09.12.2019, 17:50
ich hab eins geschrieben.... wobei da eh nicht wirklich was problematisch war
09.12.2019, 18:00
Ich hab im B-Gutachten eig nur die Straferwartung in der Zuständigkeit diskutiert und gesagt dass ich 154a hinsichtlich der zweiten Tat der H anwende da 123 neben 242, 243 nicht ins Gewicht fällt, sonst ist mir auch nicht mehr groß was eingefallen...
09.12.2019, 18:04
(09.12.2019, 17:22)Gast schrieb: wenn eingriff dem staat zurechenbar wg. einwirkung auf privatperson, dann nach M/G nicht nach 100a I 2 legitimiert, sondern wg. qualitativer schwere des eingriffs vergleichbar zu online durchsuchung (technisches blabla stand im M/G, konnte man abschreiben) deren vss. aber nicht eingehalten wg. § 100b II und § 100e II iVm § 74a IV GVG und dann bvv ausnahmsweise hier laut M/G. fernwirkung abzulehnen, damit keine lahmlegung des ganzen verfahrens hier. andere beweismittel reichen aber für tatnachweis.
So habe ich es auch gemacht..nur vergessen auf die Fernwirkung einzugehen :(
Ich denke aber jetzt im Nachhinein, dass es mangels staatlichen Eingriffs sinnvoller gewesen wäre 100a/b abzulehnen..habe da so viel Zeit vergeudet zum Nachteil des restlichen Gutachtens.
09.12.2019, 18:06
(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:46)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:43)Gast123 schrieb: Ich hatte bis eben eigentlich ein gutes Gefühl und dann der mega große Schock. Habe einfach mal das B-Gutachten vergessen und lediglich in der Anklageschrift am Ende die Zuständigkeit (m.E. Strafrichter) erwähnt. Ist das ein Fehler, der zum Durchfallen führt? Objektive Meinungen und Mutmacher erwünscht
Gefragt war nach einem Gutachten über hinreichenden Tatverdacht. Mehr nicht! Also kein B Gutachten
Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
09.12.2019, 18:22
(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:46)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:43)Gast123 schrieb: Ich hatte bis eben eigentlich ein gutes Gefühl und dann der mega große Schock. Habe einfach mal das B-Gutachten vergessen und lediglich in der Anklageschrift am Ende die Zuständigkeit (m.E. Strafrichter) erwähnt. Ist das ein Fehler, der zum Durchfallen führt? Objektive Meinungen und Mutmacher erwünscht
Gefragt war nach einem Gutachten über hinreichenden Tatverdacht. Mehr nicht! Also kein B Gutachten
Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
09.12.2019, 18:27
(09.12.2019, 18:22)Gast schrieb:In NRW war nur Einziehung nicht zu prüfen, oder?(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:46)Gast schrieb: Gefragt war nach einem Gutachten über hinreichenden Tatverdacht. Mehr nicht! Also kein B Gutachten
Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
09.12.2019, 18:29
(09.12.2019, 18:27)Gast schrieb:(09.12.2019, 18:22)Gast schrieb:In NRW war nur Einziehung nicht zu prüfen, oder?(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb: Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
Hab ich auch so gesehen, hab aber zur Haft nur einen Satz und zur notw. Verteidigung gar nichts gesagt...
09.12.2019, 19:06
(09.12.2019, 18:29)nrw schrieb:Ich genau umgekehrt :D(09.12.2019, 18:27)Gast schrieb:(09.12.2019, 18:22)Gast schrieb:In NRW war nur Einziehung nicht zu prüfen, oder?(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb: Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
Hab ich auch so gesehen, hab aber zur Haft nur einen Satz und zur notw. Verteidigung gar nichts gesagt...
09.12.2019, 19:09
(09.12.2019, 18:22)Gast schrieb:Wären ja alles potentielle Anträge am Ende der Anklageschrift gewesen. Wie gesagt, wenn es heißt Gutachten zum hTV, dann prüf ich auch nur das! Ansonsten gibts ne Pürfungsanfechtung.(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:46)Gast schrieb: Gefragt war nach einem Gutachten über hinreichenden Tatverdacht. Mehr nicht! Also kein B Gutachten
Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
09.12.2019, 19:16
(09.12.2019, 19:09)Gast schrieb:(09.12.2019, 18:22)Gast schrieb:Wären ja alles potentielle Anträge am Ende der Anklageschrift gewesen. Wie gesagt, wenn es heißt Gutachten zum hTV, dann prüf ich auch nur das! Ansonsten gibts ne Pürfungsanfechtung.(09.12.2019, 18:06)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:50)Gast schrieb:(09.12.2019, 17:49)Gast schrieb: Moment, in Berlin? Kein B Gutachten? :s
Bin aus BW
Das widerspricht aber dem zusätzlichen Vermerk, dass notwendige Verteidigung, Einziehung und Haft nicht geprüft werden sollen. Ich hab alles normal geprüft.
Notwendige Verteidigung, Haft etc kommt eben gerade nicht ans Ende der Anklageschrift.