21.08.2020, 09:31
Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
21.08.2020, 09:43
Bei der ganzen Diskussion verstehe ich eins nicht:
Warum sollten GKen vermehrt einstellen, weil die Wirtschaft wieder anläuft?
Vor Corona lief das Geschäft auf Hochtouren, die GKen hatten so viele Anwälte wie nie zuvor.
Dann kam die Krise, ein paar Monate lang lief gar nichts. Jetzt haben die GKen doch das Problem, dass sie ihre Leute beschäftigt bekommen müssen. Erstmal werden die aktuellen Beschäftigten versorgt, erst dann wird eingestellt.
Es wird wahrscheinlich erst wieder in großem Stil eingestellt werden, wenn die Auftragslage das Vor-Corona-Niveau erreicht bzw. übertrifft. Und das kann vermutlich sehr lange dauern.
Bis dahin werden höchstens frei werdende Stellen nachbesetzt.
Warum sollten GKen vermehrt einstellen, weil die Wirtschaft wieder anläuft?
Vor Corona lief das Geschäft auf Hochtouren, die GKen hatten so viele Anwälte wie nie zuvor.
Dann kam die Krise, ein paar Monate lang lief gar nichts. Jetzt haben die GKen doch das Problem, dass sie ihre Leute beschäftigt bekommen müssen. Erstmal werden die aktuellen Beschäftigten versorgt, erst dann wird eingestellt.
Es wird wahrscheinlich erst wieder in großem Stil eingestellt werden, wenn die Auftragslage das Vor-Corona-Niveau erreicht bzw. übertrifft. Und das kann vermutlich sehr lange dauern.
Bis dahin werden höchstens frei werdende Stellen nachbesetzt.
21.08.2020, 09:57
schaut doch mal bei SS zB. Da sind exorbitant viele Stellen ausgeschrieben für Insolvenzrecht. Steigerung um mehrere hundert Prozent!
21.08.2020, 10:11
(21.08.2020, 09:43)Gast schrieb: Bei der ganzen Diskussion verstehe ich eins nicht:
Warum sollten GKen vermehrt einstellen, weil die Wirtschaft wieder anläuft?
Vor Corona lief das Geschäft auf Hochtouren, die GKen hatten so viele Anwälte wie nie zuvor.
Dann kam die Krise, ein paar Monate lang lief gar nichts. Jetzt haben die GKen doch das Problem, dass sie ihre Leute beschäftigt bekommen müssen. Erstmal werden die aktuellen Beschäftigten versorgt, erst dann wird eingestellt.
Es wird wahrscheinlich erst wieder in großem Stil eingestellt werden, wenn die Auftragslage das Vor-Corona-Niveau erreicht bzw. übertrifft. Und das kann vermutlich sehr lange dauern.
Bis dahin werden höchstens frei werdende Stellen nachbesetzt.
Hatte mal in einem Artikel gelesen, dass Konsequenz aus der zurückhaltenden Einstellung in der Finanzkrise das fehlen von Anwälte auf zweiter Ebene war als wieder richtig bergauf ging. Dies wollte zumindest die Kanzlei aus dem Artikel verhindern, indem sie dann eben vermehrt einstellen.
21.08.2020, 10:45
(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
21.08.2020, 11:01
(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
21.08.2020, 11:22
(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
21.08.2020, 11:24
Hab ca. 30 Bekannte als Associates in verschiedensten GKs sitzen. Weder hat ein Einziger von ihnen eine AufhebungsV unterschrieben, noch wurde einem gekündigt. Troll-Post. Was soll sowas?
21.08.2020, 11:29
(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Beim Arbeitszeitgesetz geb ich dir Recht, aber das Urteil zeigt ja gerade, dass vor Gericht eben kein rechtsfreier Raum für GKs herrscht. Und wenn eine GK unrechtmäßig kündigt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitsgericht das ignoriert - mir sind persönlich auch 2 Fälle von unrechtmäßigen Kündigungen bekannt, die vor dem Arbeitsgericht in enromen Abfindungen geendet sind. Also wirklich unglaublich schlecht ausgegangen bei der GK, in einem Fall hat die Person etwas mehr als ein Jahresgehalt im Wege der Einigung bekommen. Das ist schon nicht ohne.
21.08.2020, 11:36
(21.08.2020, 11:22)Gast schrieb:(21.08.2020, 11:01)Gast schrieb:(21.08.2020, 10:45)Gast3 schrieb:(21.08.2020, 09:31)Gast schrieb: Es gibt schon betriebsbedingte Kündigungen in GKen gerade, nachdem zu wenige einer Aufhebung gegen Abfindung zugestimmt haben.
Beleg plz. Weder hier noch von irgend einem anderen Kollegen gehört. Kann ich mir als Arbeitsrechlter auch kaum vorstellen, weil vorübergehender Geschäftswegfall nach ständiger BAG Rspr. keinen betrieblichen Kündigungsgrund darstellt. Außerdem wären zunächst Mittel wie Kurzarbeit auszuschöpfen. Ich tippe daher auf Troll der besonders asozial-bösartigen Sorte, die es genießt, Menschen Angst zu machen. Ekelhaft.
Aber als Arbeitsrechtler sollte Dir nun auch klar sein, dass eine GK fast schon ein rechtsfreier Raum ist. Ich sage nur Arbeitszeitgesetz. Ähnliches gilt auch für Urlaub. Besonders schön ist dieses Urteil:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...ll-umsatz/
Ich bezweifel zwar auch etwas, dass das mit der betriebsbedingten Kündigung so stimmt, aber ich bin doch ziemlich vom Glauben abgefallen, als ich bei uns im Arbeitsrechtsteam mitbekommen habe, was da zum Teil mit unliebsamen Mitarbeitern praktiziert wird. Immer hin der Erwartung, dass keiner klagt. Aber in seltenen Fällen kam das auch schon vor und da hat man dann was auf den Deckel bekommen.
Das Urteil spricht gerade dafür, dass gK kein rechtsfreier Raum sind
Völlig unverständlich, wie Du darauf kommst. Der Punkt ist, dass dort mind. 95% der Leute auch während des Urlaubs erreichbar sind oder den nicht nehmen, während Krankheit arbeiten, weil das erwartet wird oder gewisse gesetzliche Ansprüche nicht durchsetzen, weil rechtswidrigerweise mehr oder weniger explizit Konsequenzen angekündigt werden (und wenn es nur um die Beförderung geht, die es bei mehr als einem Monat Élternzeit nicht gibt etc.). Insoweit wird regelmäßig rechtswidriges Verhalten praktiziert. Die Anzahl derer, die klagt, ist verschwinden gering und die klagt idR erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist natürlich nicht so, dass das in anderen Unternehmen nicht praktiziert wird. Aber wenn das ausgerechnet von Juristen kommt, insbesondere von Arbeitsrechtlern, ist das schon eine andere Nummer. Insoweit würde mich eben auch betriebsbedingte Kündigungen nicht wundern. Ob die vor Gericht Bestand hätten, ist ja eine völlig andere Frage.








