Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Fehlende Vergleichsbereitschaft schon vor Termin mitteilen?
Antworten

 
Fehlende Vergleichsbereitschaft schon vor Termin mitteilen?
Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 394
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2022
#1
06.11.2026, 12:33
Hi,

mal eine Frage an die Richter: Macht es Sinn, bereits im Vorfeld des ersten Termins darauf hinzuweisen, dass keine Vergleichsbereitschaft besteht, jedenfalls nicht, solange das Gericht nicht seine rechtliche Einschätzung mitteilt?

Ich hatte in letzter Zeit mehrfach Gerichtstermine, in denen die (meist jungen) Richter(innen) schlicht den Tatbestand runtergebetet und danach gefragt haben, ob Einigungsbereitschaft bestünde. Nachdem das verneint wurde, wurde jeweils VK für einen Beweisbeschluss mitgeteilt und die Sitzung beendet, keine 15 Minuten.

Vor der Frage nach der Vergleichsbereitschaft und sogar auf Nachfrage gab es keinerlei rechtliche Ausführungen oder eine Begründung, warum man sich wie vergleichen sollte. Die Vorschläge waren entweder 50/50 oder es wurde den Parteien völlig offengelassen.

Ich bin recht genervt davon, solche Termine wahrnehmen zu müssen, die niemandem etwas bringen und auch das Verfahren keinen Schritt weiterbringen undhabe eigentlich auch keine Zeit dafür. Daher frage ich mich, ob obiges Vorgehen etwas bringen würde, zumindest dahingehend, dass der Richter sich mal im Ansatz Gedanken macht, wie das ganze denn rechtlich zu bewerten wäre, anstatt einfach nur den Tatbestand vorzubereiten und sonst nichts. Gibt es dazu Erfahrungswerte oder Meinungen?
Suchen
Zitieren
Pontifex Maximus
Senior Member
****
Beiträge: 256
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#2
06.11.2026, 12:56
Ich würde es eher andersherum machen: vor dem Termin die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft unter der Bedingung signalisieren, dass (zumindest eine kurze) vorläufige Einschätzung seitens des Gerichts erfolgt. Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegen sich schon die Mühe machen, wenn sie sehen, dass das Verfahren ggf. unstreitig erledigt werden kann. Wenn Du einfach "Nein" sagst, wird der Termin trotzdem stattfinden und du hast gar nichts davon.
Suchen
Zitieren
Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 394
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2022
#3
06.11.2026, 13:11
(06.11.2026, 12:56)Pontifex Maximus schrieb:  Ich würde es eher andersherum machen: vor dem Termin die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft unter der Bedingung signalisieren, dass (zumindest eine kurze) vorläufige Einschätzung seitens des Gerichts erfolgt. Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegen sich schon die Mühe machen, wenn sie sehen, dass das Verfahren ggf. unstreitig erledigt werden kann. Wenn Du einfach "Nein" sagst, wird der Termin trotzdem stattfinden und du hast gar nichts davon.

Ja, das klingt vernünftig. Vielleicht versuche ich das mal
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.362
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
Gestern, 00:05
Jedenfalls ist das ein sinnloses und vorhersehbar erfolgloses Vorgehen der Richter. Dass man irgendwie halbe-halbe machen könnte, weil eh alles unklar ist, können sich die Parteien ja auch selber denken. Krass, dass es das so gibt. Das ist dann einfach keine ordentliche Sitzungsvorbereitung.
Suchen
Zitieren
Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 394
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2022
#5
Gestern, 17:36
(Gestern, 00:05)Praktiker schrieb:  Jedenfalls ist das ein sinnloses und vorhersehbar erfolgloses Vorgehen der Richter. Dass man irgendwie halbe-halbe machen könnte, weil eh alles unklar ist, können sich die Parteien ja auch selber denken. Krass, dass es das so gibt. Das ist dann einfach keine ordentliche Sitzungsvorbereitung.

Eben. Im letzten Termin, der mich auch so genervt hat, dass ich den Thread eröffnet habe, wurde lediglich der Tatbestand lehrbuchartig runtergebetet und dann nach der Vergleichsbereitschaft gefragt. Nachdem die nicht gegeben war, wurde VK bestimmt. Der gegnerische Kollege meinte noch "machen Sie dann einen Beweisbeschluss, gell". Keinerlei Reaktion. Ich hatte noch gefragt, welche Anspruchsgrundlage sie überhaupt sieht - ebenfalls ohne Antowrt der Richterin. Nur der andere Kollege hat was dazu gesagt.
Die Richterin hatte offensichtlich noch keine Sekunde über die rechtliche Seite nachgedacht. Drei Stunden nach der Verhandlung kam dann ein richterlicher Hinweis, dass der zuvor angekündigte Beweisbeschluss nach nochmaliger Prüfung "derzeit nicht angezeigt" sei mit Stellungnahmefrist von zwei Wochen. Die Klage wurde Ende 2025 eingereicht, es wäre also durchaus Zeit gewesen, sich das ganze mal anzuschauen...
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus