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Als Volljurist arbeitslos oder nicht-juristisch tätig und schlecht bezahlt?
Gast
Unregistered
 
#201
10.12.2020, 18:03
(10.12.2020, 17:57)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:48)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:45)Gast schrieb:  Ganz schöner AFD Duktus hier...wie hoch war denn bisher euer Beitrag zum Sozialstaat?

Mehrere Hunderttausend € bislang, und oh ja voll AfD wenn man ein Problem mit Einwanderung in die Sozialkassen hat. Komm, leg dich wieder schlafen.

Ja huch   :s

Da könnte man mal einen Blick ins AFD Wahlprogramm werfen. Wer das tut wird feststellen, dass "Einwanderung in die Sozialkassen" exakt so drin steht. Aber man wird ja wohl noch!


Und weils da drin steht, wirds automatisch schlecht? Wenn die AfD mehr Gelder für Kinderhospize fordert, darf man diese Forderung nicht auch vertreten, ohne "dem AfD Duktus" zu verfallen?
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Gast
Unregistered
 
#202
10.12.2020, 18:04
(10.12.2020, 17:38)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:35)Gast schrieb:  Bin kein SGB Spezialist, aber ich meine mich zu erinnern, dass EU Ausländer in einem Mitgliedstaat erst Sozialleistungen erhalten, nachdem sie 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Man kann mich hier aber auch gerne korrigieren.

Ja klar, dann braucht man ja nur 6 Monate hier arbeiten, kann sich dann arbeitslos melden und hier lebenslänglich H4 beziehen.
Ich kann aber nicht nach Skandinavien gehen, da ein paar Monate arbeiten und mich dann lebenslänglich vom schwedischen Staat aushalten lassen. Da würde ich im hohen Bogen mit Fußtritt rausfliegen und Arbeitslosengeld 1 gibt es da auch erst nach einem Jahr und zeitlich begrenzt.
Doch könntest Du. Das Anrecht auf Sozialleistungen basiert auf der Freizügigkeitsrichtline 2004/38/EG und regelt für den gesamten Bereich der EU (also auch Schweden), dass Mitgliedsstaaten die Angehörigen anderer EU-Staaten wie eigene Bürger behandeln muss. Ausnahmen nur wie bereits erwähnt die erste Zeit und/oder wenn nie gearbeitet wurde. Einfach nur dummer Populismus den Du da betreibst.
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Gast
Unregistered
 
#203
10.12.2020, 18:04
Wieso, es geht jetzt um die Perspektiven, die einem als arbeitslosem Volljuristen im Inland noch bleiben: auswandern in das Sozialsystem eines anderen Landes...
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Gast
Unregistered
 
#204
10.12.2020, 18:08
(10.12.2020, 18:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:38)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:35)Gast schrieb:  Bin kein SGB Spezialist, aber ich meine mich zu erinnern, dass EU Ausländer in einem Mitgliedstaat erst Sozialleistungen erhalten, nachdem sie 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Man kann mich hier aber auch gerne korrigieren.

Ja klar, dann braucht man ja nur 6 Monate hier arbeiten, kann sich dann arbeitslos melden und hier lebenslänglich H4 beziehen.
Ich kann aber nicht nach Skandinavien gehen, da ein paar Monate arbeiten und mich dann lebenslänglich vom schwedischen Staat aushalten lassen. Da würde ich im hohen Bogen mit Fußtritt rausfliegen und Arbeitslosengeld 1 gibt es da auch erst nach einem Jahr und zeitlich begrenzt.
Doch könntest Du. Das Anrecht auf Sozialleistungen basiert auf der Freizügigkeitsrichtline 2004/38/EG und regelt für den gesamten Bereich der EU (also auch Schweden), dass Mitgliedsstaaten die Angehörigen anderer EU-Staaten wie eigene Bürger behandeln muss. Ausnahmen nur wie bereits erwähnt die erste Zeit und/oder wenn nie gearbeitet wurde. Einfach nur dummer Populismus den Du da betreibst.

Ja klar und die Höhe der Sozialleistungen wird zb in DK nach Ermessen festgelegt von der Kommune und nicht nach festen Sätzen wie in D. Dann kriegt man da seine 500 Euro und soll davon Wohnung und Essen bezahlen. Da sind sie einen schnell wieder los. Oder in Spanien kriegt man auch nur so wenig und keinen Posten für Miete, weil da jeder ein Haus hat. Deswegen sind da auch so viele Bettler und Obdachlose unterwegs.
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Gast
Unregistered
 
#205
10.12.2020, 18:10
(10.12.2020, 17:06)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 16:58)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 16:54)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 20:59)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:  Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.

Viel Spaß die GFK zu ändern.

Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.


Wieso halten sich dann andere europäische Länder wie Ungarn etc. nicht so an die GFK? Da sind doch ständig irgendwelche Länder, meistens ärmere, die sich weigern welche zu nehmen oder nicht so viele wie wir. Da haben sie wohl irgendwelche Tricks in den nationalen Rechtsordnungen? Wer kennt sich da aus?
Würde auch lieber im Bamf arbeiten als Jurist als H4 zu bekommen. Insofern kann ich die Befürworter verstehen. Asylrecht boomt auch für Anwälte laut audimax.

Ich bin ja auch Migrationsrechtler - allerdings in einer Kanzlei, die schon immer viele Mandanten hat. Die Kriese hat die Arbeit eher massiv überlastet. 

Diese Länder brechen leider Menschenrechte, tricks im nationalen Recht gibt es nicht und die Länder haben einen derart schlechten Ruf, dass auch Geflüchtete nicht dort hin wollen. Vor einigen Jahren ging z.B. Spanien wegen illegaler Pushbacks in den Enklavenstädten durch die Mangel, doch wo kein Kläger, da kein Richter.  

Wenn du dich dafür interessierst, dann kann ich dir die Arbeit von Human Rights Watch nahe legen. Meist kommt dergleichen durch NGOs raus.


Allein das Pushbacks illegal sind, ist in Frage zu stellen. Wirkungsvolle Grenzsicherung (= Pushbacks) muss möglich sein / möglich gemacht werden, wenn man nicht die eigene Staatssouveränität aufgeben will.


Hat der EGMR nicht erst letztes Jahr zu Pushbacks an der spanisch/marokkanischen Grenze entschieden, dass die nicht illegal sind? Wie dem auch sei, es ist doch wurscht wie jetzt die Rechtslage ist, sie muss jedenfalls so geändert werden, dass Menschen ohne Asylchance sofort ausgewiesen werden und auch Menschen mit Chance nicht erst in Deutschland einen Antrag stellen, sondern außerhalb der EU, damit sie nicht erst einreisen und dann trotz Ablehnung nie wieder ausreisen. Einreisen sollte nur dürfen, wer zuvor über einen gütligen Titel verfügt oder eben ein Visum hat/EU Bürger ist.
Man muss unterscheiden, ob die Zurückweisung an der Grenze erfolgt (geht) oder bereits auf dem Gebiet der EU (geht nicht, weil Rechtstaatsgarantien). Außerdem vermittelt die GFK auch einen subjektiven Anspruch auf Schutz, der einzelne darf also nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn ihm ansonsten droht, weiter in sein Herkunftsland (also zurück in die Gefahr) gezwungen zu werden, vgl. Art. 33 GFK (non-refoulement).

Und ob jemand eine Asylchance hat oder nicht, kann man kaum an der Grenze entscheiden. Das ist doch eine hochkomplexe Frage, die nicht umsonst an den Gerichten mit den höchsten Notenanforderungen (Verwaltungsgerichte) entschieden wird. Das kann man doch nicht einfach irgendeinen Grenzer mit Realschulabschluss entscheiden lassen.

Und zu guter Letzt: Man kann Grenzen eh nicht vernünftig kontrollieren. Mehr Kontrollen fühlen nur zu noch mehr Risiko bei denen, die einreisen wollen. Das bringt alles nichts. Man muss das vernünftig organisieren, mit geregeltem und sicherem Zugang.
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Gast
Unregistered
 
#206
10.12.2020, 18:11
(10.12.2020, 18:03)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:57)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:48)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:45)Gast schrieb:  Ganz schöner AFD Duktus hier...wie hoch war denn bisher euer Beitrag zum Sozialstaat?

Mehrere Hunderttausend € bislang, und oh ja voll AfD wenn man ein Problem mit Einwanderung in die Sozialkassen hat. Komm, leg dich wieder schlafen.

Ja huch   :s

Da könnte man mal einen Blick ins AFD Wahlprogramm werfen. Wer das tut wird feststellen, dass "Einwanderung in die Sozialkassen" exakt so drin steht. Aber man wird ja wohl noch!


Und weils da drin steht, wirds automatisch schlecht? Wenn die AfD mehr Gelder für Kinderhospize fordert, darf man diese Forderung nicht auch vertreten, ohne "dem AfD Duktus" zu verfallen?


Es geht ja gar nicht um den Inhalt. Das Problem ist wie gesagt der Duktus der AFD - nicht der Inhalt der Aussage. Wer sich auf den populistischen Bockmist den die Verbreiten einlässt, ist einfach wenig reflektiert.
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Gast
Unregistered
 
#207
10.12.2020, 18:12
(10.12.2020, 18:08)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 18:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:38)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:35)Gast schrieb:  Bin kein SGB Spezialist, aber ich meine mich zu erinnern, dass EU Ausländer in einem Mitgliedstaat erst Sozialleistungen erhalten, nachdem sie 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Man kann mich hier aber auch gerne korrigieren.

Ja klar, dann braucht man ja nur 6 Monate hier arbeiten, kann sich dann arbeitslos melden und hier lebenslänglich H4 beziehen.
Ich kann aber nicht nach Skandinavien gehen, da ein paar Monate arbeiten und mich dann lebenslänglich vom schwedischen Staat aushalten lassen. Da würde ich im hohen Bogen mit Fußtritt rausfliegen und Arbeitslosengeld 1 gibt es da auch erst nach einem Jahr und zeitlich begrenzt.
Doch könntest Du. Das Anrecht auf Sozialleistungen basiert auf der Freizügigkeitsrichtline 2004/38/EG und regelt für den gesamten Bereich der EU (also auch Schweden), dass Mitgliedsstaaten die Angehörigen anderer EU-Staaten wie eigene Bürger behandeln muss. Ausnahmen nur wie bereits erwähnt die erste Zeit und/oder wenn nie gearbeitet wurde. Einfach nur dummer Populismus den Du da betreibst.

Ja klar und die Höhe der Sozialleistungen wird zb in DK nach Ermessen festgelegt von der Kommune und nicht nach festen Sätzen wie in D. Dann kriegt man da seine 500 Euro und soll davon Wohnung und Essen bezahlen. Da sind sie einen schnell wieder los. Oder in Spanien kriegt man auch nur so wenig und keinen Posten für Miete, weil da jeder ein Haus hat. Deswegen sind da auch so viele Bettler und Obdachlose unterwegs.
Mag sein, ändert ja aber nichts daran, dass Du könntest. Wir in Deutschland sollten froh sein über unseren starken Sozialstaat. Viele von uns hier (u.a. ich) verdanken dem, dass sie es überhaupt so weit geschafft haben (BAföG). Das Gleichbehandlungsgebot gilt trotzdem.
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Gast
Unregistered
 
#208
10.12.2020, 18:12
Ich bin ja kein Nazi, aber ...
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Gast
Unregistered
 
#209
10.12.2020, 18:13
(10.12.2020, 18:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:38)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 17:35)Gast schrieb:  Bin kein SGB Spezialist, aber ich meine mich zu erinnern, dass EU Ausländer in einem Mitgliedstaat erst Sozialleistungen erhalten, nachdem sie 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Man kann mich hier aber auch gerne korrigieren.

Ja klar, dann braucht man ja nur 6 Monate hier arbeiten, kann sich dann arbeitslos melden und hier lebenslänglich H4 beziehen.
Ich kann aber nicht nach Skandinavien gehen, da ein paar Monate arbeiten und mich dann lebenslänglich vom schwedischen Staat aushalten lassen. Da würde ich im hohen Bogen mit Fußtritt rausfliegen und Arbeitslosengeld 1 gibt es da auch erst nach einem Jahr und zeitlich begrenzt.
Doch könntest Du. Das Anrecht auf Sozialleistungen basiert auf der Freizügigkeitsrichtline 2004/38/EG und regelt für den gesamten Bereich der EU (also auch Schweden), dass Mitgliedsstaaten die Angehörigen anderer EU-Staaten wie eigene Bürger behandeln muss. Ausnahmen nur wie bereits erwähnt die erste Zeit und/oder wenn nie gearbeitet wurde. Einfach nur dummer Populismus den Du da betreibst.

Manche Mitgliedstaaten behandeln ihre Bürger aber schlecht und zahlen nur minimale Sozialleistungen. In Italien hat man erst ab 65 ein Anrecht auf Sozialleistungen und dann nur 400 Euro. Kein Wunder, dass alle arbeitslosen Italiener bis 65 bei ihrer Mutter wohnen. 
In so ein Land kann man dann auch nicht auswandern. Umgekehrt geht das aber schon.
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Gast
Unregistered
 
#210
10.12.2020, 18:16
(10.12.2020, 18:12)Gast schrieb:  Ich bin ja kein Nazi, aber ...

Hör auf, alles in eine rechte Ecke zu zerren. Wir wollen nur Gleichberechtigung. Bezahltes Auswandern für alle.
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