23.10.2020, 08:05
(22.10.2020, 23:30)KGast schrieb: Und ich wär schon mit meinem oberen Ausreichend im Ersten froh es im 2. auf 8.0 zu schaffen in der Hoffnung, dass iwann mal wieder was im Staatsdienst frei wird.
Die Sorgen hätt ich gerne!
Mit einem oberen ausreichend gibt das im Staatsdienst aber wahrscheinlich nichts
23.10.2020, 08:10
(22.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(22.10.2020, 15:40)Gast schrieb:(22.10.2020, 15:31)Gast schrieb:(22.10.2020, 15:23)Gast schrieb:(22.10.2020, 12:59)Gast schrieb: Würdet ihr mit 11,2 gesamt nochmal schreiben? Mündliche lief von 11,0 aus vor kurzem leider nicht so gut.
Was meint ihr?
Ganz klare Sache: nochmal ran und die 11,5 reißen, am besten schon schriftlich. Du würdest sonst ewig bereuen, es nicht versucht zu haben.
Wäre als AG bei einem 11,2 Kandidaten schon sehr skeptisch... Da stellt sich ja jeder AG die Frage, warum es für die 11,5 nicht gereicht hat. Würde dann den 9,x Kandidaten klar bevorzugen.
Wie kommst du darauf?
Zumal man idR keine Klausurergebnisse beifügen muss, gerade nicht bei der Note. Sodass niemand weiß, ob nun von 9,6 oder von 11,0 auf 11,2.
Ganz im Gegenteil. Dem Kandidat mit 11,0 schriftlich (der sich nur auf 11,2 verbessert) wird angeraten sein, die Klausurergebnisse vorzulegen. Dieser wird ggü dem Kandidaten mit 9,6 aus den Klausuren einen Vorteil haben, da diese sicherlich aussagekräftiger sind als die mündliche Prüfung.
Aber ich denke, dass man mit einem Klausurenschnitt über 9 (unabhängig von der Endnote) einen super Job bekommt. Das schaffen nur sehr wenige.
23.10.2020, 11:53
Ist liegt doch auf der Hand, dass der Kandidat mit 11,2 erheblich mehr geleistet hat als der mit 9,x. Sinnloses Diskussion
23.10.2020, 12:15
(23.10.2020, 11:53)Gast schrieb: Ist liegt doch auf der Hand, dass der Kandidat mit 11,2 erheblich mehr geleistet hat als der mit 9,x. Sinnloses Diskussion
Wieso soll eigentlich die mündliche Prüfung so viel irrelevanter sein, ein Großteil der juristischen Arbeit spielt sich mündlich ab. Wie schön deine Urteilsbegründung ist, interessiert dagegen niemanden, solang du die Grenzen des Rechts einhältst.
23.10.2020, 14:30
Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
23.10.2020, 15:04
(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
23.10.2020, 15:13
(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Ist doch klar, wer sich über eine "Fehlgewichtung" der Mündlichen aufregt: Leute, die sich 2 Jahre lang im Zimmer eingesperrt haben und daher viel Wissen haben, sich aber vor anderen Leuten nicht gut präsentieren können. Wer möchte so jemanden als Anwalt haben? Ich würde mir überlegen, ob es so sinnvoll ist, durch eine Beifügung der schriftlichen Noten offenzulegen, dass man sein schriftliches Niveau mündlich nicht halten kann.
23.10.2020, 15:16
(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
23.10.2020, 16:54
(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
23.10.2020, 17:23
(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Je besser die schriftliche, desto weniger wird die mündliche Note von der schriftlichen abweichen. Jemand der mit 11 punkten in die mündliche geht und mit 11,2 rausgeht hat mündlich (40%) genauso viel geleistet wie jemand der mit 8,2 knapp über 9 kommt. Dass der erste Kandidat deutlich mehr auf dem Kasten hat liegt auf der hand.