05.10.2020, 18:15
(05.10.2020, 17:33)Gast132 schrieb:(04.10.2020, 12:23)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:19)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:14)Gast schrieb: Wer bitte kann sich den Verbesserungsversuch finanziell bitte nicht leisten? Sorry, das glaube ich einfach nicht. Es gibt kein Recht darauf, schuldenfrei ins Berufsleben zu starten...
Wie kann man so arrogant und lebensfremd sein.
Erklär es mir doch bitte, welche horrenden und Existenzvernichtenden Ausgaben du für den Verbesserungsversuch zu tragen hast
Mit der Gebühr für den Verbesserungsversuch, den geringeren Einnahmen weil man noch nicht vollzeit arbeiten kann mit laufenden Kosten, Kommentare und Gesetze für die schriftliche und später in aktueller Auflage für die mündliche Prüfung kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen. Kann man aber nicht wissen, wenn der Horizont fehlt und man nur von den 400 bis 750€ Gebühr je nach Bundesland ausgeht.
Wenn ich richtig informiert bin, werden Kommentare und Gesetze zumindest in der mündlichen Prüfung gestellt (NRW). Trotzdem kommt da was an Kosten zusammen, stimmt schon.
05.10.2020, 18:50
(05.10.2020, 17:48)Gast schrieb:(05.10.2020, 17:33)Gast132 schrieb:(04.10.2020, 12:23)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:19)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:14)Gast schrieb: Wer bitte kann sich den Verbesserungsversuch finanziell bitte nicht leisten? Sorry, das glaube ich einfach nicht. Es gibt kein Recht darauf, schuldenfrei ins Berufsleben zu starten...
Wie kann man so arrogant und lebensfremd sein.
Erklär es mir doch bitte, welche horrenden und Existenzvernichtenden Ausgaben du für den Verbesserungsversuch zu tragen hast
Mit der Gebühr für den Verbesserungsversuch, den geringeren Einnahmen weil man noch nicht vollzeit arbeiten kann mit laufenden Kosten, Kommentare und Gesetze für die schriftliche und später in aktueller Auflage für die mündliche Prüfung kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen. Kann man aber nicht wissen, wenn der Horizont fehlt und man nur von den 400 bis 750€ Gebühr je nach Bundesland ausgeht.
Die Leihgebühr beträgt nicht einmal 100€. Man kann sich die Kommentare sogar kostenlos in der Bibliothek ausleihen, wenn man nett fragt. Man kann auch Teilzeit arbeiten und einen späteren Termin wahrnehmen. Man kann aber natürlich auch alles schwarz malen. Klar, die Gebühr könnte ruhig niedriger sein. In Hamburg sind es 800€, trotz super niedriger Unterhaltsbeihilfe. Und natürlich wird es eine anstrengende Zeit, aber auch andere - ohne reiche Eltern - mich eingeschlossen, haben es irgendwie geschafft. Ich persönlich hatte in den ersten 3 Stationen praktisch keine Zeit zum Lernen: Teilweise 2 Urteile die Woche schreiben und 3 Mal zu mündlichen Verhandlungen erscheinen bzw. diese dann auch leiten. In dieser Zeit (immerhin 9 Monate) haben andere schon gemütlich in der Bibliothek gelernt. Genau das gleicht der Verbesserungsversuch aus, was glaubst Du warum es ihn in jedem Bundesland gibt? Der Horizont fehlt hier scheinbar auch bei dir.
Wir stimmen letztlich, glaube ich, überein. Niemand hier hat vertreten, dass der verbesserungsversuch abgeschafft werden sollte. Es ging um die Ausgestaltung, die der sozialen Gerechtigkeit nicht gerade förderlich ist. Wieso resigniert man da und sagt, ist halt scheisse? Wenn wir Referendare nicht solche jasager wären, wären die Umstände vielleicht schon anders. Es ist doch zB nicht in Ordnung, dass die Gebühren so hoch sind. Es ist auch nicht okay, dass erst zugesagt wird, wegen corona würde der verbesserungsversuch ermäßigt und das dann nicht passiert. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass die Referendare die Willkür des Examens kostenmässig ausbaden dürfen. All diese Dinge könnte man mal kontroverser diskutieren. Wenn wir lehramtsreferendare wären, hätten wir schon längst einen Aufstand geplant und eine Änderung der Verhältnisse herbeigeführt. Aber in referendarskreisen finden sich immer genug Untertanen, die bereit sind, jede noch so große Dreistigkeit der ausbildung zu verteidigen, während sich andere an den Kopf fassen, wenn man ihnen davon erzählt.
05.10.2020, 20:00
(05.10.2020, 18:50)Gast schrieb: Wir stimmen letztlich, glaube ich, überein. Niemand hier hat vertreten, dass der verbesserungsversuch abgeschafft werden sollte. Es ging um die Ausgestaltung, die der sozialen Gerechtigkeit nicht gerade förderlich ist. Wieso resigniert man da und sagt, ist halt scheisse? Wenn wir Referendare nicht solche jasager wären, wären die Umstände vielleicht schon anders. Es ist doch zB nicht in Ordnung, dass die Gebühren so hoch sind. Es ist auch nicht okay, dass erst zugesagt wird, wegen corona würde der verbesserungsversuch ermäßigt und das dann nicht passiert. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass die Referendare die Willkür des Examens kostenmässig ausbaden dürfen. All diese Dinge könnte man mal kontroverser diskutieren. Wenn wir lehramtsreferendare wären, hätten wir schon längst einen Aufstand geplant und eine Änderung der Verhältnisse herbeigeführt. Aber in referendarskreisen finden sich immer genug Untertanen, die bereit sind, jede noch so große Dreistigkeit der ausbildung zu verteidigen, während sich andere an den Kopf fassen, wenn man ihnen davon erzählt.
Genau so einen Thread wegen der Kosten gab es doch schon...
Hier ging es doch viel mehr darum, dass der VV die regulären Kandidaten "benachteiligt", weil immer im Gesamtverhältnis korrigiert wird.
Die Kosten entstehen wegen des Verwaltungsaufwands und nicht einfach "Just-for-Fun" um ehemalige Referendare auszunehmen. Eine ungefähre Aufschlüsselung der Kosten des Verwaltungsaufwands gab es im anderen Thread.
Und in Anbetracht von Corona, der absolut schwächelnden Wirtschaft und der damit verbundenen Konsequenzen wird es nun wirklich nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, einen nicht absolut notwendigen Verbesserungsversuch kostenlos anzubieten, geschweige denn auch noch Miete und Co. während der Vorbereitungszeit zu übernehmen.
Das sind wirklich reine Luxusprobleme.
05.10.2020, 20:10
Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
05.10.2020, 20:37
(05.10.2020, 20:10)Gasthesse schrieb: Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Meines Erachtens erfüllen viele Länder aber ihren Ausbildungsauftrag aber gerade nicht. Ich fand die Klausuren im Examen zB deutlich schwieriger als diejenigen, die ich im Klausurenkurs hatte. Die Verbesserer, die ich kenne, sagen oft, sie hätten einfach erst beim zweiten Mal gewusst, was da auf sie zukommt und deshalb besser angeschnitten. Ja, das mag in anderen BL anders sein. Aber ich finde, wenn man aus solchen Gründen noch mal schreiben muss, dann kann das gerne der Staat zahlen, der einen nicht ausgebildet hat.
Bemerkenswert finde ich zudem, dass alle meine nichtjuristischen Freunde schockiert waren, dass wir nun für die Wiederholung einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Ich glaube, für uns sind diese Zustände einfach schon so normal, dass wir gar nicht mehr sehen, wie bescheuert das alles ist.
05.10.2020, 21:12
(05.10.2020, 20:37)Gast schrieb: P
(05.10.2020, 20:10)Gasthesse schrieb: Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Meines Erachtens erfüllen viele Länder aber ihren Ausbildungsauftrag aber gerade nicht. Ich fand die Klausuren im Examen zB deutlich schwieriger als diejenigen, die ich im Klausurenkurs hatte. Die Verbesserer, die ich kenne, sagen oft, sie hätten einfach erst beim zweiten Mal gewusst, was da auf sie zukommt und deshalb besser angeschnitten. Ja, das mag in anderen BL anders sein. Aber ich finde, wenn man aus solchen Gründen noch mal schreiben muss, dann kann das gerne der Staat zahlen, der einen nicht ausgebildet hat.
Bemerkenswert finde ich zudem, dass alle meine nichtjuristischen Freunde schockiert waren, dass wir nun für die Wiederholung einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Ich glaube, für uns sind diese Zustände einfach schon so normal, dass wir gar nicht mehr sehen, wie bescheuert das alles ist.
In den AGs laufen meist alte Original-Klausuren, das Niveau scheint deutlich angezogen zu haben.
Eine spannende Frage, die man noch aufwerfen kann, ist ja, ob der Vorbereitungsdienst wirklich auf das Examen vorbereiten will, oder vielleicht doch eher auf eine spätere Berufstätigkeit, die man in Prüfungen nicht so wirklich gut abbilden kann, weshalb zwei Parallelwelten zu existieren scheinen. Wenn man sich seine Stationen so aussucht, dass immer Luft zum eigenverantwortlichen Lernen bleibt, was in Hessen sehr gut, dann bekommt man letztlich beides.
Was die Höhe der Gebühr betrifft zitiere ich mal aus dem anderen Thread:
„In Hessen ist die Gebühr für den Verbesserungsversuch in § 52a IV JAG (500 €) und in NRW in der Gebührenverordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung, also in einem materiellen Gesetz, geregelt. Verwaltungskosten sind von der Verwaltung für gebührenpflichtige Amtshandlungen zu erheben, die Erhebung steht gerade nicht im Ermessen der Behörde. Die Höhe wurde dabei in beiden Ländern nicht von dem JPA bestimmt, sondern vom Landtag bzw. der Landesregierung.
Was die Kostenhöhe betrifft: In Hessen bekommen die Korrektoren mittlerweile 20 Euro pro Klausur, das sind bereits 320 Euro für 16 Erst- und Zweikorrektoren. In der mündlichen Prüfung bekommen die Mitglieder der Kommission pro Kandidat 54 Euro, das sind bei 3 Prüfern 162 Euro, das wären dann schon 482 von 500 Euro.“
05.10.2020, 21:23
(05.10.2020, 20:37)Gast schrieb:(05.10.2020, 20:10)Gasthesse schrieb: Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Meines Erachtens erfüllen viele Länder aber ihren Ausbildungsauftrag aber gerade nicht. Ich fand die Klausuren im Examen zB deutlich schwieriger als diejenigen, die ich im Klausurenkurs hatte. Die Verbesserer, die ich kenne, sagen oft, sie hätten einfach erst beim zweiten Mal gewusst, was da auf sie zukommt und deshalb besser angeschnitten. Ja, das mag in anderen BL anders sein. Aber ich finde, wenn man aus solchen Gründen noch mal schreiben muss, dann kann das gerne der Staat zahlen, der einen nicht ausgebildet hat.
Bemerkenswert finde ich zudem, dass alle meine nichtjuristischen Freunde schockiert waren, dass wir nun für die Wiederholung einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Ich glaube, für uns sind diese Zustände einfach schon so normal, dass wir gar nicht mehr sehen, wie bescheuert das alles ist.
Es ist doch aber auch kein Staatsgeheimnis, dass die Klausuren aus der AG wohlwollender bewertet werden. Man weiß auch generell, dass man sich statistisch im Zweiten verschlechtert.
Und das mit dem staatl. Ausbildungsauftrag? Es gibt nunmal keinen Auftrag, der besagt, dass alle Referendare mindestens ein B erreichen müssen. Ziel ist die erfolgreiche Ablegung des zweiten Staatsexamens und das Erlangen der Befähigung zum Richteramt. Dieser Auftrag ist mit genau 4 P. erreicht.
Zudem: Es ist keine Wiederholung. Die Wiederholung nach erstmaligem Durchfallen kostet nichts.
Das Einzige, was eine Gebühr kostet, ist der freiwillige Verbesserungsversuch, weil hier nunmal Kosten anfallen. Vielleicht ist das den nichtjuristischen Freunden nicht bewusst.
Und in welchem Studium kann beispielsweise die Abschlussarbeit einfach so wiederholt werden, obwohl sie bestanden ist? Bei der Diss. geht das doch auch nicht. Es wird doch auch nicht in andere Studiengängen die Möglichkeit eines VVs angeboten?!
Vielleicht ist es nicht allen bewusst, aber den VV gab es nicht immer. Was sollen denn die Juristen sagen, die vor 15 Jahren geschrieben haben, als noch keine Verbesserung möglich war??? Was bekommen die denn jetzt als Ausgleich (Chancengleichheit/Wettbewerbsfairness)?
Der Verbesserungsversuch ist keine Notwendigkeit, sondern ein freiwilliges Unterfangen, um seine eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Akademiker aus anderen Bereichen müssen zusätzliche Qualifikation doch auch privat bezahlen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen wollen?!
Wer wirklich, wirklich etwas auf dem Kasten hat, bekommt mit Sicherheit auch einen Sponsor (so, wie beim Stipendium).
Ich verstehe die Debatte nicht wirklich.
Man hat keinen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Staat auf eine bestimmte (gute) Note. Wer die zwei Jahre des Refs. nicht richtig genutzt hat und nicht entsprechend selbstorganisiert gelernt hat, muss sich nunmal mit einem mittelmäßigem Ergebnis abfinden. Oder einen im Verhältnis (zum Wert der Note für den Arbeitsmarkt) geringen Betrag für eine zweite Chance zahlen.
05.10.2020, 22:37
(05.10.2020, 21:23)Gast schrieb:(05.10.2020, 20:37)Gast schrieb:(05.10.2020, 20:10)Gasthesse schrieb: Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Meines Erachtens erfüllen viele Länder aber ihren Ausbildungsauftrag aber gerade nicht. Ich fand die Klausuren im Examen zB deutlich schwieriger als diejenigen, die ich im Klausurenkurs hatte. Die Verbesserer, die ich kenne, sagen oft, sie hätten einfach erst beim zweiten Mal gewusst, was da auf sie zukommt und deshalb besser angeschnitten. Ja, das mag in anderen BL anders sein. Aber ich finde, wenn man aus solchen Gründen noch mal schreiben muss, dann kann das gerne der Staat zahlen, der einen nicht ausgebildet hat.
Bemerkenswert finde ich zudem, dass alle meine nichtjuristischen Freunde schockiert waren, dass wir nun für die Wiederholung einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Ich glaube, für uns sind diese Zustände einfach schon so normal, dass wir gar nicht mehr sehen, wie bescheuert das alles ist.
Es ist doch aber auch kein Staatsgeheimnis, dass die Klausuren aus der AG wohlwollender bewertet werden. Man weiß auch generell, dass man sich statistisch im Zweiten verschlechtert.
Und das mit dem staatl. Ausbildungsauftrag? Es gibt nunmal keinen Auftrag, der besagt, dass alle Referendare mindestens ein B erreichen müssen. Ziel ist die erfolgreiche Ablegung des zweiten Staatsexamens und das Erlangen der Befähigung zum Richteramt. Dieser Auftrag ist mit genau 4 P. erreicht.
Zudem: Es ist keine Wiederholung. Die Wiederholung nach erstmaligem Durchfallen kostet nichts.
Das Einzige, was eine Gebühr kostet, ist der freiwillige Verbesserungsversuch, weil hier nunmal Kosten anfallen. Vielleicht ist das den nichtjuristischen Freunden nicht bewusst.
Und in welchem Studium kann beispielsweise die Abschlussarbeit einfach so wiederholt werden, obwohl sie bestanden ist? Bei der Diss. geht das doch auch nicht. Es wird doch auch nicht in andere Studiengängen die Möglichkeit eines VVs angeboten?!
Vielleicht ist es nicht allen bewusst, aber den VV gab es nicht immer. Was sollen denn die Juristen sagen, die vor 15 Jahren geschrieben haben, als noch keine Verbesserung möglich war??? Was bekommen die denn jetzt als Ausgleich (Chancengleichheit/Wettbewerbsfairness)?
Der Verbesserungsversuch ist keine Notwendigkeit, sondern ein freiwilliges Unterfangen, um seine eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Akademiker aus anderen Bereichen müssen zusätzliche Qualifikation doch auch privat bezahlen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen wollen?!
Wer wirklich, wirklich etwas auf dem Kasten hat, bekommt mit Sicherheit auch einen Sponsor (so, wie beim Stipendium).
Ich verstehe die Debatte nicht wirklich.
Man hat keinen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Staat auf eine bestimmte (gute) Note. Wer die zwei Jahre des Refs. nicht richtig genutzt hat und nicht entsprechend selbstorganisiert gelernt hat, muss sich nunmal mit einem mittelmäßigem Ergebnis abfinden. Oder einen im Verhältnis (zum Wert der Note für den Arbeitsmarkt) geringen Betrag für eine zweite Chance zahlen.
Man hat ggü den Prüfungsamt keinen Anspruch auf eine Note, aber auf eine Ausbildung. Und die findet in meinem Bundesland nicht statt. Sie hat nichts mit dem Examen zu tun. Natürlich ist das mittlerweile allen klar. Aber wie kann man sich hinstellen, ein so kaputtes System so passioniert zu verteidigen. Die Prüfungsämter können mE froh sein, dass es trotz der miserablen Ausbildung dann doch so viele schaffen, zu bestehen. Der ausbildung ist es nicht zu verdanken. Die Justiz kann wiederum froh sein, dass Leute freiwillig mehrere Monate opfern, um u.a. die Noten zu erreichen, die sie für die Justiz brauchen und mit einer sinnvollen Ausbildung auch erreicht hätten. Sonst gibt es nämlich irgendwann gar keine Richter mehr. Es lohnt sich hier vielleicht auch mal ein wenig in die Zukunft zu schauen. Vielleicht macht es Sinn, angesichts der nahenden Pensionierungswelle die alleine dabei zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzungen zu erreichen. Aber das würde erfordern, länger als 2 Wochen in die Zukunft zu denken.
06.10.2020, 06:19
Dass die Ausbildungsveransgaltungen nicht optimal auf den Abschluss vorbereiten ist nicht nur im Referendariat so. Sich selbstständig auf eine Prüfung vorzubereiten ist die Eigenverantwortung, die von jedem Akademiker erwartet werden kann.
06.10.2020, 08:24
(05.10.2020, 22:37)Gast schrieb:(05.10.2020, 21:23)Gast schrieb:(05.10.2020, 20:37)Gast schrieb:(05.10.2020, 20:10)Gasthesse schrieb: Ich glaube man sollte hier nicht alle Länder in einen Topf werfen, die Konditionen unterscheiden sich eben nicht nur in den Details.
Ich finde, man sollte den Verbesserungsversuch als Investment in seinen eigenen Marktwert sehen. Jeder Absolvent KANN sich den Verbesserungsversuch leisten, aber nicht jeder WILL ihn sich leisten, und dafür ggf. einen Kredit aufnehmen. Und bei einem echten Investment hat man eben nie eine Garantie auf eine bestimmte Rendite.
Die Ungleichbehandlung beginnt doch am ersten Tag an der Uni und setzt sich im Referendariat und späteren Berufsleben fort: Haben meine Eltern Geld und gute Kontakte, dann habe ich es eben einfacher, und Literatur, Rep, Lernen ohne Ablenkung durch Nebentätigkeiten, Praktikumsplätze tc. stellen kein Problem dar. Ich sehe keinen Grund, warum man nun ausgerechnet bei dem Verbesserungsversuch ansetzen sollte. Die Ausbildung ist beendet, der Staat hat seinen Job aus Art. 12 GG erfüllt. Alles weitere liegt in den Händen der Absolventen. Für Hessen wurde ja unlängst berechnet, dass die Gebühr kaum kostendeckend ist. Und die Kennziffern, unter denen die Klausuren korrigiert werden (die Korrektoren erfahren nach meinem Kenntnisstand weder Prüfungslistennummer noch Platznummer) lassen auch keinen Rückschluss auf einen Verbesserungsversuch zu. Für Hessen kann man also sagen, dass jedenfalls beim Verbesserungsversuch nichts im Argen liegt.
Meines Erachtens erfüllen viele Länder aber ihren Ausbildungsauftrag aber gerade nicht. Ich fand die Klausuren im Examen zB deutlich schwieriger als diejenigen, die ich im Klausurenkurs hatte. Die Verbesserer, die ich kenne, sagen oft, sie hätten einfach erst beim zweiten Mal gewusst, was da auf sie zukommt und deshalb besser angeschnitten. Ja, das mag in anderen BL anders sein. Aber ich finde, wenn man aus solchen Gründen noch mal schreiben muss, dann kann das gerne der Staat zahlen, der einen nicht ausgebildet hat.
Bemerkenswert finde ich zudem, dass alle meine nichtjuristischen Freunde schockiert waren, dass wir nun für die Wiederholung einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Ich glaube, für uns sind diese Zustände einfach schon so normal, dass wir gar nicht mehr sehen, wie bescheuert das alles ist.
Es ist doch aber auch kein Staatsgeheimnis, dass die Klausuren aus der AG wohlwollender bewertet werden. Man weiß auch generell, dass man sich statistisch im Zweiten verschlechtert.
Und das mit dem staatl. Ausbildungsauftrag? Es gibt nunmal keinen Auftrag, der besagt, dass alle Referendare mindestens ein B erreichen müssen. Ziel ist die erfolgreiche Ablegung des zweiten Staatsexamens und das Erlangen der Befähigung zum Richteramt. Dieser Auftrag ist mit genau 4 P. erreicht.
Zudem: Es ist keine Wiederholung. Die Wiederholung nach erstmaligem Durchfallen kostet nichts.
Das Einzige, was eine Gebühr kostet, ist der freiwillige Verbesserungsversuch, weil hier nunmal Kosten anfallen. Vielleicht ist das den nichtjuristischen Freunden nicht bewusst.
Und in welchem Studium kann beispielsweise die Abschlussarbeit einfach so wiederholt werden, obwohl sie bestanden ist? Bei der Diss. geht das doch auch nicht. Es wird doch auch nicht in andere Studiengängen die Möglichkeit eines VVs angeboten?!
Vielleicht ist es nicht allen bewusst, aber den VV gab es nicht immer. Was sollen denn die Juristen sagen, die vor 15 Jahren geschrieben haben, als noch keine Verbesserung möglich war??? Was bekommen die denn jetzt als Ausgleich (Chancengleichheit/Wettbewerbsfairness)?
Der Verbesserungsversuch ist keine Notwendigkeit, sondern ein freiwilliges Unterfangen, um seine eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Akademiker aus anderen Bereichen müssen zusätzliche Qualifikation doch auch privat bezahlen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen wollen?!
Wer wirklich, wirklich etwas auf dem Kasten hat, bekommt mit Sicherheit auch einen Sponsor (so, wie beim Stipendium).
Ich verstehe die Debatte nicht wirklich.
Man hat keinen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Staat auf eine bestimmte (gute) Note. Wer die zwei Jahre des Refs. nicht richtig genutzt hat und nicht entsprechend selbstorganisiert gelernt hat, muss sich nunmal mit einem mittelmäßigem Ergebnis abfinden. Oder einen im Verhältnis (zum Wert der Note für den Arbeitsmarkt) geringen Betrag für eine zweite Chance zahlen.
Man hat ggü den Prüfungsamt keinen Anspruch auf eine Note, aber auf eine Ausbildung. Und die findet in meinem Bundesland nicht statt. Sie hat nichts mit dem Examen zu tun. Natürlich ist das mittlerweile allen klar. Aber wie kann man sich hinstellen, ein so kaputtes System so passioniert zu verteidigen. Die Prüfungsämter können mE froh sein, dass es trotz der miserablen Ausbildung dann doch so viele schaffen, zu bestehen. Der ausbildung ist es nicht zu verdanken. Die Justiz kann wiederum froh sein, dass Leute freiwillig mehrere Monate opfern, um u.a. die Noten zu erreichen, die sie für die Justiz brauchen und mit einer sinnvollen Ausbildung auch erreicht hätten. Sonst gibt es nämlich irgendwann gar keine Richter mehr. Es lohnt sich hier vielleicht auch mal ein wenig in die Zukunft zu schauen. Vielleicht macht es Sinn, angesichts der nahenden Pensionierungswelle die alleine dabei zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzungen zu erreichen. Aber das würde erfordern, länger als 2 Wochen in die Zukunft zu denken.
Wie kann man sich nur so passioniert in einem Forum über eine Gebühr zwischen 450-800€ beschweren, obwohl man genau weiß, dass das keinen Effekt hat?
Wenn in dem angesprochenen Bundesland "keine Ausbildung" stattgefunden hat: Einfach Klage erheben. An die Presse gehen. Brandbriefe schreiben.
Es verwundert aber eigentlich, warum das nicht schon während der Ausbildung passiert ist...
Man darf sich anschließend allerdings nicht wundern, wenn die Antwort lautet, dass der Notendurchschnitt trotz Änderung der Ausbildungsdauer etc. über Jahrzehnte ziemlich konstant geblieben ist und es zur eigenen Aufgabe gehört, sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Die Ausbildung an sich dürfte auch nicht das eigentliche Problem sein. Sondern dass sich die Klausuren sehr stark verändert haben und einfach nur noch absolut vollgestopft sind.
Es wäre also sinnvoller, hiergegen vor zu gehen. Das könnte zum Einen besser belegt werden, als das mit der vermeintlich nicht vorhandenen Ausbildung. Sogar ziemlich leicht, indem deutlich ältere Klausuren neben aktuelle gelegt werden.
Zum Anderen könnten die Prüfungsämter daran vergleichsweise leichter etwas ändern, als das jeweilige Bundesland an der gesamten Ausbildung.
Letztlich dürfte das aber kaum gewollt sein, weil diese Prüfung nach wie vor primär Richter und Staatsanwälte hervorbringen soll, welche die zukünftig anfallenden Aufgaben der Praxis erledigen können.
Der Staat schaut natürlich, dass er möglichst effizient agiert, also möglichst wenig Stellen besetzt, um Kosten zu sparen. Nach dem Prinzip "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Gleichzeitig müssen die eingesetzten Personen aber in der Lage sein, die nicht besetzten Stellen zu kompensieren, ergo in kurzer Zeit enorm viel zu schaffen. Genau dieses (für die Zukunft) erwünschte Potenzial wird mit der zweiten Staatsprüfung hervorragend abgeprüft.
Alles geht auf Effizienz. Solange genug Absolventen über diese Hürde springen und der Notenschnitt konstant bleibt, wird sich nichts ändern, weil kein Grund für eine Reform gegeben ist.