15.12.2020, 17:02
(15.12.2020, 16:43)Gast schrieb: „Die Welt geht also nicht unter, wenn jemand mit 6 P. Richter wird. Anfangs mag so ein Kandidat eventuelleine längere Einarbeitungszeit benötigen, danach wird er es aber genau so gut hinkriegen wie der Kandidat mit b.“
Wer es nach 8 Jahren (oder gar noch mehr) juristischer Ausbildung nicht hinbekommt, der bekommt es auch nach einer weiteren „Einarbeitungszeit“ nicht hin... Ihr vergesst, dass Jura nicht nur mit WISSEN zu tun hat, sondern vor allem mit DENKEN. Deshalb gibt es auch noch immense Qualitätsunterschiede, wenn wir mal Juristen kurz vor der Pension vergleichen... die müssten ja nach eurer Logik alle gleich fähig sein nach 30-40 Jahren Jura.
SIND SIE ABER NICHT !!!!!
WERDEN SIE NIE SEIN !!!!
WAREN SIE NIE !!!
Siehe oben :rolleyes:
Jemand, der zwei Mal!!! durch das Examen fällt und im Drittversuch nach einigen weiteren Monaten plötzlich ein VB hinlegt, ist dadurch ein fähigerer Richter?!!!
Wer's glaubt...
Ja, Noten geben eine starke Tendenz an und haben auch eine Aussagekraft. Sie sind aber gewiss nicht alles.
Zudem sind Kandidaten bei gleicher Note trotzdem nicht gleich auf was die juristischen Fähigkeiten anbelangt. Das ist viel zu einfach gedacht.
Im Übrigen: Verallgemeinerungen sind immer ein Zeichen dafür, dass über einen Umstand nicht wirklich differenziert nachgedacht wurde. ;)
15.12.2020, 17:07
(15.12.2020, 17:02)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:43)Gast schrieb: „Die Welt geht also nicht unter, wenn jemand mit 6 P. Richter wird. Anfangs mag so ein Kandidat eventuelleine längere Einarbeitungszeit benötigen, danach wird er es aber genau so gut hinkriegen wie der Kandidat mit b.“
Wer es nach 8 Jahren (oder gar noch mehr) juristischer Ausbildung nicht hinbekommt, der bekommt es auch nach einer weiteren „Einarbeitungszeit“ nicht hin... Ihr vergesst, dass Jura nicht nur mit WISSEN zu tun hat, sondern vor allem mit DENKEN. Deshalb gibt es auch noch immense Qualitätsunterschiede, wenn wir mal Juristen kurz vor der Pension vergleichen... die müssten ja nach eurer Logik alle gleich fähig sein nach 30-40 Jahren Jura.
SIND SIE ABER NICHT !!!!!
WERDEN SIE NIE SEIN !!!!
WAREN SIE NIE !!!
Siehe oben :rolleyes:
Jemand, der zwei Mal!!! durch das Examen fällt und im Drittversuch nach einigen weiteren Monaten plötzlich ein VB hinlegt, ist dadurch ein fähigerer Richter?!!!
Wer's glaubt...
Ja, Noten geben eine starke Tendenz an und haben auch eine Aussagekraft. Sie sind aber gewiss nicht alles.
Zudem sind Kandidaten bei gleicher Note trotzdem nicht gleich auf was die juristischen Fähigkeiten anbelangt. Das ist viel zu einfach gedacht.
Im Übrigen: Verallgemeinerungen sind immer ein Zeichen dafür, dass über einen Umstand nicht wirklich differenziert nachgedacht wurde. ;)
Du weißt schon, dass Gesetze abstrakt-generell sind - die Verallgemeinerung also unser Handwerk! :-)
ODER?!?!?!
Abgesehen davon schreibt hier jeder (juristisch sauber), dass die Aussagen „in der Regel“ gelten, „Ausnahmen die Regel bestätigen“ oder es wird gar von „widerlegbaren Vermutungen“ gesprochen, wenn auf die Aussagekraft von Examina Bezug genommen wird.
15.12.2020, 17:22
(15.12.2020, 17:07)Gast schrieb:(15.12.2020, 17:02)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:43)Gast schrieb: „Die Welt geht also nicht unter, wenn jemand mit 6 P. Richter wird. Anfangs mag so ein Kandidat eventuelleine längere Einarbeitungszeit benötigen, danach wird er es aber genau so gut hinkriegen wie der Kandidat mit b.“
Wer es nach 8 Jahren (oder gar noch mehr) juristischer Ausbildung nicht hinbekommt, der bekommt es auch nach einer weiteren „Einarbeitungszeit“ nicht hin... Ihr vergesst, dass Jura nicht nur mit WISSEN zu tun hat, sondern vor allem mit DENKEN. Deshalb gibt es auch noch immense Qualitätsunterschiede, wenn wir mal Juristen kurz vor der Pension vergleichen... die müssten ja nach eurer Logik alle gleich fähig sein nach 30-40 Jahren Jura.
SIND SIE ABER NICHT !!!!!
WERDEN SIE NIE SEIN !!!!
WAREN SIE NIE !!!
Siehe oben :rolleyes:
Jemand, der zwei Mal!!! durch das Examen fällt und im Drittversuch nach einigen weiteren Monaten plötzlich ein VB hinlegt, ist dadurch ein fähigerer Richter?!!!
Wer's glaubt...
Ja, Noten geben eine starke Tendenz an und haben auch eine Aussagekraft. Sie sind aber gewiss nicht alles.
Zudem sind Kandidaten bei gleicher Note trotzdem nicht gleich auf was die juristischen Fähigkeiten anbelangt. Das ist viel zu einfach gedacht.
Im Übrigen: Verallgemeinerungen sind immer ein Zeichen dafür, dass über einen Umstand nicht wirklich differenziert nachgedacht wurde. ;)
Du weißt schon, dass Gesetze abstrakt-generell sind - die Verallgemeinerung also unser Handwerk! :-)
ODER?!?!?!
Abgesehen davon schreibt hier jeder (juristisch sauber), dass die Aussagen „in der Regel“ gelten, „Ausnahmen die Regel bestätigen“ oder es wird gar von „widerlegbaren Vermutungen“ gesprochen, wenn auf die Aussagekraft von Examina Bezug genommen wird.
Nö, eigentlich nicht. :D
Btw: Caps Lock verleiht dem Beitrag nun auch nicht wirklich Überzeugungskraft ;)
15.12.2020, 17:35
(15.12.2020, 16:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:53)Gast schrieb: Das mit der Feinmotorik zieht sich bei mir wie ein roter Faden durch's Leben.
Angefangen von Diktaten in der Grundschule, in denen die Rechtschreibung korrekt war, aber zwischendurch Wörter fehlten, weil man tempomäßig nicht mitgekommen war, über das Abitur, wo die Klausuren auch nicht fertig wurden, aber in der Mündlichen ohne weiteres die 1+ erreicht wurde, über das Studium, wo Hausarbeiten und die Seminararbeit überdurchschnittlich waren, die Klausuren aber nie! fertig wurden, bis zum Ref., in dem die Praxis-Ausbilder von einem begeistert waren, die Arbeitsleistung lobten und vom Prädikat ausgegangen sind... genau wie die AG-Kollegen... Ein fetter roter Faden, der sich trotz Übungen nicht beseitigen ließ.
Im Examen dann natürlich das selbe. Klausuren pfui, Mündliche hui.
Ich schaffe nicht mehr als 17-18 Seiten in fünf Stunden, wenn ich handschriftlich arbeite. Leider habe ich dabei eher eine große Schrifte. Am PC wäre das nicht so. Da tippe ich enorm schnell.
Keine Ahnung, woran das liegt.
Freue mich jedenfalls für alle, die das gleiche Problem haben und dann irgendwann das E-Examen schreiben dürfen. Wird schließlich Zeit.
Nun, dann verrate uns doch deine Noten im ersten Staatsexamen einzeln aufgelistet:
Schwerpunkthausarbeit :
Schwerpunkt mündliche :
Staatsteil mündlich :
Die konkreten Noten bieten doch überhaupt keinen Mehrwert.
Entweder wird geglaubt, dass die erwähnten Leistungen deutlich überdurchschnittlich waren - oder eben nicht. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob es nun 12 oder 15 Punkte waren (bei was auch immer).
15.12.2020, 17:47
(15.12.2020, 17:35)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:53)Gast schrieb: Das mit der Feinmotorik zieht sich bei mir wie ein roter Faden durch's Leben.
Angefangen von Diktaten in der Grundschule, in denen die Rechtschreibung korrekt war, aber zwischendurch Wörter fehlten, weil man tempomäßig nicht mitgekommen war, über das Abitur, wo die Klausuren auch nicht fertig wurden, aber in der Mündlichen ohne weiteres die 1+ erreicht wurde, über das Studium, wo Hausarbeiten und die Seminararbeit überdurchschnittlich waren, die Klausuren aber nie! fertig wurden, bis zum Ref., in dem die Praxis-Ausbilder von einem begeistert waren, die Arbeitsleistung lobten und vom Prädikat ausgegangen sind... genau wie die AG-Kollegen... Ein fetter roter Faden, der sich trotz Übungen nicht beseitigen ließ.
Im Examen dann natürlich das selbe. Klausuren pfui, Mündliche hui.
Ich schaffe nicht mehr als 17-18 Seiten in fünf Stunden, wenn ich handschriftlich arbeite. Leider habe ich dabei eher eine große Schrifte. Am PC wäre das nicht so. Da tippe ich enorm schnell.
Keine Ahnung, woran das liegt.
Freue mich jedenfalls für alle, die das gleiche Problem haben und dann irgendwann das E-Examen schreiben dürfen. Wird schließlich Zeit.
Nun, dann verrate uns doch deine Noten im ersten Staatsexamen einzeln aufgelistet:
Schwerpunkthausarbeit :
Schwerpunkt mündliche :
Staatsteil mündlich :
Die konkreten Noten bieten doch überhaupt keinen Mehrwert.
Entweder wird geglaubt, dass die erwähnten Leistungen deutlich überdurchschnittlich waren - oder eben nicht. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob es nun 12 oder 15 Punkte waren (bei was auch immer).
Ähm doch... sie haben einen Mehrwert. Genau damit wird doch argumentiert! Also ist es zulässig, das Argument auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wer im Schnitt 15 Punkte in den genannten Bereichen hat, kommt nämlich nur sehr unwahrscheinlich auf ein Gesamtergebnis von „ausreichend“, was als Entkräftung dieser Argumentation genügen sollte.
15.12.2020, 18:44
(15.12.2020, 17:47)Gast schrieb:(15.12.2020, 17:35)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:53)Gast schrieb: Das mit der Feinmotorik zieht sich bei mir wie ein roter Faden durch's Leben.
Angefangen von Diktaten in der Grundschule, in denen die Rechtschreibung korrekt war, aber zwischendurch Wörter fehlten, weil man tempomäßig nicht mitgekommen war, über das Abitur, wo die Klausuren auch nicht fertig wurden, aber in der Mündlichen ohne weiteres die 1+ erreicht wurde, über das Studium, wo Hausarbeiten und die Seminararbeit überdurchschnittlich waren, die Klausuren aber nie! fertig wurden, bis zum Ref., in dem die Praxis-Ausbilder von einem begeistert waren, die Arbeitsleistung lobten und vom Prädikat ausgegangen sind... genau wie die AG-Kollegen... Ein fetter roter Faden, der sich trotz Übungen nicht beseitigen ließ.
Im Examen dann natürlich das selbe. Klausuren pfui, Mündliche hui.
Ich schaffe nicht mehr als 17-18 Seiten in fünf Stunden, wenn ich handschriftlich arbeite. Leider habe ich dabei eher eine große Schrifte. Am PC wäre das nicht so. Da tippe ich enorm schnell.
Keine Ahnung, woran das liegt.
Freue mich jedenfalls für alle, die das gleiche Problem haben und dann irgendwann das E-Examen schreiben dürfen. Wird schließlich Zeit.
Nun, dann verrate uns doch deine Noten im ersten Staatsexamen einzeln aufgelistet:
Schwerpunkthausarbeit :
Schwerpunkt mündliche :
Staatsteil mündlich :
Die konkreten Noten bieten doch überhaupt keinen Mehrwert.
Entweder wird geglaubt, dass die erwähnten Leistungen deutlich überdurchschnittlich waren - oder eben nicht. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob es nun 12 oder 15 Punkte waren (bei was auch immer).
Ähm doch... sie haben einen Mehrwert. Genau damit wird doch argumentiert! Also ist es zulässig, das Argument auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wer im Schnitt 15 Punkte in den genannten Bereichen hat, kommt nämlich nur sehr unwahrscheinlich auf ein Gesamtergebnis von „ausreichend“, was als Entkräftung dieser Argumentation genügen sollte.
Es wurde doch aber auch gar nicht geschrieben, dass im ersten Examen (mit oder ohne Schwerpunkt) lediglich ein "Ausreichend" erzielt wurde, oder?
15.12.2020, 18:53
(15.12.2020, 18:44)Gast schrieb:(15.12.2020, 17:47)Gast schrieb:(15.12.2020, 17:35)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 16:53)Gast schrieb: Das mit der Feinmotorik zieht sich bei mir wie ein roter Faden durch's Leben.
Angefangen von Diktaten in der Grundschule, in denen die Rechtschreibung korrekt war, aber zwischendurch Wörter fehlten, weil man tempomäßig nicht mitgekommen war, über das Abitur, wo die Klausuren auch nicht fertig wurden, aber in der Mündlichen ohne weiteres die 1+ erreicht wurde, über das Studium, wo Hausarbeiten und die Seminararbeit überdurchschnittlich waren, die Klausuren aber nie! fertig wurden, bis zum Ref., in dem die Praxis-Ausbilder von einem begeistert waren, die Arbeitsleistung lobten und vom Prädikat ausgegangen sind... genau wie die AG-Kollegen... Ein fetter roter Faden, der sich trotz Übungen nicht beseitigen ließ.
Im Examen dann natürlich das selbe. Klausuren pfui, Mündliche hui.
Ich schaffe nicht mehr als 17-18 Seiten in fünf Stunden, wenn ich handschriftlich arbeite. Leider habe ich dabei eher eine große Schrifte. Am PC wäre das nicht so. Da tippe ich enorm schnell.
Keine Ahnung, woran das liegt.
Freue mich jedenfalls für alle, die das gleiche Problem haben und dann irgendwann das E-Examen schreiben dürfen. Wird schließlich Zeit.
Nun, dann verrate uns doch deine Noten im ersten Staatsexamen einzeln aufgelistet:
Schwerpunkthausarbeit :
Schwerpunkt mündliche :
Staatsteil mündlich :
Die konkreten Noten bieten doch überhaupt keinen Mehrwert.
Entweder wird geglaubt, dass die erwähnten Leistungen deutlich überdurchschnittlich waren - oder eben nicht. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob es nun 12 oder 15 Punkte waren (bei was auch immer).
Ähm doch... sie haben einen Mehrwert. Genau damit wird doch argumentiert! Also ist es zulässig, das Argument auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wer im Schnitt 15 Punkte in den genannten Bereichen hat, kommt nämlich nur sehr unwahrscheinlich auf ein Gesamtergebnis von „ausreichend“, was als Entkräftung dieser Argumentation genügen sollte.
Es wurde doch aber auch gar nicht geschrieben, dass im ersten Examen (mit oder ohne Schwerpunkt) lediglich ein "Ausreichend" erzielt wurde, oder?
Im zweiten gibt es weniger „nicht-handschriftliche“ Teilprüfungen, sodass das erste besser als Vergleichsgrundlage geeignet ist. Und in den meisten Ländern wird das erste Examen bei den Auswahlverfahren für den Staatsdienst mit berücksichtigt.
Fragestellung ist ja „Richter mit ausreichend?“ und zu widerlegende Behauptung, dass einige Kandidaten mit „ausreichend“ gleichwohl brillante Juristen sind, aber nur deshalb schlecht abschneiden, weil sie nicht schnell genug schreiben können (aber ansonsten eben brillant sind.) Aber die Notengewichtung zeigt nun mal, dass das nicht sein kann.
15.12.2020, 19:44
In ein paar Jahren wird der Richter mit ausreichend kein Tabu mehr sein, wenngleich die derzeitige Einstellungssituation noch nicht so weit ist (und die Wende-Zeit lassen wir jetzt auch mal außenvor).
15.12.2020, 19:50
Und bitte. Hier arbeitet kein Kollege mit 2x14. Nicht einmal 2x12 kenne ich. Mag es geben, ist aber auch in der Justiz eine große Ausnahme (das sind die top 0,5 Prozent, wovon reden wir also).
15.12.2020, 19:58
(15.12.2020, 19:44)Gast schrieb: In ein paar Jahren wird der Richter mit ausreichend kein Tabu mehr sein, wenngleich die derzeitige Einstellungssituation noch nicht so weit ist (und die Wende-Zeit lassen wir jetzt auch mal außenvor).
Glaube ich nicht. Es ist ja nun nicht so, dass 50000 Stellen in fünf Jahren zu besetzen wären.
Wir reden hier im Schnitt BUNDESWEIT von 500-600 Stellen pro Jahr in den nächsten 12 Jahren, die nachbesetzt werden müssen.
Zum Vergleich: bereits jetzt stellt BW zb jährlich 120 Proberichter ein. Es besteht gar keine Notwendigkeit, die Notenanforderungen weiter abzusenken - erst Recht nicht auf ein „ausreichend“!

