20.04.2026, 17:51
Im Oktober 2026 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein).
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A 1
08.10.: ZG
09.10.: A 2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR I
06.10.: ZR II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR III
12.10.: StR I
13.10.: StR II
15.10.: ÖR I
16.10.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A 1
08.10.: ZG
09.10.: A 2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR I
06.10.: ZR II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR III
12.10.: StR I
13.10.: StR II
15.10.: ÖR I
16.10.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
30.07.2026, 12:36
Hey! Auf welche Themen spekuliert ihr? Was denkt ihr wären wichtige / heiße Urteile die man sich definitiv nochmal durchlesen sollte? Ich schreibe im Oktober in NDS.
11.08.2026, 18:02
Da schließe ich mich an, allerdings für LSA.
Hier wurde meines Wissens länger kein BauR mehr geprüft, insofern könnte das durchaus mal wieder dran kommen. Da gab es in den letzten Jahren auch einige "größere" Entscheidungen zu, u.a. Lärmschutz und Abbruchverfügungen.
TierSchG und StVO kamen in den letzten Durchgängen erst.
Zuverlässigkeit / WaffenR wäre auch recht aktuell (heute Beschluss des OVG, Entscheidung des VG und Vorverfahren lägen noch im "Klausurerstellungszeitraum".
(Edit: WaffR kam jetzt im April erst dran, dann wohl eher nicht gleich wieder.)
Zivilprozessual rechne ich mit Problemen rund um den den Zuständigkeitstreitwert ab 2026 und die "neuen" besonderen funktionellen Zuständigkeiten am LG, wahrscheinlich eingekleidet in ein Mahnverfahren rund um den Jahreswechsel.
StrafR dürfte beides einfach nur was für Rennfahrer werden.
Ein Schwerpunkt dürfte in der schnellen Erfassung der Akte liegen. Da bin ich in den letzten Probeklausuren immer wieder schockiert, wie vollgepackt die Klausuren sind und wie umfangreich teilweise die Aktenstücke sind. Verglichen mit den Jahren vor 2021 und den AG Klausuren im Schnitt mindestens fünf Seiten mehr.
Hier wurde meines Wissens länger kein BauR mehr geprüft, insofern könnte das durchaus mal wieder dran kommen. Da gab es in den letzten Jahren auch einige "größere" Entscheidungen zu, u.a. Lärmschutz und Abbruchverfügungen.
TierSchG und StVO kamen in den letzten Durchgängen erst.
Zuverlässigkeit / WaffenR wäre auch recht aktuell (heute Beschluss des OVG, Entscheidung des VG und Vorverfahren lägen noch im "Klausurerstellungszeitraum".
(Edit: WaffR kam jetzt im April erst dran, dann wohl eher nicht gleich wieder.)
Zivilprozessual rechne ich mit Problemen rund um den den Zuständigkeitstreitwert ab 2026 und die "neuen" besonderen funktionellen Zuständigkeiten am LG, wahrscheinlich eingekleidet in ein Mahnverfahren rund um den Jahreswechsel.
StrafR dürfte beides einfach nur was für Rennfahrer werden.
Ein Schwerpunkt dürfte in der schnellen Erfassung der Akte liegen. Da bin ich in den letzten Probeklausuren immer wieder schockiert, wie vollgepackt die Klausuren sind und wie umfangreich teilweise die Aktenstücke sind. Verglichen mit den Jahren vor 2021 und den AG Klausuren im Schnitt mindestens fünf Seiten mehr.









