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Staatsanwaltschaft Berlin
Bolzenius
Unregistered
 
#21
24.08.2020, 19:07
(24.08.2020, 18:58)Gast schrieb:  Wie lange dauert es, bis ein Einsteiger zum Sitzungsdienst bei der Großen Strafkammer darf/eingeteilt wird?

Im ersten Jahr in der Regel nicht.
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Auch Bln
Unregistered
 
#22
24.08.2020, 20:23
(24.08.2020, 19:07)Bolzenius schrieb:  
(24.08.2020, 18:58)Gast schrieb:  Wie lange dauert es, bis ein Einsteiger zum Sitzungsdienst bei der Großen Strafkammer darf/eingeteilt wird?

Im ersten Jahr in der Regel nicht.

Ohne großes Zeichnungsrecht keine erstinstanzlichen Sachen am LG, mit großem Zeichnungsrecht kommt drauf an: Raub oder räuberische Erpressung geht durchaus im ersten Jahr, Sicherungsverfahren und solche mit erkennbar erhöhtem Anforderungsprofil eher nicht.
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Gast23
Unregistered
 
#23
25.08.2020, 20:57
(24.08.2020, 20:23)Auch Bln schrieb:  
(24.08.2020, 19:07)Bolzenius schrieb:  
(24.08.2020, 18:58)Gast schrieb:  Wie lange dauert es, bis ein Einsteiger zum Sitzungsdienst bei der Großen Strafkammer darf/eingeteilt wird?

Im ersten Jahr in der Regel nicht.

Ohne großes Zeichnungsrecht keine erstinstanzlichen Sachen am LG, mit großem Zeichnungsrecht kommt drauf an: Raub oder räuberische Erpressung geht durchaus im ersten Jahr, Sicherungsverfahren und solche mit erkennbar erhöhtem Anforderungsprofil eher nicht.


Also n normaler Raub geht bei uns zum AG und das ist ab der ersten Woche angesagt.
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Kreml
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#24
25.08.2020, 22:04
Es werden auch schon mal welche nach 3-4 Monaten zur Kammer geschickt. Maßgeblich ist weniger der Spruchkörper als der Fall. Eine 30-Seiten-Anklage mit 83 Taten, 7143 Zeugen und 30 Verhandlungstagen bekommt der Anfänger auch dann nicht, wenn das beim Strafrichter verhandelt werden sollte. Umgekehrt kann ein BTM-Verbrechen oder ein bewaffneter Raub am LG rechtlich und tatsächlich einfach gelagert sein.
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Gast
Unregistered
 
#25
25.08.2020, 22:52
(23.08.2020, 06:59)Auch Bln schrieb:  
(23.08.2020, 06:47)Gast schrieb:  Ist es tatsächlich so, dass man bei der Berliner sta mit einem halben Dezernat beginnt? Und wann wird aufgestockt? Ich bin sehr interessiert, da meine nächste Station wahrscheinlich bei der sta sei wird. 

Regelfall: Start mit halbem Dezernat. Schrittweise Erhöhung auf 100 Prozent in Abhängigkeit von den Einarbeitungsfortschritten. Großes Zeichnungsrecht nach 6 Monaten.

Du musst trotzdem schnell zurande kommen. Die anderen müssen dich nämlich solange vertreten und auch du selbst musst bald vertreten. Kommst du damit nicht schnell zurande, wirkt sich das auf die ganze Abteilung aus und dein Zeugnis enthält möglicherweise entsprechende Passagen.
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Auch Bln
Unregistered
 
#26
26.08.2020, 07:27
(25.08.2020, 20:57)Gast23 schrieb:  
(24.08.2020, 20:23)Auch Bln schrieb:  
(24.08.2020, 19:07)Bolzenius schrieb:  
(24.08.2020, 18:58)Gast schrieb:  Wie lange dauert es, bis ein Einsteiger zum Sitzungsdienst bei der Großen Strafkammer darf/eingeteilt wird?

Im ersten Jahr in der Regel nicht.

Ohne großes Zeichnungsrecht keine erstinstanzlichen Sachen am LG, mit großem Zeichnungsrecht kommt drauf an: Raub oder räuberische Erpressung geht durchaus im ersten Jahr, Sicherungsverfahren und solche mit erkennbar erhöhtem Anforderungsprofil eher nicht.


Also n normaler Raub geht bei uns zum AG und das ist ab der ersten Woche angesagt.

Stimmt - ich hatte mich unpräzise ausgedrückt. Schwerer Raub. Gemeint war aber an diesem Beispiel, dass der/die Assessor*in im ersten Jahr nicht in schwierig gelagerte Verfahren in die Sitzung des LG gesteckt wird. Aber vergleichsweise einfach gelagerte Sachen sind schon drin. Und im Tagesdienst kann einen fast alles ereilen
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Gast
Unregistered
 
#27
26.08.2020, 18:19
Bezahlung ist halt bei hoher Belastung nicht gut.
Gute Arbeit wird nicht mit Wertschätzung, sondern noch mehr Arbeit belohnt.
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Gast
Unregistered
 
#28
26.08.2020, 18:27
Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern  Huh Huh Huh
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Auch Bln
Unregistered
 
#29
27.08.2020, 08:28
(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb:  Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern  Huh Huh Huh


Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.

Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.

Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
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Gast23
Unregistered
 
#30
27.08.2020, 09:00
Bei der StA muss man sich halt bewusst sein, dass es die ersten Jahre (für viele auch für immer) reine Massenabfertigung ist. Also arbeiten wie am Fließband. Juristisch trifft man in der allgemeinen Abteilung kaum auf Probleme über die man nachdenken müsste. 
Bei uns läuft es so, dass man seine Akten bekommt und die halt wegschaffen muss, der Rest ist allen ziemlich egal. Homepffice gibz es aber nicht.
Kommt aber sehr auf den jeweiligen gruppenleiter und Abteilungsleiter an.
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