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Als Volljurist arbeitslos oder nicht-juristisch tätig und schlecht bezahlt?
Gast
Unregistered
 
#141
09.12.2020, 00:33
von der Bundeszentrale für politische Bildung:

"Asyl
[griech.: Zufluchtsort] Allg.: Das Recht Verfolgter auf persönlichen Schutz und den Schutz vor Auslieferung.

Spez.: Der humanitäre, völkerrechtlich anerkannte Grundsatz, politisch (und strittig: religiös) verfolgten Menschen Aufenthalts- und Schutzrechte zu gewähren, ist in der BRD nach 1949 besonders aufgrund von möglicher Flucht aus sozialistischen Diktaturen (z. B. Dissidenten, Bürgerrechtsflüchtlingen etc. aus der DDR) sowie aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Art. 16 a Abs. 1 GG ursprünglich weit gefasst worden: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.«

Das Recht auf Asyl wurde zunächst über das Ausländerrecht, seit 1982 über das Asylverfahrensrecht gewährt. Die enorme Zunahme der Asylbewerber Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre führte 1993 zu einer Änderung des GG: Art. 16 a behält zwar das individuelle Grundrecht auf Asyl bei, schränkt es aber insofern ein, als Asylsuchenden, die aus sog. sicheren Drittstaaten oder aus Ländern der EU einreisen, sowie Asylsuchenden, die aus sog. verfolgungsfreien Herkunftsländern, in denen nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird und keine politischen Verfolgungen stattfinden (kritisch z. B. die TUR), das Asylrecht i. d. R. verweigert wird."
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Gast
Unregistered
 
#142
09.12.2020, 00:41
(09.12.2020, 00:15)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 23:11)Gast schrieb:  Der immer wieder behauptete deutsche Sonderweg im Asylrecht existiert schlicht nicht, auch wenn bestimmten politischen Klienteln damit ein bzw. das Argument wegbricht. Es wird nicht wahrer dadurch, dass man es immer wieder behauptet. Das einzige was damit erreicht wird (und was auch das eigentliche Ziel ist) ist es, Menschen anderer Herkunft für ihre bloße Existenz zu verurteilen und damit rassistischen Ideen Vorschub zu gewähren.

Da beißt sich doch der Hund selbst in den Schwanz. Warum gibt es Staaten? Weil Generationen von Menschen die darin lebten diese aufgebaut haben. Warum gibt es Sozialsysteme? Weil eine Gesellschaft, ein Staat, eine Nation (!) diese aufgebaut hat, um sich soziale Sicherheit zu geben, weil diese Gesellschaft sie finanziert. Es gibt aber 170 Staaten auf dieser Welt, die wirtschaftlich nicht so erfolgreich sind wie Deutschland, und es gibt Milliarden Menschen, denen Sozialhilfe in Deutschland mehr Einkommen sichert als es Arbeit in ihrem Land tut. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, insbesondere in diesen Ländern, immer weiter. Deutschland und Europa braucht aber keine zusätzlichen Millionen un- oder niedrig-qualifizierte Menschen und es wäre den Bürgern der EU gegenüber auch ungerecht, dass diese sie finanzieren müssen. Abgesehen davon, dass unkontrollierte Migration praktisch angewandt zum Zusammenbruch der europäischen Sozialsysteme führen würde. Das hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit Realismus.


Peter Scholl Latour: wer halb Kalkutta aufnimmt, der hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta.

Dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht macht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn. Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert: Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Nur als Beispiel: Alleine in Nigeria werden jedes Jahr mehr Kinder geboren, als in der gesamten EU. Und diese jungen Menschen kommen auf einen saturierten Arbeitsmarkt, der eine Jugendarbeitslosigkeit von 30% aufweist. Das sind nur die offiziellen Statistiken, realistisch dürften wohl eher so 40-50% sein. 
Man muss also Realpolitik führen und sich nicht irgendwelchen Utopien aus dem links-liberalen Bobos-Milieu hingeben. So hart es auch klingen mag.
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Gast
Unregistered
 
#143
09.12.2020, 00:46
(09.12.2020, 00:15)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 23:11)Gast schrieb:  Der immer wieder behauptete deutsche Sonderweg im Asylrecht existiert schlicht nicht, auch wenn bestimmten politischen Klienteln damit ein bzw. das Argument wegbricht. Es wird nicht wahrer dadurch, dass man es immer wieder behauptet. Das einzige was damit erreicht wird (und was auch das eigentliche Ziel ist) ist es, Menschen anderer Herkunft für ihre bloße Existenz zu verurteilen und damit rassistischen Ideen Vorschub zu gewähren.

Da beißt sich doch der Hund selbst in den Schwanz. Warum gibt es Staaten? Weil Generationen von Menschen die darin lebten diese aufgebaut haben. Warum gibt es Sozialsysteme? Weil eine Gesellschaft, ein Staat, eine Nation (!) diese aufgebaut hat, um sich soziale Sicherheit zu geben, weil diese Gesellschaft sie finanziert. Es gibt aber 170 Staaten auf dieser Welt, die wirtschaftlich nicht so erfolgreich sind wie Deutschland, und es gibt Milliarden Menschen, denen Sozialhilfe in Deutschland mehr Einkommen sichert als es Arbeit in ihrem Land tut. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, insbesondere in diesen Ländern, immer weiter. Deutschland und Europa braucht aber keine zusätzlichen Millionen un- oder niedrig-qualifizierte Menschen und es wäre den Bürgern der EU gegenüber auch ungerecht, dass diese sie finanzieren müssen. Abgesehen davon, dass unkontrollierte Migration praktisch angewandt zum Zusammenbruch der europäischen Sozialsysteme führen würde. Das hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit Realismus.
Schon die Prämisse muss man bezweifeln. Unsere (umlagefinanzierten) Sozialsysteme bestehen nicht, weil sie irgendwie aufgebaut wurden, sondern einfach weil man sie eingeführt hat. Ab da mussten einfach von allen steuerpflichtigen Menschen (nicht identisch mit Staatsvolk oder Nation) einen Teil ihres Geldes als Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zahlen in Deutschland solche Abgaben und eben auch Steuern. Es ist also mitnichten so, dass das System der sozialen Sicherung irgendwie an der Zugehörigkeit zur Nation hinge, sondern einfach an der Anwesenheit in dessen Geltungsbereich.

Dazu kommt, dass es Migration schon immer gegeben hat. Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts die Wanderungsbewegung osteuropäischer Menschen ins Ruhrgebiet, nach dem Zweiten Weltkrieg die türkischen Gastarbeiter. Unser Wohlstand beruht zu einem nicht unwesentlich Teil darauf, dass Menschen aus dem Ausland zugezogen sind. Witzigerweise sind einige der Nachkommen der erstgenannten Gruppe inzwischen Wortführer der afd, die Zuwanderung als brandgefährlich darstellen....kann man sich eigentlich nicht besser ausdenken.

Auch die Annahme, dass Flüchtlinge größtenteils in die Sozialsysteme einwandern würden, ist nur bedingt korrekt. Viele würden gerne arbeiten, dürfen es aber zumindest zu Beginn schlicht nicht. Und wenn sie es dürfen, tragen Sie über ihre Abgaben dazu bei, unsere Sozialsysteme am Laufen zu halten. Auch wenn sich eine rein wirtschaftliche Betrachtung bei einem so existentiellen Thema eigentlich verbietet, ist inzwischen hinreichend geklärt, dass Zuwanderung volkswirtschaftlich einen Gewinn darstellt - gerade uns insbesondere im Bereich der Geringqualifizierten.

Denn diese Menschen sind bereit Jobs zu machen, die wir brauchen, die aber kein oder kaum ein Deutscher noch machen will. Fleischereien, Fast Food Restaurants, Putzkolonnen usw. existieren nur noch dank Zuwanderung. Selbiges dürfte bald auch für den Bereich der (Alten-)pflege gelten. Niemand hier möchte doch diese anstrengenden und schlecht bezahlten Jobs machen. Trotzdem werden sie gebraucht, damit unsere Gesellschaft so funktionieren kann wie sie es tut. Und dazu brauchen wir Zuwanderung. Ohne wäre diese Gesellschaft weder da hin gekommen wo sie gerade ist, noch würde sie noch lange da bleiben, wo sie gerade ist.
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Gast
Unregistered
 
#144
09.12.2020, 00:50
Ja und außerdem bekommen die Deutschen weniger Kinder als anderswo in der EU und irgendwer muss ja die Renten nachher zahlen bzw. die alten Leute pflegen.
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Gast
Unregistered
 
#145
09.12.2020, 00:51
(09.12.2020, 00:33)Gast schrieb:  von der Bundeszentrale für politische Bildung:

"Asyl
[griech.: Zufluchtsort] Allg.: Das Recht Verfolgter auf persönlichen Schutz und den Schutz vor Auslieferung.

Spez.: Der humanitäre, völkerrechtlich anerkannte Grundsatz, politisch (und strittig: religiös) verfolgten Menschen Aufenthalts- und Schutzrechte zu gewähren, ist in der BRD nach 1949 besonders aufgrund von möglicher Flucht aus sozialistischen Diktaturen (z. B. Dissidenten, Bürgerrechtsflüchtlingen etc. aus der DDR) sowie aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Art. 16 a Abs. 1 GG ursprünglich weit gefasst worden: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.«

Das Recht auf Asyl wurde zunächst über das Ausländerrecht, seit 1982 über das Asylverfahrensrecht gewährt. Die enorme Zunahme der Asylbewerber Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre führte 1993 zu einer Änderung des GG: Art. 16 a behält zwar das individuelle Grundrecht auf Asyl bei, schränkt es aber insofern ein, als Asylsuchenden, die aus sog. sicheren Drittstaaten oder aus Ländern der EU einreisen, sowie Asylsuchenden, die aus sog. verfolgungsfreien Herkunftsländern, in denen nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird und keine politischen Verfolgungen stattfinden (kritisch z. B. die TUR), das Asylrecht i. d. R. verweigert wird."
Was sollen diese random reinkopierten Informationsfetzen bewirken? Wir sind hier nicht bei facebook, wo man einfach völlig sinnentleert Dinge teilt, die das eigene Weltbild befördern. Setz Dich mit der Thematik auseinander und argumentiere dann.

Mein erster Tipp: Asylrecht ist von der Entstehung her etwas anderes als das internationale Flüchtlingsrecht. Das wiederum ist nochmal unterteilt in verschiedene Schutzgrade mit verschiedenen Anforderungen, Hintergründen und Begründungen. So gilt die Regelungen zu den sicheren Drittstaaten z.B. nur für Art. 16a GG, nicht jedoch für den Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling iSd GFK.
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Gast
Unregistered
 
#146
09.12.2020, 00:55
(09.12.2020, 00:29)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:01)Gast schrieb:  Auch wenn das Asylrecht dem Grunde nach in allen Mitgliedsstaaten die selbe Wirkung entfaltet: die Asylsysteme sind so grundverschieden; so kennt zB die Niederlande so etwas wie "Duldung" nicht. Dort gilt die Devise: Bett-Brot-Wasser für 28 Tage nach negativem Bescheid. Und dann wird abgeschoben. Würde man tatsächlich nur den wirklich Asylberechtigten Zuflucht gewähren(also vllt 2-3% der Antragsteller), dann gäbe es auch kaum Probleme. Neben der Tatsache, dass die Migranten über sichere Drittstaaten einreisen, wäre ja auch nach der GFK kein Schutz zu gewährleisten, da die ganzen Migranten doch nicht "unmittelbar" aus einem Bürgerkriegsland kommen, sondern zT schon Jahre in der Türkei oder im Iran lebten.

Wenn ich deine Ausführungen zu Frontex richtig verstanden habe, macht diese Institution ja gar keinen Sinn. Die mehrere tausend KM Seegrenze sind nicht effektiv kontrollierbar. Das ist unmöglich. Man kann also nur reagieren, wenn der Migrant schon in Hoheitsgewässer geschleust wurde und damit sofort Anspruch auf ein Asylverfahren hat. Dass man Frontex dem Bürger als "Grenzschutz" vorgaukelt ist ein einziges Possenspiel.


Langfristig wird man sich aber was viel Grundlegenderes überlegen müssen. So lange es in vielen Ländern Afrikas und Asiens für junge Menschen keine Perspektive gibt, sie von Hunger, Krieg, Krankheit und Armut bedroht sind, werden immer wieder Schiffe mit Menschen kommen. Und es stimmt auch, dass weder Deutschland, noch die EU die alle aufnehmen kann. Die Lösung kann aber nicht sein, diesen Menschen ihre Grundrechte abzusprechen und einfach zurück zu schicken oder sogar, wie aktuell der Spiegel berichtet, in einem Schlauchboot auf hoher See auszusetzen. Sondern man muss ihnen (wirkliche) Perspektive in ihrer Heimat ermöglichen. Denn ohne eine solche wird der Zustrom in das wohlhabende Europa nicht aufhören. Jeder von uns würde es doch genauso machen, wenn es hier keine Perspektive gäbe und man im Internet immer wieder sieht, wieviel besser es nur ein paar tausend Kilometer weiter ist. Solange die Politik aber nur Symptome bekämpft, dabei Menschenleben und rechtsstaatliche Garantien riskiert, wird sich an der grundlegenden Problematik nichts ändern.


Schon wir in Europa haben viel Armut. In Deutschland arbeiten über 20% der Menschen im Niedriglohnsektor. Wir haben 3 Mio Arbeitslose. 6 Mio Hartz4 Empfänger. Mit anderen Worten: das starke, reiche Deutschland hat schon genug eigene Probleme. 
Menschen aus Afrika oder Afghanistan und Pakistan aufzunehmen solange es bei denen keine wirtschaftlichen Perspektiven gibt, kann ja kein ernstgemeinter Lösungsansatz sein. Aufgrund von Clanstrukturen, Korruption, Religion, mangelnde Bildung etc. sind schon über 1 Bio Hilfsgelder ohne nennenswerten Erfolg nach Afrika geflossen (und auch zig Mrd nach Afghanistan). Selbst wenn wir alles Geld der Welt nach Afrika schicken würden, bräuchte man bestimmt 20-25 Jahre um wirkliche Erfolge zu erzielen. Sollen dann 25 Jahre lang, also bis es zu diesem hypothetischen (und unwahrscheinlichen) wirtschaftlichen Erfolg kommen sollte, alle Afrikaner nach Europa kommen und nicht abgeschoben werden?

Übrigens: die Partizipation Afrikas am  Wirtschaftskreislauf hat auch viele negative Seiten. Allein der Gebrauchtwagenverkauf nach Afrika führt zu massiver Umweltverschmutzung. Mit anderen Worten: während wir Europäer versuchen saubere Autos zu fahren, werden verschmutzen unsere alten Karren die Umwelt jetzt einfach in Afrika weiter.
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Gast
Unregistered
 
#147
09.12.2020, 00:59
(09.12.2020, 00:55)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:29)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:01)Gast schrieb:  Auch wenn das Asylrecht dem Grunde nach in allen Mitgliedsstaaten die selbe Wirkung entfaltet: die Asylsysteme sind so grundverschieden; so kennt zB die Niederlande so etwas wie "Duldung" nicht. Dort gilt die Devise: Bett-Brot-Wasser für 28 Tage nach negativem Bescheid. Und dann wird abgeschoben. Würde man tatsächlich nur den wirklich Asylberechtigten Zuflucht gewähren(also vllt 2-3% der Antragsteller), dann gäbe es auch kaum Probleme. Neben der Tatsache, dass die Migranten über sichere Drittstaaten einreisen, wäre ja auch nach der GFK kein Schutz zu gewährleisten, da die ganzen Migranten doch nicht "unmittelbar" aus einem Bürgerkriegsland kommen, sondern zT schon Jahre in der Türkei oder im Iran lebten.

Wenn ich deine Ausführungen zu Frontex richtig verstanden habe, macht diese Institution ja gar keinen Sinn. Die mehrere tausend KM Seegrenze sind nicht effektiv kontrollierbar. Das ist unmöglich. Man kann also nur reagieren, wenn der Migrant schon in Hoheitsgewässer geschleust wurde und damit sofort Anspruch auf ein Asylverfahren hat. Dass man Frontex dem Bürger als "Grenzschutz" vorgaukelt ist ein einziges Possenspiel.


Langfristig wird man sich aber was viel Grundlegenderes überlegen müssen. So lange es in vielen Ländern Afrikas und Asiens für junge Menschen keine Perspektive gibt, sie von Hunger, Krieg, Krankheit und Armut bedroht sind, werden immer wieder Schiffe mit Menschen kommen. Und es stimmt auch, dass weder Deutschland, noch die EU die alle aufnehmen kann. Die Lösung kann aber nicht sein, diesen Menschen ihre Grundrechte abzusprechen und einfach zurück zu schicken oder sogar, wie aktuell der Spiegel berichtet, in einem Schlauchboot auf hoher See auszusetzen. Sondern man muss ihnen (wirkliche) Perspektive in ihrer Heimat ermöglichen. Denn ohne eine solche wird der Zustrom in das wohlhabende Europa nicht aufhören. Jeder von uns würde es doch genauso machen, wenn es hier keine Perspektive gäbe und man im Internet immer wieder sieht, wieviel besser es nur ein paar tausend Kilometer weiter ist. Solange die Politik aber nur Symptome bekämpft, dabei Menschenleben und rechtsstaatliche Garantien riskiert, wird sich an der grundlegenden Problematik nichts ändern.


Schon wir in Europa haben viel Armut. In Deutschland arbeiten über 20% der Menschen im Niedriglohnsektor. Wir haben 3 Mio Arbeitslose. 6 Mio Hartz4 Empfänger. Mit anderen Worten: das starke, reiche Deutschland hat schon genug eigene Probleme. 
Menschen aus Afrika oder Afghanistan und Pakistan aufzunehmen solange es bei denen keine wirtschaftlichen Perspektiven gibt, kann ja kein ernstgemeinter Lösungsansatz sein. Aufgrund von Clanstrukturen, Korruption, Religion, mangelnde Bildung etc. sind schon über 1 Bio Hilfsgelder ohne nennenswerten Erfolg nach Afrika geflossen (und auch zig Mrd nach Afghanistan). Selbst wenn wir alles Geld der Welt nach Afrika schicken würden, bräuchte man bestimmt 20-25 Jahre um wirkliche Erfolge zu erzielen. Sollen dann 25 Jahre lang, also bis es zu diesem hypothetischen (und unwahrscheinlichen) wirtschaftlichen Erfolg kommen sollte, alle Afrikaner nach Europa kommen und nicht abgeschoben werden?

Übrigens: die Partizipation Afrikas am  Wirtschaftskreislauf hat auch viele negative Seiten. Allein der Gebrauchtwagenverkauf nach Afrika führt zu massiver Umweltverschmutzung. Mit anderen Worten: während wir Europäer versuchen saubere Autos zu fahren, werden verschmutzen unsere alten Karren die Umwelt jetzt einfach in Afrika weiter.
Okay, daran ist jetzt wirklich so viel falsch und unsinnig, dafür ist es mir jetzt zu spät. Ich antworte da morgen drauf.
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Gast
Unregistered
 
#148
09.12.2020, 01:08
(09.12.2020, 00:51)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:33)Gast schrieb:  von der Bundeszentrale für politische Bildung:

"Asyl
[griech.: Zufluchtsort] Allg.: Das Recht Verfolgter auf persönlichen Schutz und den Schutz vor Auslieferung.

Spez.: Der humanitäre, völkerrechtlich anerkannte Grundsatz, politisch (und strittig: religiös) verfolgten Menschen Aufenthalts- und Schutzrechte zu gewähren, ist in der BRD nach 1949 besonders aufgrund von möglicher Flucht aus sozialistischen Diktaturen (z. B. Dissidenten, Bürgerrechtsflüchtlingen etc. aus der DDR) sowie aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Art. 16 a Abs. 1 GG ursprünglich weit gefasst worden: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.«

Das Recht auf Asyl wurde zunächst über das Ausländerrecht, seit 1982 über das Asylverfahrensrecht gewährt. Die enorme Zunahme der Asylbewerber Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre führte 1993 zu einer Änderung des GG: Art. 16 a behält zwar das individuelle Grundrecht auf Asyl bei, schränkt es aber insofern ein, als Asylsuchenden, die aus sog. sicheren Drittstaaten oder aus Ländern der EU einreisen, sowie Asylsuchenden, die aus sog. verfolgungsfreien Herkunftsländern, in denen nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird und keine politischen Verfolgungen stattfinden (kritisch z. B. die TUR), das Asylrecht i. d. R. verweigert wird."


Mein erster Tipp: Asylrecht ist von der Entstehung her etwas anderes als das internationale Flüchtlingsrecht. Das wiederum ist nochmal unterteilt in verschiedene Schutzgrade mit verschiedenen Anforderungen, Hintergründen und Begründungen. So gilt die Regelungen zu den sicheren Drittstaaten z.B. nur für Art. 16a GG, nicht jedoch für den Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling iSd GFK.


Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ist der Schutz nach der GFK gem der Art. 31ff der GFK  nicht auf diejenigen beschränkt, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in denen sie mit dem Leben bedroht werden? Anders kann diese GFK doch gar nicht gemeint sein, weil es ansonsten ja hieße, dass auch Mongolen und Indonesier im Falle eines (Bürger-)Kriegs Anspruch auf Durchreise bis nach Deutschland hätten. Eine derartige extensive Auslegung kann doch gar nicht gemeint sein. Ist ja völlig irre.
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Gast
Unregistered
 
#149
09.12.2020, 01:09
Wo arbeitet ihr eigentlich alle, dass ihr so gut informiert seid?
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Gast
Unregistered
 
#150
09.12.2020, 10:07
(09.12.2020, 01:08)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:51)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 00:33)Gast schrieb:  von der Bundeszentrale für politische Bildung:

"Asyl
[griech.: Zufluchtsort] Allg.: Das Recht Verfolgter auf persönlichen Schutz und den Schutz vor Auslieferung.

Spez.: Der humanitäre, völkerrechtlich anerkannte Grundsatz, politisch (und strittig: religiös) verfolgten Menschen Aufenthalts- und Schutzrechte zu gewähren, ist in der BRD nach 1949 besonders aufgrund von möglicher Flucht aus sozialistischen Diktaturen (z. B. Dissidenten, Bürgerrechtsflüchtlingen etc. aus der DDR) sowie aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Art. 16 a Abs. 1 GG ursprünglich weit gefasst worden: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.«

Das Recht auf Asyl wurde zunächst über das Ausländerrecht, seit 1982 über das Asylverfahrensrecht gewährt. Die enorme Zunahme der Asylbewerber Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre führte 1993 zu einer Änderung des GG: Art. 16 a behält zwar das individuelle Grundrecht auf Asyl bei, schränkt es aber insofern ein, als Asylsuchenden, die aus sog. sicheren Drittstaaten oder aus Ländern der EU einreisen, sowie Asylsuchenden, die aus sog. verfolgungsfreien Herkunftsländern, in denen nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird und keine politischen Verfolgungen stattfinden (kritisch z. B. die TUR), das Asylrecht i. d. R. verweigert wird."


Mein erster Tipp: Asylrecht ist von der Entstehung her etwas anderes als das internationale Flüchtlingsrecht. Das wiederum ist nochmal unterteilt in verschiedene Schutzgrade mit verschiedenen Anforderungen, Hintergründen und Begründungen. So gilt die Regelungen zu den sicheren Drittstaaten z.B. nur für Art. 16a GG, nicht jedoch für den Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling iSd GFK.


Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ist der Schutz nach der GFK gem der Art. 31ff der GFK  nicht auf diejenigen beschränkt, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in denen sie mit dem Leben bedroht werden? Anders kann diese GFK doch gar nicht gemeint sein, weil es ansonsten ja hieße, dass auch Mongolen und Indonesier im Falle eines (Bürger-)Kriegs Anspruch auf Durchreise bis nach Deutschland hätten. Eine derartige extensive Auslegung kann doch gar nicht gemeint sein. Ist ja völlig irre.

So ist es auch nicht gemeint, a.A. 2xa-Grünenwähler .
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