15.04.2020, 21:53
Wenn man die Klage nach einem Hinweis des Richters vor dem Arbeitsgericht zurück nimmt, fallen wohl keine Gerichtskosten an.
Vielleicht hat der TE ja eine Rechtsschutzversicherung.
Weil das Probezeit ist, wo es nur keine willkürlichen Kündigungen geben darf, sehe ich keine großen Erfolgschancen für den TE, kann aber trotzdem sein, dass man recht bekommt. Vor Gericht und auf hoher See...
Ich würde mir aber den psychischen Stress eher ersparen, vor allem weil sich das rumsprechen kann und lieber gleich eine neue Stelle suchen. Willkür kann man schlecht beweisen, sonst hätte ich meine Examensnoten ja auch angreifen können.
Vielleicht hat der TE ja eine Rechtsschutzversicherung.
Weil das Probezeit ist, wo es nur keine willkürlichen Kündigungen geben darf, sehe ich keine großen Erfolgschancen für den TE, kann aber trotzdem sein, dass man recht bekommt. Vor Gericht und auf hoher See...
Ich würde mir aber den psychischen Stress eher ersparen, vor allem weil sich das rumsprechen kann und lieber gleich eine neue Stelle suchen. Willkür kann man schlecht beweisen, sonst hätte ich meine Examensnoten ja auch angreifen können.
15.04.2020, 21:56
Würde schon deswegen als Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, um einer auch nur ganz kleinen, theoretischen Haftung aus dem Weg zu gehen, wenn ein Mandant zu mir kommt.
15.04.2020, 22:06
Ach jetzt verstehe ich :idea:
Der Praktiker würde ne aussichtslose Klage erheben, weil es möglicherweise keine Kosten verursacht!
Der Praktiker würde ne aussichtslose Klage erheben, weil es möglicherweise keine Kosten verursacht!
15.04.2020, 22:13
(15.04.2020, 22:06)Gast2.0 schrieb: Ach jetzt verstehe ich :idea:
Der Praktiker würde ne aussichtslose Klage erheben, weil es möglicherweise keine Kosten verursacht!
So ist es. Worüber willst du sonst deinen Lohn rechtfertigen, wenn du keinen Umsatz bringst? Haben für einen Mandanten 2.5k Abfindung rausgeholt, weil wir sagten, die grundsätzlich niet- und nagelfeste Abgeltungsklausel von maximal bestimmten Überstunden sei aus dem und dem Grund sittenwidrig. Die Argumentation fand der Richter am Arbeitsgericht interessant, der AG hatte den Kaffee auf und so läuft das nunmal.
16.04.2020, 01:22
Geh doch lieber in den öffentlichen Dienst, da bist du bei sowas wie Corona abgesichert.
16.04.2020, 14:12
16.04.2020, 14:22
(16.04.2020, 14:12)NRW 18 schrieb:(15.04.2020, 21:56)Gast schrieb: Würde schon deswegen als Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, um einer auch nur ganz kleinen, theoretischen Haftung aus dem Weg zu gehen, wenn ein Mandant zu mir kommt.
Dann haftest du für die unnötigen Anwaltskosten, Schlauberger.
Eben, verstehe ich auch nicht. Als Anwalt dem Mandanten zu einer aussichtslosen Klage zu raten, kann doch genauso ein Haftungsfall sein...
16.04.2020, 18:54
Kann es sein, dass eine andere Anwältin im Mutterschutz war und jetzt oder bald zurück ist? Ist ein Klassiker. Mit 2 jungen Associates kann man ein Jahr dank Probezeit herum bekommen.
18.04.2020, 08:04
Klingt nach der maritimen Kanzlei "schpakkow und pp"...
18.04.2020, 09:24
(16.04.2020, 14:22)Gast123 schrieb:(16.04.2020, 14:12)NRW 18 schrieb:(15.04.2020, 21:56)Gast schrieb: Würde schon deswegen als Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, um einer auch nur ganz kleinen, theoretischen Haftung aus dem Weg zu gehen, wenn ein Mandant zu mir kommt.
Dann haftest du für die unnötigen Anwaltskosten, Schlauberger.
Eben, verstehe ich auch nicht. Als Anwalt dem Mandanten zu einer aussichtslosen Klage zu raten, kann doch genauso ein Haftungsfall sein...
Der Mandant hat aber keinen Schaden bzw. nur in Höhe der eigenen Anwaltskosten. Dann muss man als zur Klage ratender Anwalt einmal trocken schlucken, die Rechnung ausbuchen und die Akte weglegen. Es kostet aber kein weiters Geld.
Schicke ich den „Kläger“ weg, wir die Kündigung wirksam (nach Ablauf von drei Wochen).
Einen Monat später entscheidet das ArbG Kleinkleckersdorf in geistiger Umnachtung anders als das BAG in ständiger Rechtsprechung, der Fall passt zufällig auf den „Kläger“ und schon ist der Haftungsfall da. Als Anwalt hättest du die Rechtsprechungsänderung nämlich voraussehen müssen...