Gestern, 17:07
(Gestern, 17:01)Missu schrieb: Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Gestern, 17:09
(Gestern, 17:05)juritia.37 schrieb:(Gestern, 16:57)KT123 schrieb:(Gestern, 16:52)juritia.37 schrieb:In Niedersachsen. Ich hab den Widerruf in 2 Sätzen abgelehnt. Hatte keine Zeit mehr dafür 🥲😂 das mit der Beweisproblematik hab ich auch nur super kurz erwähnt bei der Prüfung der Mängelrechte. Fand das irgendwie unnötig. Hast du dann auch den Schwerpunkt bei den Mängelrechten gesetzt? Die Zulässigkeit hat bei mir so lange gedauert, hatte kaum noch Zeit am Ende..(Gestern, 16:43)KT123 schrieb: Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Ich hab zu den Widerruf nicht mal ne halbe Seite und jetzt Angst, dass es ein Schwerpunkt war. Wo hast du die beweisproblematik aufgeführt?
Ja habe das auch so gemacht, habe aber in RLP geschrieben. Jetzt rückblickend finde ich das mit dem Mangel irgendwie nicht mehr so logisch, habe die Beweiswürdigung aber auch dort. In dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung stand nämlich „Beweis zur Tatsache wie das Geld gezahlt wurde“ oderso. Habe jetzt aber Angst dass man die eher beim Widerruf hätte mir reinnehmen müssen.
Die Zulässigkeit habe ich leider auch verschissen. Habe nur was zum Feststellungsinteresse und das mit der Klage auf künftige Leistung leider komplett übersehen (bei uns wollte sie SE weil ihre Versicherung in Zukunft teurer wird)
Ah ich glaube wir hatten nicht die gleiche Klausur. Bei uns gab es keine Beweise bei der mündlichen Verhandlung und auch keine Feststellungsklage
Gestern, 17:12
(Gestern, 17:07)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:01)Missu schrieb: Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Gestern, 17:20
(Gestern, 17:12)Missu schrieb:(Gestern, 17:07)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:01)Missu schrieb: Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?
Gestern, 17:22
(Gestern, 17:20)juritia.37 schrieb:Ich hab das als Extra Punkt nach dem Widerruf geprüft, naja ist wohl falsch. Fand es zeitlich auch echt schwierig(Gestern, 17:12)Missu schrieb:(Gestern, 17:07)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:01)Missu schrieb: Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?
Gestern, 17:26
(Gestern, 17:22)Missu schrieb:(Gestern, 17:20)juritia.37 schrieb:Ich hab das als Extra Punkt nach dem Widerruf geprüft, naja ist wohl falsch. Fand es zeitlich auch echt schwierig(Gestern, 17:12)Missu schrieb:(Gestern, 17:07)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:01)Missu schrieb: Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?
Was ist falsch? Der Kläger und beklagtenvortrag hinsichtlich 357? Also meinst du die wollten einem da eine Falle stellen?
Gestern, 17:28
(Gestern, 17:26)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:22)Missu schrieb:(Gestern, 17:20)juritia.37 schrieb:Ich hab das als Extra Punkt nach dem Widerruf geprüft, naja ist wohl falsch. Fand es zeitlich auch echt schwierig(Gestern, 17:12)Missu schrieb:(Gestern, 17:07)juritia.37 schrieb: Doofe Frage aber: war das überhaupt ein außerhalb des Geschäftsräumen geschlossener Vertrag? die waren doch bei der Beklagten in den Verkaufsräumen, dachte ich.
Und der 358 war nicht einschlägig oder?
Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?
Was ist falsch? Der Kläger und beklagtenvortrag hinsichtlich 357? Also meinst du die wollten einem da eine Falle stellen?
Nein, ich meine dass ich das ein Einwand geprüft habe und nicht in der fk, weißt du was ich meine
Gestern, 17:33
(Gestern, 17:09)KT123 schrieb:(Gestern, 17:05)juritia.37 schrieb:(Gestern, 16:57)KT123 schrieb:(Gestern, 16:52)juritia.37 schrieb:In Niedersachsen. Ich hab den Widerruf in 2 Sätzen abgelehnt. Hatte keine Zeit mehr dafür 🥲😂 das mit der Beweisproblematik hab ich auch nur super kurz erwähnt bei der Prüfung der Mängelrechte. Fand das irgendwie unnötig. Hast du dann auch den Schwerpunkt bei den Mängelrechten gesetzt? Die Zulässigkeit hat bei mir so lange gedauert, hatte kaum noch Zeit am Ende..(Gestern, 16:43)KT123 schrieb: Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Ich hab zu den Widerruf nicht mal ne halbe Seite und jetzt Angst, dass es ein Schwerpunkt war. Wo hast du die beweisproblematik aufgeführt?
Ja habe das auch so gemacht, habe aber in RLP geschrieben. Jetzt rückblickend finde ich das mit dem Mangel irgendwie nicht mehr so logisch, habe die Beweiswürdigung aber auch dort. In dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung stand nämlich „Beweis zur Tatsache wie das Geld gezahlt wurde“ oderso. Habe jetzt aber Angst dass man die eher beim Widerruf hätte mir reinnehmen müssen.
Die Zulässigkeit habe ich leider auch verschissen. Habe nur was zum Feststellungsinteresse und das mit der Klage auf künftige Leistung leider komplett übersehen (bei uns wollte sie SE weil ihre Versicherung in Zukunft teurer wird)
Ah ich glaube wir hatten nicht die gleiche Klausur. Bei uns gab es keine Beweise bei der mündlichen Verhandlung und auch keine Feststellungsklage
Ich habe auch in NDS geschrieben und fand die Klausur auch Katastrophal. Bin mit der Zeit auch nicht hingekommen und meine begründetheit ist auch nur super kurz und komplett ohne Abwägung und Sachverhaltsverwertung…
Gestern, 17:34
(Gestern, 17:28)Missu schrieb:(Gestern, 17:26)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:22)Missu schrieb:(Gestern, 17:20)juritia.37 schrieb:Ich hab das als Extra Punkt nach dem Widerruf geprüft, naja ist wohl falsch. Fand es zeitlich auch echt schwierig(Gestern, 17:12)Missu schrieb: Das war ein verbraucherdarlehenvertrag also 495, 355 und wegen verbundenem Vertrag 358 BGB
Aber ey mach dir nix draus, hab auch fk in der Zulässigkeit nicht drin 😂
Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?
Was ist falsch? Der Kläger und beklagtenvortrag hinsichtlich 357? Also meinst du die wollten einem da eine Falle stellen?
Nein, ich meine dass ich das ein Einwand geprüft habe und nicht in der fk, weißt du was ich meine
Achso… aber der FK wahr sicherlich kein Schwerpunkt. Das ist denke ich nicht schlimm. Über was hast du die 1000€ SE begründet? Habe das über 280, 241 II gemacht, aber nur ganz kurz weil ich keine Zeit mehr hatte
Gestern, 18:35
(Gestern, 17:34)juritia.37 schrieb:Ja auch über cic bzw halt wie du, hatte auch kaum Zeit bin dann direkt aus Pflichtverletzung geflogen(Gestern, 17:28)Missu schrieb:(Gestern, 17:26)juritia.37 schrieb:(Gestern, 17:22)Missu schrieb:(Gestern, 17:20)juritia.37 schrieb: Ups sorry, dachte du meintest den 357 weil sowohl der Kläger als auch der Beklagte darauf hingewiesen hatten. Das hat mich richtig verwirrt, wo hast du den Verwertet?Ich hab das als Extra Punkt nach dem Widerruf geprüft, naja ist wohl falsch. Fand es zeitlich auch echt schwierig
Was ist falsch? Der Kläger und beklagtenvortrag hinsichtlich 357? Also meinst du die wollten einem da eine Falle stellen?
Nein, ich meine dass ich das ein Einwand geprüft habe und nicht in der fk, weißt du was ich meine
Achso… aber der FK wahr sicherlich kein Schwerpunkt. Das ist denke ich nicht schlimm. Über was hast du die 1000€ SE begründet? Habe das über 280, 241 II gemacht, aber nur ganz kurz weil ich keine Zeit mehr hatte









