Gestern, 18:13
(Gestern, 18:11)XNRWX schrieb: Bei uns stand eben explizit GewO dahinter. Habe es gefühlt 100 mal kontrolliert.Das ist auf jeden Fall Crazy, ich habe ja auch in NDS geschrieben und bei uns war zu 100% kein Gesetz hinter dem Widerruf abgedruckt
Bei der Entfernung zB stand kein Gesetz. Bei dem Widerruf aber eben ja
Gestern, 18:18
Ich nehme mal anhand deines Benutzernames an dass es NRW ist? Das macht es noch trauriger, die Klausur ist eine Originalentscheidung vom VG Minden, also aus NRW. Wahrscheinlich hat jemand die Klausur bei euch erstellt, sie im Ringtausch gegeben und die Person in Nds. hat den Fehler gesehen und angepasst und bei Euch wurde es so gelassen. Dann ist es meiner Meinung nach tatsächlich ein Grund eventuell dagegen vorzugehen, weil das verwirrend ist.
Gestern, 18:20
(Gestern, 18:13)Dtvra schrieb:Ah, so kann man zitieren. Also ich bin mir wirklich auch zu 100% sicher dass hinter dem Widerruf kein Gesetz stand. Das fand ich gerade aufschlussreich, weil ich dadurch wusste dass es nicht die Gewerbeordnung ist. - Leider habe ich den SV nicht mitgenommen, wenn ich das gewusst hätte,hätte ich das jetzt nochmal überprüft(Gestern, 18:11)XNRWX schrieb: Bei uns stand eben explizit GewO dahinter. Habe es gefühlt 100 mal kontrolliert.Das ist auf jeden Fall Crazy, ich habe ja auch in NDS geschrieben und bei uns war zu 100% kein Gesetz hinter dem Widerruf abgedruckt
Bei der Entfernung zB stand kein Gesetz. Bei dem Widerruf aber eben ja
Gestern, 18:21
Hätte die Klausur mal mitnehmen sollen. Ich weiß noch wie ich dort saß und sehe es wirklich bildlich vor mir. Ich fand es selbst abwegig und hätte den 49 VwVfG auch gern prüfen können. Aber wie gesagt, für mich in der Situation natürlich nicht aufzuklären.
Gestern, 18:32
(Gestern, 18:21)XNRWX schrieb: Hätte die Klausur mal mitnehmen sollen. Ich weiß noch wie ich dort saß und sehe es wirklich bildlich vor mir. Ich fand es selbst abwegig und hätte den 49 VwVfG auch gern prüfen können. Aber wie gesagt, für mich in der Situation natürlich nicht aufzuklären.Hoffentlich wird es bei euch zumindest im Rahmen der Korrektur berücksichtigt! Ist ja dann auch einfach ein Fehler des Klausursachverhaltes…
Gestern, 18:34
Auch in Hamburg fehlte an der Klammer zur Ermächtigungsgrundlage die Angabe des Gesetzes, hinter den anderen Klammern war die GewO angegeben.
Gestern, 18:36
Denke jetzt natürlich dass ich einfach blind gewesen sein muss. Ich habe es aber extra mehrfach gegengecheckt🙈
Gestern, 18:46
Habe auch in NDS geschrieben und meine hinterm Widerruf stand GewO. Aber es sollte auf 49 hinaus, ziemlich sicher
Gestern, 20:08
Fehlte in LSA auch. War für mich der eindeutige Hinweis, dass es § 49 VwVfG sein muss, wenn alle anderen Normen GewO waren. In der GewO gibt es ja für andere Fälle extra EGL, aber nicht für Spielautomaten
Gestern, 21:52
Welche EMGL habt ihr für das Entfernen der Spielautomaten genommen? Hab nix gefunden. Hab es dann über 15 II GewO gemacht 👀









