• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren August 2020
« 1 ... 42 43 44 45 46 ... 90 »
 
Antworten

 
Klausuren August 2020
Gast
Unregistered
 
#431
11.08.2020, 16:39
(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb:  Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?

Nein das war der andere Angeklagte B

Ach shitte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#432
11.08.2020, 16:39
(11.08.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:18)Gasto schrieb:  Was habt ihr bei der Sachrüge?

Ich hab 253,255 (+) in Bezug auf das Geld. Aber gef WK (-), hier noch 250 II Nr. 3 geprüft aber abgelehnt. 
Dann KV an dem Kerl 223,224 (+) bei 224 im Bezug auf den Kerl noch Nr. 3,4,5 geprüft. 
In Bezug auf die Frau ebenso 3,4,5 geprüft. 


Der Handy Kram Exzess und nicht zuzurechnen. 

Zusätzlich 30 II geprüft. 
Mehr fällt mir gerade nicht ein.

Voll gut, 250 II Nr. 3 habe ich nicht geprüft, hätte man aber tun können und sogar bejahen müssen?! Dann hätte man eine Quali gehabt und könnte die Nichtannahme eines minder schweren Falls nach 250 III wegen der bisherigen Straflosigkeit im Rechtsfolgenausspruch kritisieren können.
Hab mich darauf berufen, dass deutsches Strafrecht nicht anwendbar war. 

Schreibe gerne Reichsbürgerklausuren. Das ist mein Ding.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#433
11.08.2020, 16:40
(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb:  Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?

Nein das war der andere Angeklagte B


Bin mir recht sicher, dass in Hamburg der A das Handy von der Frau genommen hat und sich von ihr das Portmonnaie hat geben lassen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#434
11.08.2020, 16:40
(11.08.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:22)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig

Die hab ich auch, 230 und 250 aber angenommen und hoffentlich vertretbar begründet. Also hab es ordentlich begründet, hoffe ist noch akzeptabel.

Ja hab auch 338 Nr. 5 angenommen, weil ich in der Eile den Kommentar nicht zu Ende gelesen habe (könnte kotzen!).. aber habe es auch ordentlich damit begründet, dass ja die Verteidigung im Zweifel anders argumentiert, wenn sie bei der Verlesung dabei ist und gerade auf die nicht vorhandenen Vorstrafen verweist.. hoffe das rettet bisschen den schlechten Eindruck..

Im Zweifel scheitert es auf jeden Fall nicht daran..

BZR ist wesentlicher Teil. Stand so im Kommentar.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#435
11.08.2020, 16:42
(11.08.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:18)Gasto schrieb:  Was habt ihr bei der Sachrüge?

Ich hab 253,255 (+) in Bezug auf das Geld. Aber gef WK (-), hier noch 250 II Nr. 3 geprüft aber abgelehnt. 
Dann KV an dem Kerl 223,224 (+) bei 224 im Bezug auf den Kerl noch Nr. 3,4,5 geprüft. 
In Bezug auf die Frau ebenso 3,4,5 geprüft. 


Der Handy Kram Exzess und nicht zuzurechnen. 

Zusätzlich 30 II geprüft. 
Mehr fällt mir gerade nicht ein.



Ich hab bei dem Kerl versuchte 253 255 geprüft, weil er nicht das Geld hatte  (also einen untauglichen Versuch) und der Erfolg nicht eingetreten ist
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#436
11.08.2020, 16:42
(11.08.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:22)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig

Die hab ich auch, 230 und 250 aber angenommen und hoffentlich vertretbar begründet. Also hab es ordentlich begründet, hoffe ist noch akzeptabel.

Ja hab auch 338 Nr. 5 angenommen, weil ich in der Eile den Kommentar nicht zu Ende gelesen habe (könnte kotzen!).. aber habe es auch ordentlich damit begründet, dass ja die Verteidigung im Zweifel anders argumentiert, wenn sie bei der Verlesung dabei ist und gerade auf die nicht vorhandenen Vorstrafen verweist.. hoffe das rettet bisschen den schlechten Eindruck..

Im Zweifel scheitert es auf jeden Fall nicht daran..

BZR ist wesentlicher Teil. Stand so im Kommentar.
Auch ohne Vorstrafen muss man halt labern. Der BGH hat doch keine Ahnung
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#437
11.08.2020, 16:42
(11.08.2020, 16:40)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:22)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig

Die hab ich auch, 230 und 250 aber angenommen und hoffentlich vertretbar begründet. Also hab es ordentlich begründet, hoffe ist noch akzeptabel.

Ja hab auch 338 Nr. 5 angenommen, weil ich in der Eile den Kommentar nicht zu Ende gelesen habe (könnte kotzen!).. aber habe es auch ordentlich damit begründet, dass ja die Verteidigung im Zweifel anders argumentiert, wenn sie bei der Verlesung dabei ist und gerade auf die nicht vorhandenen Vorstrafen verweist.. hoffe das rettet bisschen den schlechten Eindruck..

Im Zweifel scheitert es auf jeden Fall nicht daran..

BZR ist wesentlicher Teil. Stand so im Kommentar.


Nur wenn er zu Lasten des Angeklagten verwendet wird
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#438
11.08.2020, 16:43
(11.08.2020, 16:04)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:02)GPA schrieb:  Ich Volltrottel hab die Absetzungsfrist nach 275 StPO nicht iRd 338 Nr. 7 geprüft sondern als relativen Revisionsgrund bei 337 StPO. Ergebnis ist das gleiche, weil Frist eingehalten wurde, aber dummer Fehler.

Da man 338 erst am Ende beim Beruhen erwähnen soll und du schon eine Verletzung verneint hast, erkennt man doch nicht, ob du das unter 338 Nr 7 gefasst hast oder nicht :)

Die Absetzungsfrist war nicht zu prüfen und OK.
Zitieren
GPAHH
Unregistered
 
#439
11.08.2020, 16:47
(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb:  Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?

Nein das war der andere Angeklagte B

Also im GPA war es der Mandant A
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#440
11.08.2020, 16:48
(11.08.2020, 16:47)GPAHH schrieb:  
(11.08.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 16:32)Gast schrieb:  Den Handy-Kram hat doch aber unser Mandant verzapft oder?

Nein das war der andere Angeklagte B

Also im GPA war es der Mandant A

Ja definitiv
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 42 43 44 45 46 ... 90 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus