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  5. Ablauf mündliche Verhandlung an den Verwaltungsgerichten
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Antworten

 
Ablauf mündliche Verhandlung an den Verwaltungsgerichten
OVG-Neuling
Unregistered
 
#1
14.01.2021, 21:03
Liebe Ietzt-Instanzler, liebe Richtende  ;)  an den Verwaltungsgerichten, liebe Behörden-Juristen,

Ich habe vor kurzem (also wirklich ganz frisch) in einer Behörde angefangen. Diese werde ich bei Rechtsstreitigkeiten natürlich auch gerichtlich vertreten müssen... am VG, OVG etc.

Nun zu meiner Frage: Was genau kommt da bei den Verwaltungsgerichten auf mich zu?  :D

Leider beschränken sich meine gerichtlichen Erfahrungen ausschließlich auf Zivil- und Strafprozesse.
Wie also läuft eine mündliche Verhandlung vor dem VG oder auch OVG ab?
Gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind?
Wäre für mich recht hilfreich, wenn ihr eure Erfahrungen teilen oder den Ablauf skizzieren könntet.

Online habe ich schon ein paar grobe Abläufe gefunden. Aber die waren nicht wirklich detailliert genug. Im Normalfall würde ich einfach selbst als Zuschauer an einer Verhandlung teilnehmen... Dank Corona wird da aber wohl nichts draus.

Danke für jede hilfreiche Antwort!
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Gast
Unregistered
 
#2
14.01.2021, 21:41
Es ist dem Zivilprozess gar nicht so unähnlich. Man nimmt sich aber im Regelfall deutlich mehr Zeit für die Verhandlung als am Amtsgericht (Ausnahmen gibt es im Bereich Asyl). Es wird meist ein intensives Rechtsgespräch mit den Beteiligten geführt. Ist der Kläger persönlich anwesend, wird auch seiner Sicht der Dinge viel Raum gegeben. Letztlich erhalten die Beteiligten eine ziemlich klare Vorstellung davon, wie das Gericht entscheiden wird.
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Gast
Unregistered
 
#3
14.01.2021, 21:43
Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.
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Gast
Unregistered
 
#4
14.01.2021, 21:44
Du kannst auch Der Prozess von Kafka gucken oder einen Horrorfilm. Ungefähr so läuft es für Otto Normalbürger ab.
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Gast
Unregistered
 
#5
14.01.2021, 21:47
(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb:  Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.

Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...
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Gast
Unregistered
 
#6
14.01.2021, 21:49
(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb:  Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.

Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...

Warum? Kein Videoprozess mit Nürnberg?
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Gast
Unregistered
 
#7
14.01.2021, 21:51
(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb:  Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.

Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...

hast die kritik sofort erkannt  ;)
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Gast
Unregistered
 
#8
14.01.2021, 21:55
(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb:  Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.

Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...

Liegt daran, dass das BAMF eine Generalprozesserklärung abgegeben hat, alle Antrage abzulehnen und Klagen abzuweisen...
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Gast
Unregistered
 
#9
14.01.2021, 21:59
(14.01.2021, 21:55)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 21:47)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 21:43)Gast schrieb:  Seit wann schickt die Behörde jemanden vorbei :D

So wie am LG im endeffekt. Gibt sogar die Möglichkeit nen Vergleich zu schließen. Setz dich doch einfach mal in ne VG Verhandlung rein.

Äh, nur das BAMF schickt idR niemanden ...

Liegt daran, dass das BAMF eine Generalprozesserklärung abgegeben hat, alle Antrage abzulehnen und Klagen abzuweisen...

;)  VwGO lesen. Anders als im Zivilprozess ist Anwesenheit keines Beteiligten erforderlich für eine Entscheidung und eine andere Neuigkeit gibst auch.
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Polo
Unregistered
 
#10
14.01.2021, 22:07
Entspannt bleiben. Die mündliche Verhandlung in erster Instanz findet vor Ablauf von zwei Jahren nach Klageerhebung sowieso nicht statt, weil die Verwaltungsgerichte rettungslos in sinnlosen Asylklagen abgesoffen sind. Hast also noch viel Vorbereitungszeit.
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