21.08.2020, 11:48
(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Also ganz normale Härte, wie in allen anderen Unternehmen in diesem Lande auch. Nur manche Leute trauen sich halt nicht ihr Recht durchzusetzen.
Mein Arbeitgeber interessiert mich nicht. Mich interessiert das Geld was ich von ihm
Bekomme.
Es gibt folgende Regel:
Ich
Familie
Freunde
Ich
Job
Der Arbeitgeber taucht also gar nicht auf meiner Liste auf
21.08.2020, 12:07
(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
21.08.2020, 12:09
(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb: Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
21.08.2020, 12:15
(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb: Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Eben. Das oben genannte Modell geht nur, wenn man bspw in die Richterschaft wechselt.
21.08.2020, 12:21
(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb: Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
21.08.2020, 12:36
(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb: Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die GK-Branche (also 50+ Berufsträger) ist überschaubarer als man denkt. Und im Flurfunk interessiert Datenschutz niemanden
21.08.2020, 12:43
(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb: Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
21.08.2020, 13:17
(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 11:36)Gast schrieb: Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.
Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
21.08.2020, 13:30
(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb: Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Ja natürlich!
21.08.2020, 13:45
(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:07)Gast3 schrieb: Wie gesagt, eine unrechtmäßige betriebsbedingte Kündigung in der GK ist fast das Beste, was einem passieren kann. Wenn man es nicht falsch anstellt, geht man mit ordentlich Eigenkapital für den Hausbau aus der Sache und mit GK Noten dürfte man nicht allzu lange arbeitslos bleiben.
Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.








