Gestern, 22:03
(Gestern, 21:52)KT123 schrieb: Welche EMGL habt ihr für das Entfernen der Spielautomaten genommen? Hab nix gefunden. Hab es dann über 15 II GewO gemacht 👀
Habs (Rlp) übee § 9 POG gemacht. Wegen dem Stichwort „öffentliche Sicherheit“ im Sachverhalt bin ich da eigl direkt drauf gekommen. Denk das war auch eher das schwierigste daran, anderer Kumpel hats auch erst nicht gecheckt
Gestern, 22:04
(Gestern, 20:08)BerndL schrieb: Fehlte in LSA auch. War für mich der eindeutige Hinweis, dass es § 49 VwVfG sein muss, wenn alle anderen Normen GewO waren. In der GewO gibt es ja für andere Fälle extra EGL, aber nicht für Spielautomaten
So stehts auch in der Kommentierung zu 33c dass es dann ein Rückgriff auf 48/49 VwVfG ist
Gestern, 22:04
Auch über 9 POG
Gestern, 23:00
Ich habe mal eine ganz blöde Frage. Nach der Klausur in NDS wurde davon erzählt, dass man da heute gutachterliche prüfen sollte? Ich habe in der ganz normalen Bescheidtechnik geprüft, also einen Ausgangsbescheid erstellt und im Vermerk die Zulässigkeit etwaiger Rechtsbehelfe geprüft 😳
Gestern, 23:09
(Gestern, 22:03)Sponge027 schrieb:Hab grad ein Urteil dazu gelesen. Da lief es auch über 15 II. Aber hatte auch erst an die Generalklausel gedacht. Fand es total verwirrend(Gestern, 21:52)KT123 schrieb: Welche EMGL habt ihr für das Entfernen der Spielautomaten genommen? Hab nix gefunden. Hab es dann über 15 II GewO gemacht 👀
Habs (Rlp) übee § 9 POG gemacht. Wegen dem Stichwort „öffentliche Sicherheit“ im Sachverhalt bin ich da eigl direkt drauf gekommen. Denk das war auch eher das schwierigste daran, anderer Kumpel hats auch erst nicht gecheckt
Gestern, 23:11
(Gestern, 23:00)In NDS1234 schrieb: Ich habe mal eine ganz blöde Frage. Nach der Klausur in NDS wurde davon erzählt, dass man da heute gutachterliche prüfen sollte? Ich habe in der ganz normalen Bescheidtechnik geprüft, also einen Ausgangsbescheid erstellt und im Vermerk die Zulässigkeit etwaiger Rechtsbehelfe geprüft 😳
Ja so habe ich es auch gemacht. Einige haben aber ein Gutachten vorangestellt. Aber bei uns haben viele einen normalen Bescheid geschrieben. So einen schlechten Bearbeitervermerk hab ich noch nie gesehen. Bin echt gespannt wie die das bewerten
Gestern, 23:27
Laut BV sollte auf das Gutachten verwiesen werden in NDS
Gestern, 23:39
Wollten die in der Zweckmäßigkeit auch auf 52 VwVfG hinaus?
Vor 11 Stunden
(Gestern, 23:09)KT123 schrieb:(Gestern, 22:03)Sponge027 schrieb:Hab grad ein Urteil dazu gelesen. Da lief es auch über 15 II. Aber hatte auch erst an die Generalklausel gedacht. Fand es total verwirrend(Gestern, 21:52)KT123 schrieb: Welche EMGL habt ihr für das Entfernen der Spielautomaten genommen? Hab nix gefunden. Hab es dann über 15 II GewO gemacht 👀
Habs (Rlp) übee § 9 POG gemacht. Wegen dem Stichwort „öffentliche Sicherheit“ im Sachverhalt bin ich da eigl direkt drauf gekommen. Denk das war auch eher das schwierigste daran, anderer Kumpel hats auch erst nicht gecheckt
Du am Ende geht beides, wir kennen ja die Lösung nicht :D Ich hoffe generell das vieles vertretbar ist
Vor 11 Stunden









