Gestern, 15:09
(Gestern, 14:17)Homer S. schrieb:(Gestern, 13:59)GastNummer14 schrieb:(07.08.2026, 14:27)schnobu schrieb:(05.08.2026, 16:42)kumpelanton schrieb:(05.08.2026, 10:45)schnobu schrieb: Dir ist bewusst, dass das eine der marktführenden Abmahnkanzleien ist?
und welchen schluss ziehst du daraus
Naja, die Kanzlei ist halt bundesweit bekannt dafür, "kleine Leute" abzumahnen. Sicherlich mag das rechtlich alles richtig sein, ich hätte aber trotzdem absolut keinen keinen Spaß daran, jeden Tag dutzende Mahnschreiben etc. rauszuschicken und Privatleute um mehrere hundert Euro abzumahnen. Das trifft meiner Ansicht nach leider oft die falschen. Ich hatte selbst im Bekanntenkreis den Fall, dass eine Wohnung an ein älteres ukrainisches Ehepaar (geflüchtet) untervermietet wurde und nach wenigen Wochen Abmahnschreiben von Frommer reinflatterten. Der Opa hatte online ukrainische Filme geschaut und nicht gewusst, dass das in Deutschland problematisch ist. Sind dann halt mehrere hundert Euro, die die haben zahlen müssen.
inhaltlich teile ich deine (moralische) Kritik an der Arbeit. Allerdings bin ich doch verwundert, dass eine solche Kritik z.B. nie hinsichtlich der Arbeit der StA aufkommt. Durch das (perspektivlose) Verfolgen von Schwarzfahrern, Kleindealern und Ladendieben füllt man die Karmapunkte sicherlich auch nicht auf. Dennoch ist das ein begehrter und (jedenfalls hier) angesehener Job. Klar hat die Arbeit der StA auch andere Facetten, aber die Verfahren vor den Amtsgerichten (exemplarisch Tempelhofes Damm) und die Rolle der StA kann man sich moralisch auch nicht schönreden.
Mir geht es dabei nicht darum, die Arbeit von Abmahnkanzleien mit der einer Staatsanwaltschaft gleichzusetzen. Ich finde nur interessant, nach welchen Maßstäben wir die moralische Integrität juristischer Arbeit bewerten.
Als StA kannst du das einstellen wenn du es für richtig hältst, du bist also frei in deiner Bewertung - als Anwalt in einer Abmahnkanzlei ist das dein Geschäftsmodell auf das du nicht verzichten kannst. Hinzu kommt, dass das juristisch wahrscheinlich an Langdweile und Anspruchslosigkeit nicht zu überbieten ist.
Eben. In der öffentlichen Diskussion kommt etwas zu kurz, wie oft bei Schwarzfahren 153 StPO angewandt wird. Wenn aber jemand zum zehnten Mal erwischt wird und das Angebot, die Geldstrafe abzuarbeiten, ausschlägt, dann geht es halt seinen Gang. Aber das darf natürlich jeder für sich bewerten wie er will.
Gestern, 16:55
(Gestern, 15:09)Praktiker schrieb:(Gestern, 14:17)Homer S. schrieb:(Gestern, 13:59)GastNummer14 schrieb:(07.08.2026, 14:27)schnobu schrieb:(05.08.2026, 16:42)kumpelanton schrieb: und welchen schluss ziehst du daraus
Naja, die Kanzlei ist halt bundesweit bekannt dafür, "kleine Leute" abzumahnen. Sicherlich mag das rechtlich alles richtig sein, ich hätte aber trotzdem absolut keinen keinen Spaß daran, jeden Tag dutzende Mahnschreiben etc. rauszuschicken und Privatleute um mehrere hundert Euro abzumahnen. Das trifft meiner Ansicht nach leider oft die falschen. Ich hatte selbst im Bekanntenkreis den Fall, dass eine Wohnung an ein älteres ukrainisches Ehepaar (geflüchtet) untervermietet wurde und nach wenigen Wochen Abmahnschreiben von Frommer reinflatterten. Der Opa hatte online ukrainische Filme geschaut und nicht gewusst, dass das in Deutschland problematisch ist. Sind dann halt mehrere hundert Euro, die die haben zahlen müssen.
inhaltlich teile ich deine (moralische) Kritik an der Arbeit. Allerdings bin ich doch verwundert, dass eine solche Kritik z.B. nie hinsichtlich der Arbeit der StA aufkommt. Durch das (perspektivlose) Verfolgen von Schwarzfahrern, Kleindealern und Ladendieben füllt man die Karmapunkte sicherlich auch nicht auf. Dennoch ist das ein begehrter und (jedenfalls hier) angesehener Job. Klar hat die Arbeit der StA auch andere Facetten, aber die Verfahren vor den Amtsgerichten (exemplarisch Tempelhofes Damm) und die Rolle der StA kann man sich moralisch auch nicht schönreden.
Mir geht es dabei nicht darum, die Arbeit von Abmahnkanzleien mit der einer Staatsanwaltschaft gleichzusetzen. Ich finde nur interessant, nach welchen Maßstäben wir die moralische Integrität juristischer Arbeit bewerten.
Als StA kannst du das einstellen wenn du es für richtig hältst, du bist also frei in deiner Bewertung - als Anwalt in einer Abmahnkanzlei ist das dein Geschäftsmodell auf das du nicht verzichten kannst. Hinzu kommt, dass das juristisch wahrscheinlich an Langdweile und Anspruchslosigkeit nicht zu überbieten ist.
Eben. In der öffentlichen Diskussion kommt etwas zu kurz, wie oft bei Schwarzfahren 153 StPO angewandt wird. Wenn aber jemand zum zehnten Mal erwischt wird und das Angebot, die Geldstrafe abzuarbeiten, ausschlägt, dann geht es halt seinen Gang. Aber das darf natürlich jeder für sich bewerten wie er will.
Nichtsdestotrotz ist der einzelne Staatsanwalt weisungsgebunden. Und dass jemand 10x beim Schwarzfahren erwischt wird und dennoch bestraft werden soll sagt vielleicht doch mehr über die Wirksamkeit der Arbeit aus als uns lieb ist ;-)
Gestern, 19:03
(Gestern, 16:55)Paragraph242 schrieb:(Gestern, 15:09)Praktiker schrieb:(Gestern, 14:17)Homer S. schrieb:(Gestern, 13:59)GastNummer14 schrieb:(07.08.2026, 14:27)schnobu schrieb: Naja, die Kanzlei ist halt bundesweit bekannt dafür, "kleine Leute" abzumahnen. Sicherlich mag das rechtlich alles richtig sein, ich hätte aber trotzdem absolut keinen keinen Spaß daran, jeden Tag dutzende Mahnschreiben etc. rauszuschicken und Privatleute um mehrere hundert Euro abzumahnen. Das trifft meiner Ansicht nach leider oft die falschen. Ich hatte selbst im Bekanntenkreis den Fall, dass eine Wohnung an ein älteres ukrainisches Ehepaar (geflüchtet) untervermietet wurde und nach wenigen Wochen Abmahnschreiben von Frommer reinflatterten. Der Opa hatte online ukrainische Filme geschaut und nicht gewusst, dass das in Deutschland problematisch ist. Sind dann halt mehrere hundert Euro, die die haben zahlen müssen.
inhaltlich teile ich deine (moralische) Kritik an der Arbeit. Allerdings bin ich doch verwundert, dass eine solche Kritik z.B. nie hinsichtlich der Arbeit der StA aufkommt. Durch das (perspektivlose) Verfolgen von Schwarzfahrern, Kleindealern und Ladendieben füllt man die Karmapunkte sicherlich auch nicht auf. Dennoch ist das ein begehrter und (jedenfalls hier) angesehener Job. Klar hat die Arbeit der StA auch andere Facetten, aber die Verfahren vor den Amtsgerichten (exemplarisch Tempelhofes Damm) und die Rolle der StA kann man sich moralisch auch nicht schönreden.
Mir geht es dabei nicht darum, die Arbeit von Abmahnkanzleien mit der einer Staatsanwaltschaft gleichzusetzen. Ich finde nur interessant, nach welchen Maßstäben wir die moralische Integrität juristischer Arbeit bewerten.
Als StA kannst du das einstellen wenn du es für richtig hältst, du bist also frei in deiner Bewertung - als Anwalt in einer Abmahnkanzlei ist das dein Geschäftsmodell auf das du nicht verzichten kannst. Hinzu kommt, dass das juristisch wahrscheinlich an Langdweile und Anspruchslosigkeit nicht zu überbieten ist.
Eben. In der öffentlichen Diskussion kommt etwas zu kurz, wie oft bei Schwarzfahren 153 StPO angewandt wird. Wenn aber jemand zum zehnten Mal erwischt wird und das Angebot, die Geldstrafe abzuarbeiten, ausschlägt, dann geht es halt seinen Gang. Aber das darf natürlich jeder für sich bewerten wie er will.
Nichtsdestotrotz ist der einzelne Staatsanwalt weisungsgebunden. Und dass jemand 10x beim Schwarzfahren erwischt wird und dennoch bestraft werden soll sagt vielleicht doch mehr über die Wirksamkeit der Arbeit aus als uns lieb ist ;-)
Wenn du keine Kohle und kein Auto hast und irgendwo hin muss, ist es aber auch schwer...
Aber ernsthaft: die Illusion das Strafe gerade im Milieu richtig sinnvoll ist, gibt man bei der StA wahrscheinlich nach Wochen auf. Auch wenn ich wirklich alles machen möchte, außer der StA den Rücken decken, brauchen wir ja hier keine Diskussion darum führen, ob die StA sinnvollere Arbeit leistet als Abmahnanwälte.
Gestern, 21:32
(Gestern, 16:55)Paragraph242 schrieb:(Gestern, 15:09)Praktiker schrieb:(Gestern, 14:17)Homer S. schrieb:(Gestern, 13:59)GastNummer14 schrieb:(07.08.2026, 14:27)schnobu schrieb: Naja, die Kanzlei ist halt bundesweit bekannt dafür, "kleine Leute" abzumahnen. Sicherlich mag das rechtlich alles richtig sein, ich hätte aber trotzdem absolut keinen keinen Spaß daran, jeden Tag dutzende Mahnschreiben etc. rauszuschicken und Privatleute um mehrere hundert Euro abzumahnen. Das trifft meiner Ansicht nach leider oft die falschen. Ich hatte selbst im Bekanntenkreis den Fall, dass eine Wohnung an ein älteres ukrainisches Ehepaar (geflüchtet) untervermietet wurde und nach wenigen Wochen Abmahnschreiben von Frommer reinflatterten. Der Opa hatte online ukrainische Filme geschaut und nicht gewusst, dass das in Deutschland problematisch ist. Sind dann halt mehrere hundert Euro, die die haben zahlen müssen.
inhaltlich teile ich deine (moralische) Kritik an der Arbeit. Allerdings bin ich doch verwundert, dass eine solche Kritik z.B. nie hinsichtlich der Arbeit der StA aufkommt. Durch das (perspektivlose) Verfolgen von Schwarzfahrern, Kleindealern und Ladendieben füllt man die Karmapunkte sicherlich auch nicht auf. Dennoch ist das ein begehrter und (jedenfalls hier) angesehener Job. Klar hat die Arbeit der StA auch andere Facetten, aber die Verfahren vor den Amtsgerichten (exemplarisch Tempelhofes Damm) und die Rolle der StA kann man sich moralisch auch nicht schönreden.
Mir geht es dabei nicht darum, die Arbeit von Abmahnkanzleien mit der einer Staatsanwaltschaft gleichzusetzen. Ich finde nur interessant, nach welchen Maßstäben wir die moralische Integrität juristischer Arbeit bewerten.
Als StA kannst du das einstellen wenn du es für richtig hältst, du bist also frei in deiner Bewertung - als Anwalt in einer Abmahnkanzlei ist das dein Geschäftsmodell auf das du nicht verzichten kannst. Hinzu kommt, dass das juristisch wahrscheinlich an Langdweile und Anspruchslosigkeit nicht zu überbieten ist.
Eben. In der öffentlichen Diskussion kommt etwas zu kurz, wie oft bei Schwarzfahren 153 StPO angewandt wird. Wenn aber jemand zum zehnten Mal erwischt wird und das Angebot, die Geldstrafe abzuarbeiten, ausschlägt, dann geht es halt seinen Gang. Aber das darf natürlich jeder für sich bewerten wie er will.
Nichtsdestotrotz ist der einzelne Staatsanwalt weisungsgebunden. Und dass jemand 10x beim Schwarzfahren erwischt wird und dennoch bestraft werden soll sagt vielleicht doch mehr über die Wirksamkeit der Arbeit aus als uns lieb ist ;-)
Soll jetzt mehr oder weniger eingestellt werden? Ich blicke bei der Diskussion nicht mehr durch. Jedenfalls hat man als Staatsanwalt sehr viel mehr Spielraum als bei einer solchen Kanzlei, und darum ging es ja.









