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Antworten

 
Klausuren November 2020
Gast
Unregistered
 
#151
03.11.2020, 16:40
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters


Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war

What
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Gast
Unregistered
 
#152
03.11.2020, 16:41
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters

Warum soll sie keinen Anspruch haben gegen die Kundin? Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Kein Widerrufsrecht für die Kundin, weil kein Vertrag außerdem von geschäftsräumen. Anfechtung und Rücktritt auch minus. 

Und was soll der Schaden sein, den sie durch die kanzlei erlitten hat?
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Gast
Unregistered
 
#153
03.11.2020, 16:42
(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters


Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war

What


:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
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Gast
Unregistered
 
#154
03.11.2020, 16:42
(03.11.2020, 16:41)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters

Warum soll sie keinen Anspruch haben gegen die Kundin? Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Kein Widerrufsrecht für die Kundin, weil kein Vertrag außerdem von geschäftsräumen. Anfechtung und Rücktritt auch minus. 

Und was soll der Schaden sein, den sie durch die kanzlei erlitten hat?

*außerhalb
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Gast
Unregistered
 
#155
03.11.2020, 16:43
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters


Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war

What


:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung


Mit wiedereinsetzung oder muss noch am selben tag erhoben werden?
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NRW
Unregistered
 
#156
03.11.2020, 16:44
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
 Bei uns in NRW wollte die Mandantin nur gegen die Kanzlei vorgehen und nicht gegen den Anwalt persönlich  :angel:

Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
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Gast
Unregistered
 
#157
03.11.2020, 16:45
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters


Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war

What


:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung


+ 1 (war aber völlig planlos heute, Katastrophe)
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NRW
Unregistered
 
#158
03.11.2020, 16:45
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:  
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb:  Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters


Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?


Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war

What


:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung


Bei uns in NRW wollte die Mandantin ausdrücklich nur gegen die Kanzlei vorgehen und nicht gegen den Anwalt persönlich  :angel:
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Gast
Unregistered
 
#159
03.11.2020, 16:46
Im bearbeitervermerk stand doch extra drin dass Schriftsatz an die Gegenseite zu schreiben ist, damit hat ein Einspruch gegen das vu wohl eher keine Aussicht auf Erfolg
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Gast
Unregistered
 
#160
03.11.2020, 16:47
Vertrag wurde im hotel abgeschlossen, also außerhalb Geschäftsraume
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