11.01.2021, 13:22
(30.08.2020, 19:00)Gast schrieb:(30.08.2020, 18:54)Auch Bln schrieb:(30.08.2020, 18:07)Gast schrieb:(30.08.2020, 18:02)Gast schrieb:(30.08.2020, 18:00)Interessierter schrieb: Wie ist denn so das Renommee und die Notenanforderungen von BBH - vielleicht hat ja jemand Erfahrungen?
Es kennt kein Mensch. Von daher Renommee (-).
Hättest Du geschwiegen...
BBH ist ein Spezialistenverein - im klassischen Energiewirtschafts- und Infrastrukturbereich sehr anerkannt mit guter Wechselperspektive zu Stadtwerken und in die Energie- und Infrastrukturunternehmen.
Man muss sich mMn gut überlegen, ob diese doch sehr enge Spezialisierung passt.
Ich glaube du bist der einzige, der den Schuppen kennt.
Nein, es hat hier nur kaum jemand irgend eine Ahnung. Ich habe die genau in dem Segment Infrastruktur und Energie ständig auf der Gegenseite (ich T1 GK), die vertreten gefühlt halb Deutschlands Stadtwerke, Energieversorger und Behörden. Also einfach mal Klappe halten, wenn man keinerlei Ahnung von irgendwas hat.
PS: Bei denen arbeiten würde ich aber auch nicht wollen. Machen dasselbe wie ich, nur für die Hälfte an Geld. Kein guter Deal.
11.01.2021, 13:24
(11.01.2021, 13:20)Gast schrieb:(29.08.2020, 22:34)Gast schrieb:(29.08.2020, 21:14)Gast schrieb:(29.08.2020, 20:54)Gast schrieb: Bei BBH liegt das Einstiegsgehalt bei 65k und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende.
Ist diese Frist sonst auch üblich? Normalerweise gilt doch eine 4 wöchige Frist zum 15. des Monats
Das ist schlicht eine Frage der vertraglichen Regelung.
Ich war einmal als RA und zweimal als Syndikus angestellt. In allen Verträgen 3 Monate zum Quartalsende.
Moment, what? D.h. da war vertraglich vereinbart, dass jede Vertragspartei den Vertrag einseitig 3 Monate zum Quartalsende beenden kann, auch ohne Grund? Da sitzt man doch sein leben lang im Schleudersitz, das ist ja mal was ganz anderes als eine echte Festanstellung. Die bedeutet mMn, dass man eben nur gefeuert werden kann, wenn der AG vor Gericht auch betriebsbedingte oder persönliche Gründe beweisen kann - also nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Ich glaube einen Vertrag, bei dem der AG mir grds. immer kündigen kann, würde ich nicht unterschreiben, das wäre mir zu unsicher.
Gib deine Examina bitte ab. Wie kann man so einen Unsinn schreiben??
11.01.2021, 13:29
(11.01.2021, 13:24)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:20)Gast schrieb:(29.08.2020, 22:34)Gast schrieb:(29.08.2020, 21:14)Gast schrieb:(29.08.2020, 20:54)Gast schrieb: Bei BBH liegt das Einstiegsgehalt bei 65k und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende.
Ist diese Frist sonst auch üblich? Normalerweise gilt doch eine 4 wöchige Frist zum 15. des Monats
Das ist schlicht eine Frage der vertraglichen Regelung.
Ich war einmal als RA und zweimal als Syndikus angestellt. In allen Verträgen 3 Monate zum Quartalsende.
Moment, what? D.h. da war vertraglich vereinbart, dass jede Vertragspartei den Vertrag einseitig 3 Monate zum Quartalsende beenden kann, auch ohne Grund? Da sitzt man doch sein leben lang im Schleudersitz, das ist ja mal was ganz anderes als eine echte Festanstellung. Die bedeutet mMn, dass man eben nur gefeuert werden kann, wenn der AG vor Gericht auch betriebsbedingte oder persönliche Gründe beweisen kann - also nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Ich glaube einen Vertrag, bei dem der AG mir grds. immer kündigen kann, würde ich nicht unterschreiben, das wäre mir zu unsicher.
Gib deine Examina bitte ab. Wie kann man so einen Unsinn schreiben??
Du willst mir also erzählen, dass der AG ein Kündigungsrecht ohne Kündigungrund hat? Oder was ist dein Problem? Komm, versuch es, ich bin mir sicher, du kannst eine Argumentation auch formulieren, ohne in ad hominem Dummheiten zu verfallen.
11.01.2021, 14:41
(11.01.2021, 13:29)Gast schrieb:Sorry, was wird den hier für Schwachsinn in den Text rein interpretiert. Da hat jemand geschrieben, dass die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende betrug. Ein durchaus, vor allem in Unternehmen gängige Regelung, die ich auch selbst habe. Nirgendwo steht etwas von einem einseitigen Kündigungsrecht, sondern da hat jemand nur mitgeteilt, dass er eine andere Regelung als die mit einer4 wöchigen Frist zum Monatsende hat. Und wenn das einseitige Recht da stünde: Spätestens im Ref. lernt man, dass als Benachteiligter nichts besser ist als eine unwirksame Klausel zu unterzeichnen. Denn die ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.(11.01.2021, 13:24)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:20)Gast schrieb:(29.08.2020, 22:34)Gast schrieb:(29.08.2020, 21:14)Gast schrieb: Ist diese Frist sonst auch üblich? Normalerweise gilt doch eine 4 wöchige Frist zum 15. des Monats
Das ist schlicht eine Frage der vertraglichen Regelung.
Ich war einmal als RA und zweimal als Syndikus angestellt. In allen Verträgen 3 Monate zum Quartalsende.
Moment, what? D.h. da war vertraglich vereinbart, dass jede Vertragspartei den Vertrag einseitig 3 Monate zum Quartalsende beenden kann, auch ohne Grund? Da sitzt man doch sein leben lang im Schleudersitz, das ist ja mal was ganz anderes als eine echte Festanstellung. Die bedeutet mMn, dass man eben nur gefeuert werden kann, wenn der AG vor Gericht auch betriebsbedingte oder persönliche Gründe beweisen kann - also nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Ich glaube einen Vertrag, bei dem der AG mir grds. immer kündigen kann, würde ich nicht unterschreiben, das wäre mir zu unsicher.
Gib deine Examina bitte ab. Wie kann man so einen Unsinn schreiben??
Du willst mir also erzählen, dass der AG ein Kündigungsrecht ohne Kündigungrund hat? Oder was ist dein Problem? Komm, versuch es, ich bin mir sicher, du kannst eine Argumentation auch formulieren, ohne in ad hominem Dummheiten zu verfallen.
Btw: In der Probezeit und wenn das KSchG nicht anwendbar ist, kann man durchaus ohne "Kündigungsgrund" iSd Rspr. (einen Grund gibt es ja immer und wenn es nur das schlechte after shave ist) kündigen.
Dass hier nicht mal die AR-Basics bekannt sind, ist unabhängig von den Noten schon schlimm. Das fehlende Textverständnis mit dem anderen auch noch Falschbehauptungen unterstellt, ist aber fast noch schlimmer.
11.01.2021, 14:52
(11.01.2021, 13:29)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:24)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:20)Gast schrieb:(29.08.2020, 22:34)Gast schrieb:(29.08.2020, 21:14)Gast schrieb: Ist diese Frist sonst auch üblich? Normalerweise gilt doch eine 4 wöchige Frist zum 15. des Monats
Das ist schlicht eine Frage der vertraglichen Regelung.
Ich war einmal als RA und zweimal als Syndikus angestellt. In allen Verträgen 3 Monate zum Quartalsende.
Moment, what? D.h. da war vertraglich vereinbart, dass jede Vertragspartei den Vertrag einseitig 3 Monate zum Quartalsende beenden kann, auch ohne Grund? Da sitzt man doch sein leben lang im Schleudersitz, das ist ja mal was ganz anderes als eine echte Festanstellung. Die bedeutet mMn, dass man eben nur gefeuert werden kann, wenn der AG vor Gericht auch betriebsbedingte oder persönliche Gründe beweisen kann - also nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Ich glaube einen Vertrag, bei dem der AG mir grds. immer kündigen kann, würde ich nicht unterschreiben, das wäre mir zu unsicher.
Gib deine Examina bitte ab. Wie kann man so einen Unsinn schreiben??
Du willst mir also erzählen, dass der AG ein Kündigungsrecht ohne Kündigungrund hat? Oder was ist dein Problem? Komm, versuch es, ich bin mir sicher, du kannst eine Argumentation auch formulieren, ohne in ad hominem Dummheiten zu verfallen.
Der Vorposter hat es ja begründet. Ansonsten sollte man das KSchG kennen, wenn man Jurist ist. Irgendwann geht nur noch ad hominem wenn der andere absolute Grütze von sich gibt.
11.01.2021, 15:12
1. der Vorposter bist du, 2. hat der andere Poster nur eine Frage gestellt und zwar weil die Formulierung tatsächlich missverständlich war (hatte das zuerst auch falsch verstanden), 3. ist das KSchG für die meisten Juristen nunmal eher so semi interessant, ich kenne tatsächlich niemanden, der schon mal irgendwo gekündigt wurde, daher braucht man sich 4. nicht so aufspielen. Deine Ahnung von anderen Fachgebieten wird sicherlich ebenso begrenzt sein.
11.01.2021, 15:20
ne so sachlich wie der Vorposter hätte ich es nicht begründen können. Arbeitsrecht ist Examensstoff und sollte jedem Juristen in Grundzügen bekannt sein. Wenn komplett unbekannt dann hält man sich raus und lässt sein Zeug auch nicht dazu ab.
Was soll an Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unklar formuliert sein??!?!
Was soll an Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unklar formuliert sein??!?!
11.01.2021, 15:20
Arbeitszeiten kommen wohl aufs Team an, gibt genug die 10.00 oder später anfangen, dann gegen 20.00 gehen, davon ne Stunde Mittag und zig Kaffeepausen, da arbeitet man sich auch nicht kaputt.
11.01.2021, 15:24
(11.01.2021, 15:20)Gast schrieb: ne so sachlich wie der Vorposter hätte ich es nicht begründen können. Arbeitsrecht ist Examensstoff und sollte jedem Juristen in Grundzügen bekannt sein. Wenn komplett unbekannt dann hält man sich raus und lässt sein Zeug auch nicht dazu ab.
Was soll an Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unklar formuliert sein??!?!
+1
Da hilft alles rausreden nichts mehr, das konnte man gar nicht anders als richtig verstehen.
11.01.2021, 15:24
(11.01.2021, 15:20)Gast schrieb: ne so sachlich wie der Vorposter hätte ich es nicht begründen können. Arbeitsrecht ist Examensstoff und sollte jedem Juristen in Grundzügen bekannt sein. Wenn komplett unbekannt dann hält man sich raus und lässt sein Zeug auch nicht dazu ab.
Was soll an Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unklar formuliert sein??!?!
Dann hast du offensichtlich ein Aggressionsproblem oder bewertest Dich und die Bdeutung deiner Kenntnisse deutlich über. Als ob du alles noch weißt, was angeblich theoretisch Examensstoff ist. Was ist das vor allem für ein Argument? Ich habe zwei zweistellige Examen und habe nie auch nur die Hälfte des Prüfungsstoffs draufgehabt.