05.07.2019, 23:10
Kann mir auch nicht vorstellen, dass es in den zukünftigen Ausschreibungen heisst: Die Mindestanforderung ist ein unterdurchschnittliches Examen.
06.07.2019, 06:28
(05.07.2019, 23:10)Gast schrieb: Kann mir auch nicht vorstellen, dass es in den zukünftigen Ausschreibungen heisst: Die Mindestanforderung ist ein unterdurchschnittliches Examen.
Da will aber jemand mit Absicht provozieren... informiere dich mal, was ein durchschnittliches Examen ist und überdenke denke Aussage nochmal ;-)
06.07.2019, 08:55
(04.07.2019, 21:42)NRW3 schrieb:(26.06.2019, 22:22)StA schrieb:(26.06.2019, 18:29)KNRWSTA schrieb: Jemand eine Ahnung wie es derzeit mit 7,9 im zweiten Stex in NRW aussieht?
Sehr gut, die Staatsanwaltschaften suchen gerade händeringend! Unbedingt bewerben!
Bei der GeSta Köln wird es wohl nichts, der Bezirk ist sehr beliebt.
Bei der GeSta Düsseldorf dürftest du geladen werden. Die konkurrieren dort stark mit Großkanzleien, Unternehmen etc. und haben wenige Jura-Fakultäten im Bezirk.
Bei der GeSta Hamm laden sienormalerweise nur bessere Kandidaten. Das wurde mir so am Telefon gesagt. Ganz manchmal Leute mit 8,2 oder 8,3. Sonst nur bessere Kandidaten.
Viel Glück bei den Bewerbungen wünsche ich! ?
Die Bewerbersituation bei den GStA Bezirken Düsseldord und Köln ist unterirdisch schlecht (jedenfalls soweit man das bei uns in der Behörde hört), also auf jeden Fall bewerben! Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass bei uns auch Leute mit unter 8 im 2. arbeiten, die auch kein hervorragendes 1. haben (GStA Bezirk Düsseldorf).
06.07.2019, 18:59
(05.07.2019, 22:07)Gast schrieb:(05.07.2019, 21:05)GastNRW1234 schrieb:(05.07.2019, 20:40)Gast schrieb: Es gibt ja auch viele die vorher 1 Jahr als RA arbeiten bevor sie Ri werden.
Wenn die Pensionierungswelle kommt wird NRW zwangsläufig die Anforderungen herabsetzen müssen. bzw. Erlass aufheben oder ändern
Einfach weil in diesem Bundesland viel zu viel Bedarf ist.
Das glaube ich nicht. Die Justiz will sich nicht eingestehen, die Anforderungen runter setzen zu müssen. Stattdessen wird es mehr Geld geben oder alte Richter oder Staatsanwälte werden aus der Pension geholt (siehe Pläne letzte JuMiKo)....
Ich glaub es auch nicht. Ein gewisses Niveau will man ja auch halten (ja, ich weiß, jetzt geht das haten wieder los...).
Mit diesen Mitteln wird man sich allenfalls noch ein paar Jahre über Wasser halten können. Die große Pensionierungswelle steht aber noch bevor und der Justiz werden weiter Stellen geschaffen. Dann wird zumindest im Hammer Bezirk auf formal weniger qualifizierte Kandidaten zurückgegriffen werden müssen.
Dies ist im Übrigen, anders als von den VBlern gefordert, auch kein Problem, wenn man den Arbeitsalltag eines Staatsanwalts oder Berichterstatters am LG kennt. Über die Entscheidungen schauen genug Vorgesetzte, notfalls verlängert man die Gegenzeichnung bei der StA oder verplant die Richter nicht am AG.
06.07.2019, 19:15
(06.07.2019, 18:59)Gast schrieb:(05.07.2019, 22:07)Gast schrieb:(05.07.2019, 21:05)GastNRW1234 schrieb:(05.07.2019, 20:40)Gast schrieb: Es gibt ja auch viele die vorher 1 Jahr als RA arbeiten bevor sie Ri werden.
Wenn die Pensionierungswelle kommt wird NRW zwangsläufig die Anforderungen herabsetzen müssen. bzw. Erlass aufheben oder ändern
Einfach weil in diesem Bundesland viel zu viel Bedarf ist.
Das glaube ich nicht. Die Justiz will sich nicht eingestehen, die Anforderungen runter setzen zu müssen. Stattdessen wird es mehr Geld geben oder alte Richter oder Staatsanwälte werden aus der Pension geholt (siehe Pläne letzte JuMiKo)....
Ich glaub es auch nicht. Ein gewisses Niveau will man ja auch halten (ja, ich weiß, jetzt geht das haten wieder los...).
Mit diesen Mitteln wird man sich allenfalls noch ein paar Jahre über Wasser halten können. Die große Pensionierungswelle steht aber noch bevor und der Justiz werden weiter Stellen geschaffen. Dann wird zumindest im Hammer Bezirk auf formal weniger qualifizierte Kandidaten zurückgegriffen werden müssen.
Dies ist im Übrigen, anders als von den VBlern gefordert, auch kein Problem, wenn man den Arbeitsalltag eines Staatsanwalts oder Berichterstatters am LG kennt. Über die Entscheidungen schauen genug Vorgesetzte, notfalls verlängert man die Gegenzeichnung bei der StA oder verplant die Richter nicht am AG.
Wenn man das Kammerprinzip am LG verstanden hätte, wüsste man, dass es keinen "Vorgesetzten" gibt...abgesehen davon ist gerade im ZivilR das gesetzlich vorgesehene Kammerprinzip nur mehr noch die Ausnahme und nicht die Regel. Aber Du bist ja anscheinend vom Fach und wolltest nur ein paar provokante Thesen in den Raum stellen...
Ich gebe Dir aber Recht. Letztlich kann man jeden Volljuristen, alle Tätigkeiten ausüben lassen, für die er eben auch formal qualifiziert ist. Das gilt ja nicht nur für die Justiz, sondern in noch viel größerem Maße in der Anwaltschaft. Nach etwa 5 Jahren, sind aus meine Ref-Jahrgang inzwischen alle (!) VB-Absolventen in der Justiz gelandet. Spätestens die Familienplanung hat da zu einem richtigen Wechselschwung geführt. In den GKs sind "nur" die 7-8p Leute geblieben. Scheinbar funktionieren die M&A-Deals trotzdem noch.
Die Bestenauslese wird dafür sorgen, dass auf absehbare Zeit in den Metropolen die Notenvoraussetzungen bleiben wie eh und je, im ländlichen Raum werden sie hingegen sinken. Allerdings wird dieser Effekt primär dadurch befeuert, dass kaum jemand auf dem Land leben will, sondern eben in den großen Städten.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.07.2019, 15:18
(05.07.2019, 16:27)Gast schrieb:(05.07.2019, 16:04)Gast schrieb:(05.07.2019, 15:57)Gast schrieb:(05.07.2019, 14:56)GastNRW1234 schrieb:(05.07.2019, 14:45)Gast schrieb: Angeblich sogar darunter...
Das stimmt zu 100% nicht! In NRW gibt es einen Erlass, da haben die GStA garkeine Handhabe. Dieses Gerücht kommt aber immer wieder auf...
Der Erlass ist bekannt. Allerdings ist ebenso der Personalbedarf bekannt. Es mag sein, dass man sich momentan noch an diesen Erlass gebunden fühlt...früher oder später wird man diese Grenze jedoch naturgemäß nicht mehr aufrecht erhalten können. Ich halte es bereits jetzt nicht für ausgeschlossen, dass der Erlass mit Hinweis auf personelle Notlagen tatsächlich umgangen wird.
Niemand umgeht den Erlass, das ist einfach nur Quatsch.
Du bist offenbar nicht in der Justiz in NRW tätig...
Doch, und zwar tatsächlich in einschlägiger Gerichtsverwaltung.
07.07.2019, 16:44
Amen. Der Erlass wird nicht umgangen.
07.07.2019, 19:03
Bei allem Optimus hier:
Bei uns in Berlin gelten zwar auch als Mindestvoraussetzungen nur 7 im Ersten und 8 im Zweiten, tatsächlich sind unter den Kollegen aber nur Leute mit Doppel-VB und zT noch weiteren Zusatzqualis.
Mit weniger sind vereinzelt Leute reingekommen, die zunächst ein, zwei Jahre als RA tätig waren.
Warum auch immer scheint das die Justizverwaltung dann zu überzeugen...
Bei uns in Berlin gelten zwar auch als Mindestvoraussetzungen nur 7 im Ersten und 8 im Zweiten, tatsächlich sind unter den Kollegen aber nur Leute mit Doppel-VB und zT noch weiteren Zusatzqualis.
Mit weniger sind vereinzelt Leute reingekommen, die zunächst ein, zwei Jahre als RA tätig waren.
Warum auch immer scheint das die Justizverwaltung dann zu überzeugen...
07.07.2019, 21:14
(07.07.2019, 19:03)Berlin schrieb: Bei allem Optimus hier:
Bei uns in Berlin gelten zwar auch als Mindestvoraussetzungen nur 7 im Ersten und 8 im Zweiten, tatsächlich sind unter den Kollegen aber nur Leute mit Doppel-VB und zT noch weiteren Zusatzqualis.
Mit weniger sind vereinzelt Leute reingekommen, die zunächst ein, zwei Jahre als RA tätig waren.
Warum auch immer scheint das die Justizverwaltung dann zu überzeugen...
Dann herzlichen Glückwunsch an Berlin, dass die sich das noch erlauben können.
In NRW sieht es ganz anders aus: Zu wenig Bewerber für die offenen Stellen. Ab 7,76 hat hier jeder eine Chance. Zumindest im OLG Bezirk Hamm und DD.
07.07.2019, 21:20
(07.07.2019, 21:14)NRWlerin24 schrieb:(07.07.2019, 19:03)Berlin schrieb: Bei allem Optimus hier:
Bei uns in Berlin gelten zwar auch als Mindestvoraussetzungen nur 7 im Ersten und 8 im Zweiten, tatsächlich sind unter den Kollegen aber nur Leute mit Doppel-VB und zT noch weiteren Zusatzqualis.
Mit weniger sind vereinzelt Leute reingekommen, die zunächst ein, zwei Jahre als RA tätig waren.
Warum auch immer scheint das die Justizverwaltung dann zu überzeugen...
Dann herzlichen Glückwunsch an Berlin, dass die sich das noch erlauben können.
In NRW sieht es ganz anders aus: Zu wenig Bewerber für die offenen Stellen. Ab 7,76 hat hier jeder eine Chance. Zumindest im OLG Bezirk Hamm und DD.
Also ich kenn aus dem Nahbereich auch in NRW nur Leute die mindestens im 2. n VB haben, teilweise deutlich darüber. Formal mag man mit 7,76 die Voraussetzungen zu erfüllen, dass damit regelmäßig leute eingestellt werden ist dagegen eine Mär.
Warum sollte es auch anders sein? Jedes Jahr kommen rund 350-400 neue Leute in Nrw mit nem nem VB und besser auf den Markt. Über 8,0 dürften es nochmal Hundert mehr sein