08.11.2019, 20:20
(08.11.2019, 19:39)Neb3141 schrieb:Ich hab 280 I, 241 II ivm VSD(08.11.2019, 18:22)Rudi schrieb: Kann jemand seine Lösung aus nrw teilen? Vielen DankA. Begehren Schutz vor der Presse
B. Zulässigkeit
§§ 17 I 1, 21 I, 29 und 32 ZPO
Bestimmtheit der Anträge wegen Schmerzensgeld und zukünftiger Schäden
Prozessfähigkeit
Mutter alleiniges Sorgerecht § 1680 BGB
C. Begründetheit
Cic ivm VSD
SP BWÜ hinsichtlich Verkehrspfichtverlettung, Aussagen der Zeugeb positiv ergiebig,
SP § 254 II 2 Redaktionsversehen, Rechtsgrundverweis auf 278; bestehende Sonderverbindung wegen CIC der Mutter
SP gestörtem Gesamtschuld wegen § 1664 I BGB
C. ZMK kurze Darlegung der Kosten
D. Vergleich mit Abgeltungsklausel
Sonst nahezu genau so gelöst!
Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.
08.11.2019, 20:55
tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
08.11.2019, 21:04
08.11.2019, 21:06
(08.11.2019, 21:04)Gast schrieb:(08.11.2019, 20:55)nrwww schrieb: tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
Hä? Kannst du deine Gedanken dazu mal erläutern?
der erste antrag, ihre ausgaben von fahrtkosten etc.
klägerin war ja die tochter vertreten durch ihre mutter. die tochter kann ja nicht zahlung von kosten an sich selbst verlangen, die einem dritten entstanden sind. oder irre ich mich da?
08.11.2019, 21:10
(08.11.2019, 21:06)Gast schrieb:(08.11.2019, 21:04)Gast schrieb:(08.11.2019, 20:55)nrwww schrieb: tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
Hä? Kannst du deine Gedanken dazu mal erläutern?
der erste antrag, ihre ausgaben von fahrtkosten etc.
klägerin war ja die tochter vertreten durch ihre mutter. die tochter kann ja nicht zahlung von kosten an sich selbst verlangen, die einem dritten entstanden sind. oder irre ich mich da?
Gute Frage! Das habe ich so im Eifer des Gefechts gar nicht gesehen. Im Palandt stand nur, das die Kosten geltend gemacht werden können... Kann sein das ich da einen Fehler habe, da ich die Problematik gar nicht beachtet habe.
08.11.2019, 21:18
(08.11.2019, 20:20)Gast schrieb:(08.11.2019, 19:39)Neb3141 schrieb:Ich hab 280 I, 241 II ivm VSD(08.11.2019, 18:22)Rudi schrieb: Kann jemand seine Lösung aus nrw teilen? Vielen DankA. Begehren Schutz vor der Presse
B. Zulässigkeit
§§ 17 I 1, 21 I, 29 und 32 ZPO
Bestimmtheit der Anträge wegen Schmerzensgeld und zukünftiger Schäden
Prozessfähigkeit
Mutter alleiniges Sorgerecht § 1680 BGB
C. Begründetheit
Cic ivm VSD
SP BWÜ hinsichtlich Verkehrspfichtverlettung, Aussagen der Zeugeb positiv ergiebig,
SP § 254 II 2 Redaktionsversehen, Rechtsgrundverweis auf 278; bestehende Sonderverbindung wegen CIC der Mutter
SP gestörtem Gesamtschuld wegen § 1664 I BGB
C. ZMK kurze Darlegung der Kosten
D. Vergleich mit Abgeltungsklausel
Sonst nahezu genau so gelöst!
Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.
Ach genau, §§ 823 I iVm 31 analog wegen Orgverschulden und VSP und § 831 I 1 BGB auch noch.
08.11.2019, 21:21
(08.11.2019, 21:06)Gast schrieb:(08.11.2019, 21:04)Gast schrieb:(08.11.2019, 20:55)nrwww schrieb: tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
Hä? Kannst du deine Gedanken dazu mal erläutern?
der erste antrag, ihre ausgaben von fahrtkosten etc.
klägerin war ja die tochter vertreten durch ihre mutter. die tochter kann ja nicht zahlung von kosten an sich selbst verlangen, die einem dritten entstanden sind. oder irre ich mich da?
An den Stellen, mit den kleinen Beträgen, fand ich die Klausur eh bekloppt. Das ganze soll ja Praxis nah sein... Der Mandant war ein riesen Supermarkt mit 1600 Quadratmeter Ladenfläche. Scheinbar oft gut besucht,laden läuft also. Mandant will Urteil am 15.11., also in 8 Tagen unbedingt verhindern. Jetzt muss er, da in jedem Fall haftet, der Mutter doch ein Superangebot machen, das die den Vergleich auf jeden Fall annimmt. Da prüft man in der Praxis natürlich gerne Beträge um die 100€...
Ich habe vorgeschlagen, da der Schmerzensgeld Antrag schon recht hoch war und auch Gericht möglicherweise Mithaftung der Mutter annimmt und somit Prozessrisiko auch auf Klägerseite besteht, dass 7500 € an die Klägerin gezahlt werden, wenn sie bis zum 14.11.2019 die Klage zurücknimmt. Kosten der Klagerücknahme werden geteilt. Mit Zahlung dr 7500 sind alle Schäden aus dem Unfall, auch für die Zukunft abgegolten.
Was habt ihr da geschrieben?
08.11.2019, 21:25
(08.11.2019, 21:18)Neb3141 schrieb:(08.11.2019, 20:20)Gast schrieb:(08.11.2019, 19:39)Neb3141 schrieb:Ich hab 280 I, 241 II ivm VSD(08.11.2019, 18:22)Rudi schrieb: Kann jemand seine Lösung aus nrw teilen? Vielen DankA. Begehren Schutz vor der Presse
B. Zulässigkeit
§§ 17 I 1, 21 I, 29 und 32 ZPO
Bestimmtheit der Anträge wegen Schmerzensgeld und zukünftiger Schäden
Prozessfähigkeit
Mutter alleiniges Sorgerecht § 1680 BGB
C. Begründetheit
Cic ivm VSD
SP BWÜ hinsichtlich Verkehrspfichtverlettung, Aussagen der Zeugeb positiv ergiebig,
SP § 254 II 2 Redaktionsversehen, Rechtsgrundverweis auf 278; bestehende Sonderverbindung wegen CIC der Mutter
SP gestörtem Gesamtschuld wegen § 1664 I BGB
C. ZMK kurze Darlegung der Kosten
D. Vergleich mit Abgeltungsklausel
Sonst nahezu genau so gelöst!
Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.
Ach genau, §§ 823 I iVm 31 analog wegen Orgverschulden und VSP und § 831 I 1 BGB auch noch.
Glaube das Du ne ziemlich gute Klausur geschrieben hast!
08.11.2019, 22:09
(08.11.2019, 21:21)Gast schrieb:(08.11.2019, 21:06)Gast schrieb:(08.11.2019, 21:04)Gast schrieb:(08.11.2019, 20:55)nrwww schrieb: tochter kann einen anspruch ihrer mutter nicht geltend machen oder?
die hätte ja selber klagen können bzw müsse
Hä? Kannst du deine Gedanken dazu mal erläutern?
der erste antrag, ihre ausgaben von fahrtkosten etc.
klägerin war ja die tochter vertreten durch ihre mutter. die tochter kann ja nicht zahlung von kosten an sich selbst verlangen, die einem dritten entstanden sind. oder irre ich mich da?
An den Stellen, mit den kleinen Beträgen, fand ich die Klausur eh bekloppt. Das ganze soll ja Praxis nah sein... Der Mandant war ein riesen Supermarkt mit 1600 Quadratmeter Ladenfläche. Scheinbar oft gut besucht,laden läuft also. Mandant will Urteil am 15.11., also in 8 Tagen unbedingt verhindern. Jetzt muss er, da in jedem Fall haftet, der Mutter doch ein Superangebot machen, das die den Vergleich auf jeden Fall annimmt. Da prüft man in der Praxis natürlich gerne Beträge um die 100€...
Ich habe vorgeschlagen, da der Schmerzensgeld Antrag schon recht hoch war und auch Gericht möglicherweise Mithaftung der Mutter annimmt und somit Prozessrisiko auch auf Klägerseite besteht, dass 7500 € an die Klägerin gezahlt werden, wenn sie bis zum 14.11.2019 die Klage zurücknimmt. Kosten der Klagerücknahme werden geteilt. Mit Zahlung dr 7500 sind alle Schäden aus dem Unfall, auch für die Zukunft abgegolten.
Was habt ihr da geschrieben?
Die Fahrtkosten sind glaube ich nach der Herausforderungsformel ersetzbar. Zumindest wegen der Physiotherapie. Die Kosten wegen der Krankenhausbesuche sind eigene Schäden der Klägerin, weil dies zur Heilung beiträgt, § 249 II 1.
Die darin liegenden Vorteile muss sie sich wegen § 843 IV nicht anrechnen lassen.
08.11.2019, 23:09
(08.11.2019, 22:11)Neb3141 schrieb:(08.11.2019, 21:25)Ich Gast schrieb:(08.11.2019, 21:18)Neb3141 schrieb:(08.11.2019, 20:20)Gast schrieb:(08.11.2019, 19:39)Neb3141 schrieb: A. Begehren Schutz vor der PresseIch hab 280 I, 241 II ivm VSD
B. Zulässigkeit
§§ 17 I 1, 21 I, 29 und 32 ZPO
Bestimmtheit der Anträge wegen Schmerzensgeld und zukünftiger Schäden
Prozessfähigkeit
Mutter alleiniges Sorgerecht § 1680 BGB
C. Begründetheit
Cic ivm VSD
SP BWÜ hinsichtlich Verkehrspfichtverlettung, Aussagen der Zeugeb positiv ergiebig,
SP § 254 II 2 Redaktionsversehen, Rechtsgrundverweis auf 278; bestehende Sonderverbindung wegen CIC der Mutter
SP gestörtem Gesamtschuld wegen § 1664 I BGB
C. ZMK kurze Darlegung der Kosten
D. Vergleich mit Abgeltungsklausel
Sonst nahezu genau so gelöst!
Bis auf 254 II BGB genau so gelöst! Den habe ich übersehen. 823 noch mit einem Satz im gleichen Umfang bejaht.
Ach genau, §§ 823 I iVm 31 analog wegen Orgverschulden und VSP und § 831 I 1 BGB auch noch.
Glaube das Du ne ziemlich gute Klausur geschrieben hast!
Wär nice?.
Wieso wünschen Prüflinge anderen Prüflingen gute Noten, obgleich es sich hier um Korrektur in Relation handelt. Fressen und gefressen werden.