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  5. Klausuren November 2019
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Klausuren November 2019
Gast
Unregistered
 
#111
08.11.2019, 23:28
Ist es nicht so, dass nach hM beim VSD das Mitverschulden des Gläubigers unabhängig von einer Sonderbeziehung iSd 254 II 2, 278 über 334 zugerechnet wird?
Und ich bin mir nicht sicher, ob für eine gestörte Gesamtschuld noch Raum ist, wenn man den Anspruch schon wegen Mitverschulden kürzt... sonst wird er ja quasi doppelt gekürzt?
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NRW Gästin
Unregistered
 
#112
08.11.2019, 23:51
(08.11.2019, 21:10)Gast schrieb:  
(08.11.2019, 21:06)Gast schrieb:  
(08.11.2019, 21:04)Gast schrieb:  
(08.11.2019, 20:55)nrwww schrieb:  tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse



Hä? Kannst du deine Gedanken dazu mal erläutern?

der erste antrag, ihre ausgaben von fahrtkosten etc.
klägerin war ja die tochter vertreten durch ihre mutter. die tochter kann ja nicht zahlung von kosten an sich selbst verlangen, die einem dritten entstanden sind. oder irre ich mich da?


Gute Frage! Das habe ich so im Eifer des Gefechts gar nicht gesehen. Im Palandt stand nur, das die Kosten geltend gemacht werden können... Kann sein das ich da einen Fehler habe, da ich die Problematik gar nicht beachtet habe.

Fällt unter den "normativen Schadensbegriff", wenn zwar vermögensmäßig bei dem Geschädigten kein Schaden entstanden ist (sondern eben bei der Mutter) aber der Posten nach dem Schutzzweck der Norm zugerechnet werden kann.
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Gast
Unregistered
 
#113
09.11.2019, 00:50
(08.11.2019, 23:09)Gast schrieb:  
(08.11.2019, 22:11)Neb3141 schrieb:  
(08.11.2019, 21:25)Ich Gast schrieb:  
(08.11.2019, 21:18)Neb3141 schrieb:  
(08.11.2019, 20:20)Gast schrieb:  Ich hab 280 I, 241 II ivm VSD

Sonst nahezu genau so gelöst!

Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.

Ach genau, §§ 823 I iVm 31 analog wegen Orgverschulden und VSP und § 831 I 1 BGB auch noch.

Glaube das Du ne ziemlich gute Klausur geschrieben hast!

Wär nice?.


Wieso wünschen Prüflinge anderen Prüflingen gute Noten, obgleich es sich hier um Korrektur in Relation handelt. Fressen und gefressen werden.

Er schreibt "glaube du hast geschrieben...". Kann da weder Wünsche noch das Gegenteil erkennen.
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EnErWeh
Unregistered
 
#114
09.11.2019, 09:44
(08.11.2019, 23:09)Gast schrieb:  
(08.11.2019, 22:11)Neb3141 schrieb:  
(08.11.2019, 21:25)Ich Gast schrieb:  
(08.11.2019, 21:18)Neb3141 schrieb:  
(08.11.2019, 20:20)Gast schrieb:  Ich hab 280 I, 241 II ivm VSD

Sonst nahezu genau so gelöst!

Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.

Ach genau, §§ 823 I iVm 31 analog wegen Orgverschulden und VSP und § 831 I 1 BGB auch noch.

Glaube das Du ne ziemlich gute Klausur geschrieben hast!

Wär nice?.


Wieso wünschen Prüflinge anderen Prüflingen gute Noten, obgleich es sich hier um Korrektur in Relation handelt. Fressen und gefressen werden.


Weil nicht jeder missgünstig und ein Arschloch ist. Selbst wenn ich es nicht packen sollte, gönne ich jedem anderen das. Ich weiß genau wie viel auch andere da rein gesteckt haben.

Also mE Glückwunsch an jeden der eine gute Klausur schreibt.

Und Schande, wenn man anderen was schlechtes wünscht.

(Manchmal hasse ich uns Juristen so sehr für diesen Egoismus.)
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Neb3141
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2019
#115
09.11.2019, 13:50
(08.11.2019, 23:28)Gast schrieb:  Ist es nicht so, dass nach hM beim VSD das Mitverschulden des Gläubigers unabhängig von einer Sonderbeziehung iSd 254 II 2, 278 über 334 zugerechnet wird?
Und ich bin mir nicht sicher, ob für eine gestörte Gesamtschuld noch Raum ist, wenn man den Anspruch schon wegen Mitverschulden kürzt... sonst wird er ja quasi doppelt gekürzt?

Es ist bei § 254 II 2 so, dass es eine RgVW auf § 278 ist. Man braucht in jedem Fall dann ne Sonderverbindung, also die cic der Mutter.

Die Norm spricht ja auch vom gesetzlichen Vertreter.

Das ist richtig. Aber genau das ist ja die gestörte GS. § 1664 I
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NRW Olli
Unregistered
 
#116
09.11.2019, 14:37
(09.11.2019, 13:50)Neb3141 schrieb:  
(08.11.2019, 23:28)Gast schrieb:  Ist es nicht so, dass nach hM beim VSD das Mitverschulden des Gläubigers unabhängig von einer Sonderbeziehung iSd 254 II 2, 278 über 334 zugerechnet wird?
Und ich bin mir nicht sicher, ob für eine gestörte Gesamtschuld noch Raum ist, wenn man den Anspruch schon wegen Mitverschulden kürzt... sonst wird er ja quasi doppelt gekürzt?

Es ist bei § 254 II 2 so, dass es eine RgVW auf § 278 ist. Man braucht in jedem Fall dann ne Sonderverbindung, also die cic der Mutter.

Die Norm spricht ja auch vom gesetzlichen Vertreter.

Das ist richtig. Aber genau das ist ja die gestörte GS. § 1664 I


Ich war mir bezüglich der gestörten Gesamtschuld auch unsicher. War mir aber sicher, dass das LJPA sich sowas in so einem Fall nicht entgehen lässt und habe sie dann wegen 1664 bgb auch angenommen. ?‍♀️
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Gast
Unregistered
 
#117
09.11.2019, 17:21
(09.11.2019, 13:50)Neb3141 schrieb:  Gast

Es ist bei § 254 II 2 so, dass es eine RgVW auf § 278 ist. Man braucht in jedem Fall dann ne Sonderverbindung, also die cic der Mutter.

Die Norm spricht ja auch vom gesetzlichen Vertreter.

Das ist richtig. Aber genau das ist ja die gestörte GS. § 1664 I

Ich glaube, du hast meinen Post missverstanden.

Der BGH wendet 254 II 2 iVm 278 BGB gerade nicht auf den VSD an, sondern rechnet das Mitverschulden unabhängig nach dem Rechtsgedanken des § 334 BGB an, unabhängig davon, ob die VSS des 278 BGB vorliegen (insb muss der Gläubiger nicht Erfüllungsgehilfe/ gesetzlicher Vertreter sein. (BGH NJW 1995, 392 (393); BGH NJW 1998, 1059)

Und was meinst du mit dem letzten Satz?
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Gast
Unregistered
 
#118
09.11.2019, 17:29
Glaube übrigens auch, dass deine Lösung ziemlich gut ist, meine Nachfrage sollte keine Kritik darstellen.
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NRW-Olli
Unregistered
 
#119
09.11.2019, 17:32
(09.11.2019, 17:21)Gast schrieb:  
(09.11.2019, 13:50)Neb3141 schrieb:  Gast

Es ist bei § 254 II 2 so, dass es eine RgVW auf § 278 ist. Man braucht in jedem Fall dann ne Sonderverbindung, also die cic der Mutter.

Die Norm spricht ja auch vom gesetzlichen Vertreter.

Das ist richtig. Aber genau das ist ja die gestörte GS. § 1664 I

Ich glaube, du hast meinen Post missverstanden.

Der BGH wendet 254 II 2 iVm 278 BGB gerade nicht auf den VSD an, sondern rechnet das Mitverschulden unabhängig nach dem Rechtsgedanken des § 334 BGB an, unabhängig davon, ob die VSS des 278 BGB vorliegen (insb muss der Gläubiger nicht Erfüllungsgehilfe/ gesetzlicher Vertreter sein. (BGH NJW 1995, 392 (393); BGH NJW 1998, 1059)

Und was meinst du mit dem letzten Satz?


Das ist doch im Prinzip eh wurscht. Wichtig ist doch erstmal überhaupt anzunehmen das ein Verschulden von Mutti der Klägerin angerechnet werden kann und dann auf 1664 bgb einzugehen. Glaube kaum das dogmatische Ansätze, wie der BGH das genau macht, hier für eine ordentliche Note wichtig sind. Klar, wer 16 Punkte haben will, für den sieht das wohl anders aus.
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Gast
Unregistered
 
#120
09.11.2019, 17:44
Glaube ich auch, daher ja auch mein voriger Post...
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