03.11.2020, 16:48
03.11.2020, 16:50
03.11.2020, 16:50
(03.11.2020, 16:45)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb: Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
+ 1 (war aber völlig planlos heute, Katastrophe)
Bei mir musste heute ganz schnell Einspruch eingelegt werden, Vollstreckungsschutz, und hab dann für erledigt erklärt, damit die B die Kosten (außer Versäumnis) trägt. Weil der Widerruf erst nach Rechtshängigkeit erklärt wurde und die Klage deswegen unbegründet wurde. Die andere Knanzlei haftet aber für Versäumniskosten und doppelte RA-Kosten iRd 280 I. Die Kostennote ist aber kein SE, weil die Kosten nicht durch die Säumnis (das Ergehen des VU) entstanden sind und keine Terminsgebühren berechnet wurden. Die muss die M aber bei mir gem. 628 I S. 2 nicht zahlen. Es war einfach soooo viel!!!
03.11.2020, 16:52
(03.11.2020, 16:50)NRW schrieb:(03.11.2020, 16:45)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb: Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
+ 1 (war aber völlig planlos heute, Katastrophe)
Bei mir musste heute ganz schnell Einspruch eingelegt werden, Vollstreckungsschutz, und hab dann für erledigt erklärt, damit die B die Kosten (außer Versäumnis) trägt. Weil der Widerruf erst nach Rechtshängigkeit erklärt wurde und die Klage deswegen unbegründet wurde. Die andere Knanzlei haftet aber für Versäumniskosten und doppelte RA-Kosten iRd 280 I. Die Kostennote ist aber kein SE, weil die Kosten nicht durch die Säumnis (das Ergehen des VU) entstanden sind und keine Terminsgebühren berechnet wurden. Die muss die M aber bei mir gem. 628 I S. 2 nicht zahlen. Es war einfach soooo viel!!!
Wo wurde denn ein widerruf erklärt?
03.11.2020, 16:53
Widerruf zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung
03.11.2020, 16:55
03.11.2020, 16:57
Ich habe das Gefühl in Hessen und NRW wurde ein leicht abgewandelter Fall gestellt. Anders kann ich mir die Kommentare hier nicht erklären.
Hessen bei mir:
Einspruch gegen VU hat Aussicht auf Erfolg. Habe nirgends eine eindeutige Widerrufserklärung gefunden (vielleicht auch überlesen). Deshalb ging der Anspruch durch. Habe aber umfangreich geprüft wann und wie sie hätte widerrufen können. Anwaltshaftung aber nur wegen Saumniskosten weil die doppelten RA Gebühren nur durch RA Wechsel entstanden sind. Dafür kann dann der RA auch nichts mehr
Hessen bei mir:
Einspruch gegen VU hat Aussicht auf Erfolg. Habe nirgends eine eindeutige Widerrufserklärung gefunden (vielleicht auch überlesen). Deshalb ging der Anspruch durch. Habe aber umfangreich geprüft wann und wie sie hätte widerrufen können. Anwaltshaftung aber nur wegen Saumniskosten weil die doppelten RA Gebühren nur durch RA Wechsel entstanden sind. Dafür kann dann der RA auch nichts mehr
03.11.2020, 16:59
(03.11.2020, 16:55)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:53)Gast schrieb: Widerruf zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung
Reicht laut palandt bei Versäumnis Situation aus, wenn Unternehmer von Protokollinhalt Kenntnis erlangt (hier (+))
Aber sie wurde bei Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht belehrt und hat das auch unterschrieben. Ich hab geschrieben, dass die Beklagte die Beweislast darüber hat, dass ihr eine Kopie vom der Belehrung mitgegeben wurde
03.11.2020, 16:59
Also in Hessen war das Protokoll nicht abgedruckt soweit ich weiß. Die mandantin hat nur wiedergegeben was sie darin gelesen hat. Ohnehin kommts auf die erklärung nicht an, weil kein widerrufsrecht besteht. Hotel wird zum Geschäftsraum der unternehmerin gezählt
03.11.2020, 17:00
(03.11.2020, 16:57)Gast schrieb: Ich habe das Gefühl in Hessen und NRW wurde ein leicht abgewandelter Fall gestellt. Anders kann ich mir die Kommentare hier nicht erklären.
Hessen bei mir:
Einspruch gegen VU hat Aussicht auf Erfolg. Habe nirgends eine eindeutige Widerrufserklärung gefunden (vielleicht auch überlesen). Deshalb ging der Anspruch durch. Habe aber umfangreich geprüft wann und wie sie hätte widerrufen können. Anwaltshaftung aber nur wegen Saumniskosten weil die doppelten RA Gebühren nur durch RA Wechsel entstanden sind. Dafür kann dann der RA auch nichts mehr
Habe auch in Hessen geschrieben. Der Widerruf wurde zu Protokoll vor Gericht erklärt