05.10.2026, 16:32
(05.10.2026, 16:00)Hamburg_Oktober26 schrieb: Und hast du dann zuvor Mängelgewährleistungsrechte kurz abgelehnt bzw. Anwendung von c.i.c., weil keine mangelbezogene Aufklärungspflicht? Habe jedenfalls Schadensersatz wegen eines Sachmangels bejaht aber auch nur weil ich überhaupt keine Zeit mehr hatte.
Habe den Feststellungsantrag abgelehnt. So wie ich den Sachverhalt verstanden habe hat die Klägerin ja nur Kontakt zu dem Verkäufer gehabt, bevor sie überhaupt den Widerruf ggü. der Darlehensgeberin erklärt hatte.
Ich hab mich da auch direkt auf c.i.c. gestürzt ohne Umweg über Sachmängelrecht.
Hatte irgendwann mal so einen Fall, wo das so gelöst wurde. Dabei hab ich mich auf die unterbliebene Aufklärung über ein wesentliches Beschaffenheitmerkmal gestützt.
Hier noch ausführlicher zu prüfen ob ein Sachmangel vorliegt, klingt auch nicht verkehrt. Mir hat es dafür aber an Angaben zur Vereinbarung einer Beschaffenheit oder einer üblichen Beschaffenheit gefehlt. War ja auch nirgendwo als "PKW" inseriert und der Benz gibts sowohl als LKW als auch als PKW.
Der Feststellungsantrag hab ich auch abgelehnt. Bei uns stand nur was von wegen "den Beklagten zur Rücknahme des PKW aufgefordert.", das hat mir nicht gereicht um Verzug zu begründen. Im späteren Anwaltsschreiben stand dann ja auch nichts mehr dazu. Andererseits hat er ihn ja zur Rückgabe Zug-um-Zug aufgefordert und B hat nicht reagiert. Normalerweise müsste der K den Beklagten unter Fristsetzung bis zum 25.09.2018 den PKW ordnungsgemäß abholbereit angeboten haben. Der Bearbeitervermerk war dazu irgendwie nichtssagend und das Schreiben selbst lag nicht vor. Die Frist wäre ja unproblematisch verstrichen.
Edit: Oberlandesgericht Koblenz: Urteil vom 28.09.2016 – 10 U 53/16: Ein Gespräch der Kaufvertragsparteien im Zuge der Vertragsanbahnung über die steuerliche Einordnung eines Fahrzeuges (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw begründet nicht ohne weiteres eine Beschaffenheitsvereinbarung.
05.10.2026, 16:41
05.10.2026, 16:43
Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
05.10.2026, 16:45
An die Niedersachsen Schreiber: denkt ihr es kommen weitere Klausuren aus dem KI-Spektrum?
05.10.2026, 16:52
(05.10.2026, 16:43)KT123 schrieb: Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Ich hab zu den Widerruf nicht mal ne halbe Seite und jetzt Angst, dass es ein Schwerpunkt war. Wo hast du die beweisproblematik aufgeführt?
05.10.2026, 16:54
(05.10.2026, 16:41)BerndL schrieb:(05.10.2026, 16:23)KT123 schrieb: Was sagt ihr zu der Klausur in Niedersachen mit IPR und digitalen Produkten?Was wurde da bei euch geprüft?
Die Beklagte war eine juristische Person aus Irland. Die Klägerin eine Rechtsanwältin aus Deutschland, die bei der Beklagten KI generierte Bilder bestellt hat. Es gab dann Probleme mit der Anwendung des deutschen Recht, mit einer Gerichtsstandsvereinbarung, mit Verbraucherwiderrufsrecht, Produktmangel beim digitalen Produkt, Nacherfüllung ohne Fristsetzung, die Anwältin hat vor dem Amtsgericht die Klageschrift nicht per beA verschickt und meinte sie hat als private Person gehandelt, generell Zustellungsprobleme hinsichtlich der Vertragsbeendigung/ Schadensersatz
05.10.2026, 16:57
(05.10.2026, 16:52)juritia.37 schrieb:In Niedersachsen. Ich hab den Widerruf in 2 Sätzen abgelehnt. Hatte keine Zeit mehr dafür 🥲😂 das mit der Beweisproblematik hab ich auch nur super kurz erwähnt bei der Prüfung der Mängelrechte. Fand das irgendwie unnötig. Hast du dann auch den Schwerpunkt bei den Mängelrechten gesetzt? Die Zulässigkeit hat bei mir so lange gedauert, hatte kaum noch Zeit am Ende..(05.10.2026, 16:43)KT123 schrieb: Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Ich hab zu den Widerruf nicht mal ne halbe Seite und jetzt Angst, dass es ein Schwerpunkt war. Wo hast du die beweisproblematik aufgeführt?
05.10.2026, 16:59
05.10.2026, 17:01
Also bei mir war der Widerruf ein großer Schwerpunkt
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
Da musste man ja auch alles aus dem Sachverhalt einbauen. Tb war Müll bei mir, hatte kaum Zeit dafür, der Antrag mit annahmeverzug habe ich über 357 ivm 322 geprüft und 4. Antrag ü 241, 311, hatte auch mal so einen Fall wo man das dahingehend ansprechen musste ob eine aufklärungspflicht vorliegen muss
05.10.2026, 17:05
(05.10.2026, 16:57)KT123 schrieb:(05.10.2026, 16:52)juritia.37 schrieb:In Niedersachsen. Ich hab den Widerruf in 2 Sätzen abgelehnt. Hatte keine Zeit mehr dafür 🥲😂 das mit der Beweisproblematik hab ich auch nur super kurz erwähnt bei der Prüfung der Mängelrechte. Fand das irgendwie unnötig. Hast du dann auch den Schwerpunkt bei den Mängelrechten gesetzt? Die Zulässigkeit hat bei mir so lange gedauert, hatte kaum noch Zeit am Ende..(05.10.2026, 16:43)KT123 schrieb: Ja, das war auch mein größtes Problem. Ich habe die Begründetheit total zusammenhangslos dahin geklatscht. Hab dir Widerrufsproblematik auch nur mit 2 Sätzen abgehandelt und bin direkt auf die Mängelrechte. Konnte diese Vertragsbeendigung mit dem Schadensersatz überhaupt nicht sauber aufbauen 😵💫
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Ich hab zu den Widerruf nicht mal ne halbe Seite und jetzt Angst, dass es ein Schwerpunkt war. Wo hast du die beweisproblematik aufgeführt?
Ja habe das auch so gemacht, habe aber in RLP geschrieben. Jetzt rückblickend finde ich das mit dem Mangel irgendwie nicht mehr so logisch, habe die Beweiswürdigung aber auch dort. In dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung stand nämlich „Beweis zur Tatsache wie das Geld gezahlt wurde“ oderso. Habe jetzt aber Angst dass man die eher beim Widerruf hätte mir reinnehmen müssen.
Die Zulässigkeit habe ich leider auch verschissen. Habe nur was zum Feststellungsinteresse und das mit der Klage auf künftige Leistung leider komplett übersehen (bei uns wollte sie SE weil ihre Versicherung in Zukunft teurer wird)









