerdings widerrufen worden.
15.01.2021, 09:12
(15.01.2021, 07:55)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:55)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb: Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D
So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.
Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...
Liegt daran, dass das BAMF eine Generalprozesserklärung abgegeben hat, alle Antrage abzulehnen und Klagen abzuweisen...
Die ist zum 1.1 allerdings widerrufen worden.
Ja, aber sie hat auch überhaupt nichts mit der mV zu tun, weil das BAMF natürlich auf jede Klage erwidert und schriftlichen Klageabweisungsantrag stellt und das Gesetz bei nichterscheinen die Entscheidung zulässt. Die Prozesserklärung hat also damit überhaupt nichts zu tun.
15.01.2021, 16:38
(14.01.2021, 22:09)Gast schrieb:(14.01.2021, 22:07)Polo schrieb: Entspannt bleiben. Die mündliche Verhandlung in erster Instanz findet vor Ablauf von zwei Jahren nach Klageerhebung sowieso nicht statt, weil die Verwaltungsgerichte rettungslos in sinnlosen Asylklagen abgesoffen sind. Hast also noch viel Vorbereitungszeit.
und deshalb geht auch rund die hälfte durch...
Nein?
Indbesondere nicht auf Gewährung von Asyl.