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Klausuren Juli 2026
Muma
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2026
#131
11.07.2026, 18:34
(11.07.2026, 17:48)nds..... schrieb:  
(11.07.2026, 15:24)Nds20262 schrieb:  
(11.07.2026, 15:18)nds..... schrieb:  
(11.07.2026, 14:10)Nds20262 schrieb:  Erinnere mich nicht mehr explizit daran, aber hatte in der Klausur den Gedankengang, ob zwei AGLen bestehen. Ein Mal aus 114 ivm sbs und ein Mal direkt aus 114. Das wäre aber nur der Fall, wenn man 114 direkt als eine Ermessensvorschrift qualifizieren würde. Bezüglich 48 II S. 2: Ja hatte ich auch im Kopf aber man kommt ohnehin zum gleichen Ergebnis, weil das Vertrauen aufgrund der fahrlässigen Unkenntnis nicht schutzwürdig war, sodass m.E. S. 3 Nr. 3 anzuwenden war.

Bei 1913 Metern statt 2000 Metern finde ich grobe! Fahrlässigkeit eher nicht so überzeugend, aber wird bestimmt beides vertretbar sein..Fand das Problem mit der Teilbarkeit der Ausnutzung der Karte pro Schuljahr vs. Gesamtdauer der Ausnutzung bis 2029 war angelegt...sie hat sie ja schliesslich schon 3 Jahre genutzt..habe das   verneint, weil es materiell auf das einzelne Jahr ankommt, deshalb war glaube ich die Rücknahme auch kurz vor dem nächsten Schuljahr erfolgt

Einer meiner wesentlichen Argumente war, dass die Kilometerzahl ein objektives Kriterium ist und die Überprüfung jedem zugänglich war. Vor allem hätte sie selbst durch Google Maps, wie es die Behörde tat, zumindest erkennen können, dass die Möglichkeit einer Unterschreitung besteht, weil nach Maps die 2km unterschritten wurden. Das hätte Anlass zu einer weiteren Überprüfung gegeben. Wie du sagst, bestimmt war beides vertretbar, aber im Zweifel wollte ich lieber pro Behörde argumentieren, weil die Erfolgschancen jetzt nicht offensichtlich schlecht waren
Finde ich voll überzeugend! 👌
Habe den Ausnahmefall der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs bejaht. Damit ist der ursprüngliche Bewilligungsbescheid rechtmäßig und 48 somit (-).
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JuraWieduWillst
Junior Member
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Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2026
#132
11.07.2026, 20:06
(11.07.2026, 18:23)hessen726 schrieb:  
(11.07.2026, 13:21)FFM07/26 schrieb:  
(11.07.2026, 12:18)Dummisel schrieb:  Hi, was lief denn in Hessen in der S2?:)
Was habt ihr für Revisionsgründe geprüft?

Was hast du denn geprüft  Wink
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hessen726
Unregistered
 
#133
11.07.2026, 20:36
In der Zulässigkeit: war ja nur die Frist nach § 345 I relevant: §§ 37 II
Verfahrensvoraussetzungen: Antragstellung durch die Eltern als Erben nach §§ 123 II, 77 II 2 StGB (-), da kein Übergang des Antragsrechts
Revisionsgründe: § 338 Nr. 5 wegen Abwesenheit der Anwältin (+); § 338 Nr. 5 wegen anfänglicher Abwesenheit der Dolmetscherin (-); §§ 337 I, 185, 189 GVG wegen fehlender Vereidigung und nicht entsprechender Belehrung als Surrogat (+); §§ 337, 256 I Nr. 2 (-), 244 II (-), weil Gutachten nur verlesen
Sachrüge: da war ja einiges nicht korrekt materiell-rechtlich und fehlerhafte Strafzumessungserwägung nach § 46 III StGB
Antrag nach §§ 353 I, II, 354 II mit Ausnahme der Feststellungen wegen § 123 StGB (+ Einstellung diesbezüglich)
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Hessen123
Unregistered
 
#134
11.07.2026, 21:36
Was für Probleme hast Du materiell-rechtlich gesehen?:)
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JuraWieduWillst
Junior Member
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Jul 2026
#135
11.07.2026, 21:53
(11.07.2026, 21:36)Hessen123 schrieb:  Was für Probleme hast Du materiell-rechtlich gesehen?:)

Hab Verfahrenesfehler und abs/rev Revisionsgründe auch so. Ich habe auf jeden Fall § 244 I Nr. 1 a) lit b, Abs., 4 und § 243 Abs. 1 Nr. 1 noch zusätzlich
§ 239a hab ich abgelehnt - da bin ich mir aber maximal unsicher, da würden mich echt mal andere Meinungen interessieren, da hat mich der Kommentar bei der Erpressungsausnutzungsabsicht auf § 253 geführt und danach braucht man eine Vermögensverfügung oder zumindest irgendein vermögensminderndes Verhalten, das habe ich in den Kontaktinformationen des "Jean" nicht gesehen.
Das kann aber komplett falsch sein.

Den Raub hab ich bejaht. Die gef. KV nach Nr. 4 auch.

und bei § 227 und § 239 Abs. 4 war auf jeden Fall ein großes Problem mit dem spezifischen Gefahrzusammenhang bzw. Selbstschädigung aufzumachen.
Ich habe beide abgelehnt, weil mMn das Gericht in dem Urteil die Fahrlässigkeit nach § 18 StGB nicht positiv festgestellt hat. Also ich hätte es in der Sache vermutlich bejaht, aber habe gesagt, die Feststellungen des Urteils tragen das nicht :/ Das hat mir echt Kopfschmerzen gemacht.

Hatte auch noch an § 30 Abs. 2 wg. dem geplanten "Jean"-Ding nach Erlangung der Info gedacht, aber die Überlegungen verblieben auf meiner handschriftlichen Skizze.
Meine Stärke ist aber auch nicht Strafrecht..
Wie hast du es gelöst?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2026, 23:06 von JuraWieduWillst.)
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Hessen123
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#136
11.07.2026, 22:36
Habe nur 239a und 250 Nr.1a abgelehnt und 240 vollendet angenommen, was falsch ist…
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JuraWieduWillst
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Jul 2026
#137
11.07.2026, 23:02
(11.07.2026, 22:36)Hessen123 schrieb:  Habe nur 239a und 250 Nr.1a abgelehnt und 240 vollendet angenommen, was falsch ist…

Darf ich fragen mit welchen Begründungen du das abgelehnt hast? Also § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) 2. Alt. Bei-Sich-Führen eines gef. Werkzeug ist denke ich wegen dem Brecheisen zu bejahen, bei anderen anderen Sachen wie oben meine Ausführungen = kein Plan. Schwerer Raub und § 224 war so ziemlich das einzige, wobei ich mir "sicher "
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nds.....
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Registriert seit: Dec 2025
#138
12.07.2026, 09:45
Finde es aber schon ziemlich heftig, dass wir händisch 4 E-Examens-Klausuren geschrieben haben in Niedersachsen. Weder entsprachen die Klausuren von ihrem Umfang denjenigen aus dem KK noch war es in irgendeiner Weise machbar, Wissen und Methode abzuliefern. M.E. wurde der Zweck der Prüfung komplett verfehlt und ich finde es auch traurig, weil bestimmt so viele Leute tolle Sache abgeliefert hätten und ich bin mir sicher, dass viele in diesem Durchgang Leichtsinnsfehler und mangelnde SV-Verwertung vorgeworfen werden wird, weil es einfach nicht annähernd möglich war, sich einmal kurz Gedanken zu machen. Mir geht es auch nicht um "rumheulen". Wenn man sich ältere Klausuren ansieht, die auch unsere Korrektoren schreiben mussten, waren das bei uns teilweise zwei Klausuren in einem Sachverhalt -> A2 oder SR1, aber auch Z1. Kann man machen, ich finde aber, dass dadurch die Ergebnisse der Klausuren so dermaßen verfälscht sein werden. Einmal weil der ohnehin bestehende Zeitdruck noch einmal vervielfacht wurde und der Prüfling somit überhaupt keine Zeit hatte zu "denken!" und andererseits weil wir teilweise sogar - wie in der A2 - mehr fertigen mussten als die E-Examens-Länder. Ich weiß nicht, ob das dem LjPA bekannt ist, aber mit dem Laptop ist man 30%-40% schneller und auf den letzten Metern ist der Klausurtext noch leserlich..warum man dann nicht wenigstens einen Teilbereich aus den Ringklausuren rausnimmt, verschließt sich mir völlig. Sinn des Ringtausches ist doch eine Angleichung....auweia...Und ich frage mich auch, ob das Vorgehen dem NDS-Ministerium bekannt ist. Und wenn jetzt jemand behauptet, durch die Digitalisierung des Examens ändere sich die Klausur nicht bzw. es würden die gleichen Klausuren geschrieben, dann stimmt das nicht..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2026, 09:46 von nds......)
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RefNds1
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Registriert seit: Apr 2026
#139
12.07.2026, 10:17
(12.07.2026, 09:45)nds..... schrieb:  Finde es aber schon ziemlich heftig, dass wir händisch 4 E-Examens-Klausuren geschrieben haben in Niedersachsen. Weder entsprachen die Klausuren von ihrem Umfang denjenigen aus dem KK noch war es in irgendeiner Weise machbar, Wissen und Methode abzuliefern. M.E. wurde der Zweck der Prüfung komplett verfehlt und ich finde es auch traurig, weil bestimmt so viele Leute tolle Sache abgeliefert hätten und ich bin mir sicher, dass viele in diesem Durchgang Leichtsinnsfehler und mangelnde SV-Verwertung vorgeworfen werden wird, weil es einfach nicht annähernd möglich war, sich einmal kurz Gedanken zu machen. Mir geht es auch nicht um "rumheulen". Wenn man sich ältere Klausuren ansieht, die auch unsere Korrektoren schreiben mussten, waren das bei uns teilweise zwei Klausuren in einem Sachverhalt -> A2 oder SR1, aber auch Z1. Kann man machen, ich finde aber, dass dadurch die Ergebnisse der Klausuren so dermaßen verfälscht sein werden. Einmal weil der ohnehin bestehende Zeitdruck noch einmal vervielfacht wurde und der Prüfling somit überhaupt keine Zeit hatte zu "denken!" und andererseits weil wir teilweise sogar - wie in der A2 - mehr fertigen mussten als die E-Examens-Länder. Ich weiß nicht, ob das dem LjPA bekannt ist, aber mit dem Laptop ist man 30%-40% schneller und auf den letzten Metern ist der Klausurtext noch leserlich..warum man dann nicht wenigstens einen Teilbereich aus den Ringklausuren rausnimmt, verschließt sich mir völlig. Sinn des Ringtausches ist doch eine Angleichung....auweia...Und ich frage mich auch, ob das Vorgehen dem NDS-Ministerium bekannt ist. Und wenn jetzt jemand behauptet, durch die Digitalisierung des Examens ändere sich die Klausur nicht bzw. es würden die gleichen Klausuren geschrieben, dann stimmt das nicht..
Da muss ich dir absolut Recht geben. Ich hatte idR nie Zeitprobleme in den Klausuren. Habe regelmäßig den Klausurenkurs mitgeschrieben etc pp. So sehr, wie mir die Zeit in den Klausuren in diesem Durchgang durch die Hand gerieselt ist, ist nicht mehr schön. Dazu kam ja auch noch, dass es jetzt -bis auf die ZU-Klausur - nicht unbedingt die geläufigsten Themen waren. Da pinnt man nicht eben in 30 Minuten ne perfekte Lösungsskizze aufs Papier. Das wär allerdings notwendig, um die Klausur in ihrem Umfang auch nur annähernd vollständig zu bearbeiten. Dass darunter die Qualität leidet, ist leider offensichtlich. Man kann jetzt nur noch auf die Gnade der Korrektoren hoffen…
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Zweifler123
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Registriert seit: Feb 2026
#140
12.07.2026, 10:39
(12.07.2026, 09:45)nds..... schrieb:  Finde es aber schon ziemlich heftig, dass wir händisch 4 E-Examens-Klausuren geschrieben haben in Niedersachsen. Weder entsprachen die Klausuren von ihrem Umfang denjenigen aus dem KK noch war es in irgendeiner Weise machbar, Wissen und Methode abzuliefern. M.E. wurde der Zweck der Prüfung komplett verfehlt und ich finde es auch traurig, weil bestimmt so viele Leute tolle Sache abgeliefert hätten und ich bin mir sicher, dass viele in diesem Durchgang Leichtsinnsfehler und mangelnde SV-Verwertung vorgeworfen werden wird, weil es einfach nicht annähernd möglich war, sich einmal kurz Gedanken zu machen. Mir geht es auch nicht um "rumheulen". Wenn man sich ältere Klausuren ansieht, die auch unsere Korrektoren schreiben mussten, waren das bei uns teilweise zwei Klausuren in einem Sachverhalt -> A2 oder SR1, aber auch Z1. Kann man machen, ich finde aber, dass dadurch die Ergebnisse der Klausuren so dermaßen verfälscht sein werden. Einmal weil der ohnehin bestehende Zeitdruck noch einmal vervielfacht wurde und der Prüfling somit überhaupt keine Zeit hatte zu "denken!" und andererseits weil wir teilweise sogar - wie in der A2 - mehr fertigen mussten als die E-Examens-Länder. Ich weiß nicht, ob das dem LjPA bekannt ist, aber mit dem Laptop ist man 30%-40% schneller und auf den letzten Metern ist der Klausurtext noch leserlich..warum man dann nicht wenigstens einen Teilbereich aus den Ringklausuren rausnimmt, verschließt sich mir völlig. Sinn des Ringtausches ist doch eine Angleichung....auweia...Und ich frage mich auch, ob das Vorgehen dem NDS-Ministerium bekannt ist. Und wenn jetzt jemand behauptet, durch die Digitalisierung des Examens ändere sich die Klausur nicht bzw. es würden die gleichen Klausuren geschrieben, dann stimmt das nicht..

In einer ähnlichen SItuation war eine Freundin von mir vor 2 Jahren in Hessen. Sie hat dann den Verbesserungsversuch wahrgenommen, um in den "Genuss" des E-Examens in Hessen zu kommen. Fair finde ich es trotzdem nicht und gebe dir absolut Recht.
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