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Staatsanwaltschaft Berlin
Gast
Unregistered
 
#1
21.08.2020, 16:38
Ich würde gerne einmal realistisch den Alltag von Staatsanwälten bei der StA beschrieben bekommen.
Wie oft habt ihr Sitzungsdienst? Könnt ihr Einfluss auf die Tage nehmen?
Wie (kurzfristig) könnt ihr Urlaub nehmen?
Könnt und dürft ihr im Home Office arbeiten (wenn kein Sitzungsdienst)? Gibt es Zeiten, in denen ihr dasein müsst?
Müsst ihr eure Zeiten "stempeln"? Werdet ihr von euren Abteilungsleitern kontrolliert, wenn ja, wie?
Wie ist die Stimmung unter euch?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Auch Bln
Unregistered
 
#2
21.08.2020, 18:41
Die Kolleg*innen von der StA haben Kernzeitregelungen (ich meine Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr). Home-Office- Möglichkeiten bestehen nicht - allerdings soll die Behörde angeblich zeitnah mit Laptops ausgestattet werden. Sitzungsdienst idR im Wechsel 2 - 1 - 2 - 1 Tage die Woche. Für Assessor*innen gilt mMn dieselbe Urlaubsregelung wie für die Richterassessor*innen, d.h. 30 Tage im Jahr mit Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Start mit halbem Dezernat. Viele junge Kolleg*innen dort.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.08.2020, 19:43
(21.08.2020, 18:41)Auch Bln schrieb:  Die Kolleg*innen von der StA haben Kernzeitregelungen (ich meine Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr). Home-Office- Möglichkeiten bestehen nicht - allerdings soll die Behörde angeblich zeitnah mit Laptops ausgestattet werden. Sitzungsdienst idR im Wechsel 2 - 1 - 2 - 1 Tage die Woche. Für Assessor*innen gilt mMn dieselbe Urlaubsregelung wie für die Richterassessor*innen, d.h. 30 Tage im Jahr mit Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Start mit halbem Dezernat. Viele junge Kolleg*innen dort.
Im Gegensatz zu Richtern müssen doch StAe wie "normale" Beamte ihre 42h-Woche schieben. Wie wird das kontrolliert? Oder wird es das gar nicht?
Und hinsichtlich des Urlaubs: wie weit im Voraus muss man diesen beantragen (nach Ablauf der ersten 6 Monate)? Zwei-Wochen-Vorlauf oder eher ein Jahr?
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Gast
Unregistered
 
#4
21.08.2020, 19:47
Die Zeit wird nicht kontrolliert. Es ist außerhalb der Kernzeiten Vertrauensarbeitszeit.
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Auch Bln
Unregistered
 
#5
21.08.2020, 20:13
(21.08.2020, 19:43)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 18:41)Auch Bln schrieb:  Die Kolleg*innen von der StA haben Kernzeitregelungen (ich meine Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr). Home-Office- Möglichkeiten bestehen nicht - allerdings soll die Behörde angeblich zeitnah mit Laptops ausgestattet werden. Sitzungsdienst idR im Wechsel 2 - 1 - 2 - 1 Tage die Woche. Für Assessor*innen gilt mMn dieselbe Urlaubsregelung wie für die Richterassessor*innen, d.h. 30 Tage im Jahr mit Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Start mit halbem Dezernat. Viele junge Kolleg*innen dort.
Im Gegensatz zu Richtern müssen doch StAe wie "normale" Beamte ihre 42h-Woche schieben. Wie wird das kontrolliert? Oder wird es das gar nicht?
Und hinsichtlich des Urlaubs: wie weit im Voraus muss man diesen beantragen (nach Ablauf der ersten 6 Monate)? Zwei-Wochen-Vorlauf oder eher ein Jahr?

Zum Urlaub: kommt drauf an. Brückentage und Schulferien sind natürlich sehr beliebt - bei letzteren gibt es einen Vorrang der Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Ansonsten solltest Du grundsätzlich auch mit Vorlauf von vier Wochen frei bekommen. Unter zwei Wochen Vorlauf ist schwierig - Sitzungs- und Vertretungspläne haben das meist als notwendigen Vorlauf.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.08.2020, 20:15
(21.08.2020, 19:47)Gast schrieb:  Die Zeit wird nicht kontrolliert. Es ist außerhalb der Kernzeiten Vertrauensarbeitszeit.


Stimmt. Und auch nen Kaffee mit Kollegen ist innerhalb der Kernzeiten Mal möglich - entscheidend ist, dass Du erreichbar bist und Dein Dezernat im Griff hast.
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Gast
Unregistered
 
#7
21.08.2020, 20:30
(21.08.2020, 20:15)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 19:47)Gast schrieb:  Die Zeit wird nicht kontrolliert. Es ist außerhalb der Kernzeiten Vertrauensarbeitszeit.


Stimmt. Und auch nen Kaffee mit Kollegen ist innerhalb der Kernzeiten Mal möglich - entscheidend ist, dass Du erreichbar bist und Dein Dezernat im Griff hast.



Also ist es durchaus möglich, dass mal ne Woche auch weniger gearbeitet wird (wenn kein HO möglich).
Somit nahe an den richterlichen Freiheiten! Klingt nicht so schlecht, wie die StA immer dargestellt wird.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.08.2020, 20:38
(21.08.2020, 20:30)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 20:15)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 19:47)Gast schrieb:  Die Zeit wird nicht kontrolliert. Es ist außerhalb der Kernzeiten Vertrauensarbeitszeit.


Stimmt. Und auch nen Kaffee mit Kollegen ist innerhalb der Kernzeiten Mal möglich - entscheidend ist, dass Du erreichbar bist und Dein Dezernat im Griff hast.



Also ist es durchaus möglich, dass mal ne Woche auch weniger gearbeitet wird (wenn kein HO möglich).
Somit nahe an den richterlichen Freiheiten! Klingt nicht so schlecht, wie die StA immer dargestellt wird.

Das Problem ist, dass du halt deutlich mehr Kleinkram machst, du hast einen enormen Aktenumlauf und viele Fristen. Das gilt jetzt für Allgemeines Dezernat. Wenn du an in einer LG Zivilkammer bist oder so terminierst du ja selbst. Dann lässt du halt mal ne Woche frei von Sitzungen. Juckt am ende niemanden.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.08.2020, 20:49
(21.08.2020, 20:38)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 20:30)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 20:15)Gast schrieb:  
(21.08.2020, 19:47)Gast schrieb:  Die Zeit wird nicht kontrolliert. Es ist außerhalb der Kernzeiten Vertrauensarbeitszeit.


Stimmt. Und auch nen Kaffee mit Kollegen ist innerhalb der Kernzeiten Mal möglich - entscheidend ist, dass Du erreichbar bist und Dein Dezernat im Griff hast.



Also ist es durchaus möglich, dass mal ne Woche auch weniger gearbeitet wird (wenn kein HO möglich).
Somit nahe an den richterlichen Freiheiten! Klingt nicht so schlecht, wie die StA immer dargestellt wird.

Das Problem ist, dass du halt deutlich mehr Kleinkram machst, du hast einen enormen Aktenumlauf und viele Fristen. Das gilt jetzt für Allgemeines Dezernat. Wenn du an in einer LG Zivilkammer bist oder so terminierst du ja selbst. Dann lässt du halt mal ne Woche frei von Sitzungen. Juckt am ende niemanden.

Klar, Richter ist definitiv (noch) besser, aber die StA wird immer so dargestellt als würden sich tagtäglich alle dort totmachen und völlige Hierarchie etc.
So klingt es jetzt nicht: Bis auf die Sitzungstage wäre man auch relativ frei, wenn man sein Handy anlässt...
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Gast
Unregistered
 
#10
21.08.2020, 20:52
In einer allgemeinen Abteilung wird man, wenn man der große Zeichnungsrecht hat, sicherlich wenig mit dem OStA klären müssen. Und in anderen Abteilungen (OK) ist es sicherlich ein wenig von den Personen abhängig, aber einen miesen Vorsitzenden als Beisitzer in einer großen Strafkammer zu haben kann auch ätzend sein
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