11.07.2026, 11:21
11.07.2026, 12:18
Hi, was lief denn in Hessen in der S2?:)
11.07.2026, 13:21
11.07.2026, 13:57
(11.07.2026, 11:21)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 11:18)nds..... schrieb: SV war nicht erlassen..habt ihr es auf 48 oder 49 gestützt? Wo waren bei euch so die Probleme?48, eigentlich waren die Probleme nur diejenigen, die im Sachverhalt angelegt waren. Die Entfernung, besondere Gefährlichkeit, ermessen, Frist usw.
Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweise. Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor
11.07.2026, 14:00
(11.07.2026, 13:57)nds..... schrieb:(11.07.2026, 11:21)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 11:18)nds..... schrieb: SV war nicht erlassen..habt ihr es auf 48 oder 49 gestützt? Wo waren bei euch so die Probleme?48, eigentlich waren die Probleme nur diejenigen, die im Sachverhalt angelegt waren. Die Entfernung, besondere Gefährlichkeit, ermessen, Frist usw.
Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweisen Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor und die Prüfung der Norm an sich also hinsichtlich Willkür der 2,0 km...worauf wollten die mit dem Hinweis hinaus, es gebe noch eine weitere Ermessensnorm?
11.07.2026, 14:10
(11.07.2026, 14:00)nds..... schrieb:Erinnere mich nicht mehr explizit daran, aber hatte in der Klausur den Gedankengang, ob zwei AGLen bestehen. Ein Mal aus 114 ivm sbs und ein Mal direkt aus 114. Das wäre aber nur der Fall, wenn man 114 direkt als eine Ermessensvorschrift qualifizieren würde. Bezüglich 48 II S. 2: Ja hatte ich auch im Kopf aber man kommt ohnehin zum gleichen Ergebnis, weil das Vertrauen aufgrund der fahrlässigen Unkenntnis nicht schutzwürdig war, sodass m.E. S. 3 Nr. 3 anzuwenden war.(11.07.2026, 13:57)nds..... schrieb:(11.07.2026, 11:21)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 11:18)nds..... schrieb: SV war nicht erlassen..habt ihr es auf 48 oder 49 gestützt? Wo waren bei euch so die Probleme?48, eigentlich waren die Probleme nur diejenigen, die im Sachverhalt angelegt waren. Die Entfernung, besondere Gefährlichkeit, ermessen, Frist usw.
Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweisen Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor und die Prüfung der Norm an sich also hinsichtlich Willkür der 2,0 km...worauf wollten die mit dem Hinweis hinaus, es gebe noch eine weitere Ermessensnorm?
11.07.2026, 15:18
(11.07.2026, 14:10)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 14:00)nds..... schrieb:Erinnere mich nicht mehr explizit daran, aber hatte in der Klausur den Gedankengang, ob zwei AGLen bestehen. Ein Mal aus 114 ivm sbs und ein Mal direkt aus 114. Das wäre aber nur der Fall, wenn man 114 direkt als eine Ermessensvorschrift qualifizieren würde. Bezüglich 48 II S. 2: Ja hatte ich auch im Kopf aber man kommt ohnehin zum gleichen Ergebnis, weil das Vertrauen aufgrund der fahrlässigen Unkenntnis nicht schutzwürdig war, sodass m.E. S. 3 Nr. 3 anzuwenden war.(11.07.2026, 13:57)nds..... schrieb:(11.07.2026, 11:21)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 11:18)nds..... schrieb: SV war nicht erlassen..habt ihr es auf 48 oder 49 gestützt? Wo waren bei euch so die Probleme?48, eigentlich waren die Probleme nur diejenigen, die im Sachverhalt angelegt waren. Die Entfernung, besondere Gefährlichkeit, ermessen, Frist usw.
Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweisen Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor und die Prüfung der Norm an sich also hinsichtlich Willkür der 2,0 km...worauf wollten die mit dem Hinweis hinaus, es gebe noch eine weitere Ermessensnorm?
Bei 1913 Metern statt 2000 Metern finde ich grobe! Fahrlässigkeit eher nicht so überzeugend, aber wird bestimmt beides vertretbar sein..Fand das Problem mit der Teilbarkeit der Ausnutzung der Karte pro Schuljahr vs. Gesamtdauer der Ausnutzung bis 2029 war angelegt...sie hat sie ja schliesslich schon 3 Jahre genutzt..habe das verneint, weil es materiell auf das einzelne Jahr ankommt, deshalb war glaube ich die Rücknahme auch kurz vor dem nächsten Schuljahr erfolgt
11.07.2026, 15:24
(11.07.2026, 15:18)nds..... schrieb:(11.07.2026, 14:10)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 14:00)nds..... schrieb:Erinnere mich nicht mehr explizit daran, aber hatte in der Klausur den Gedankengang, ob zwei AGLen bestehen. Ein Mal aus 114 ivm sbs und ein Mal direkt aus 114. Das wäre aber nur der Fall, wenn man 114 direkt als eine Ermessensvorschrift qualifizieren würde. Bezüglich 48 II S. 2: Ja hatte ich auch im Kopf aber man kommt ohnehin zum gleichen Ergebnis, weil das Vertrauen aufgrund der fahrlässigen Unkenntnis nicht schutzwürdig war, sodass m.E. S. 3 Nr. 3 anzuwenden war.(11.07.2026, 13:57)nds..... schrieb:(11.07.2026, 11:21)Nds20262 schrieb: 48, eigentlich waren die Probleme nur diejenigen, die im Sachverhalt angelegt waren. Die Entfernung, besondere Gefährlichkeit, ermessen, Frist usw.
Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweisen Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor und die Prüfung der Norm an sich also hinsichtlich Willkür der 2,0 km...worauf wollten die mit dem Hinweis hinaus, es gebe noch eine weitere Ermessensnorm?
Bei 1913 Metern statt 2000 Metern finde ich grobe! Fahrlässigkeit eher nicht so überzeugend, aber wird bestimmt beides vertretbar sein..Fand das Problem mit der Teilbarkeit der Ausnutzung der Karte pro Schuljahr vs. Gesamtdauer der Ausnutzung bis 2029 war angelegt...sie hat sie ja schliesslich schon 3 Jahre genutzt..habe das verneint, weil es materiell auf das einzelne Jahr ankommt, deshalb war glaube ich die Rücknahme auch kurz vor dem nächsten Schuljahr erfolgt
Einer meiner wesentlichen Argumente war, dass die Kilometerzahl ein objektives Kriterium ist und die Überprüfung jedem zugänglich war. Vor allem hätte sie selbst durch Google Maps, wie es die Behörde tat, zumindest erkennen können, dass die Möglichkeit einer Unterschreitung besteht, weil nach Maps die 2km unterschritten wurden. Das hätte Anlass zu einer weiteren Überprüfung gegeben. Wie du sagst, bestimmt war beides vertretbar, aber im Zweifel wollte ich lieber pro Behörde argumentieren, weil die Erfolgschancen jetzt nicht offensichtlich schlecht waren
11.07.2026, 17:48
(11.07.2026, 15:24)Nds20262 schrieb:Finde ich voll überzeugend! 👌(11.07.2026, 15:18)nds..... schrieb:(11.07.2026, 14:10)Nds20262 schrieb:(11.07.2026, 14:00)nds..... schrieb:Erinnere mich nicht mehr explizit daran, aber hatte in der Klausur den Gedankengang, ob zwei AGLen bestehen. Ein Mal aus 114 ivm sbs und ein Mal direkt aus 114. Das wäre aber nur der Fall, wenn man 114 direkt als eine Ermessensvorschrift qualifizieren würde. Bezüglich 48 II S. 2: Ja hatte ich auch im Kopf aber man kommt ohnehin zum gleichen Ergebnis, weil das Vertrauen aufgrund der fahrlässigen Unkenntnis nicht schutzwürdig war, sodass m.E. S. 3 Nr. 3 anzuwenden war.(11.07.2026, 13:57)nds..... schrieb: Ich hatte noch die 48 II S.1,2 wegen der schon teilweisen Ausnutzung der Karte bzgl der Jahre zuvor und die Prüfung der Norm an sich also hinsichtlich Willkür der 2,0 km...worauf wollten die mit dem Hinweis hinaus, es gebe noch eine weitere Ermessensnorm?
Bei 1913 Metern statt 2000 Metern finde ich grobe! Fahrlässigkeit eher nicht so überzeugend, aber wird bestimmt beides vertretbar sein..Fand das Problem mit der Teilbarkeit der Ausnutzung der Karte pro Schuljahr vs. Gesamtdauer der Ausnutzung bis 2029 war angelegt...sie hat sie ja schliesslich schon 3 Jahre genutzt..habe das verneint, weil es materiell auf das einzelne Jahr ankommt, deshalb war glaube ich die Rücknahme auch kurz vor dem nächsten Schuljahr erfolgt
Einer meiner wesentlichen Argumente war, dass die Kilometerzahl ein objektives Kriterium ist und die Überprüfung jedem zugänglich war. Vor allem hätte sie selbst durch Google Maps, wie es die Behörde tat, zumindest erkennen können, dass die Möglichkeit einer Unterschreitung besteht, weil nach Maps die 2km unterschritten wurden. Das hätte Anlass zu einer weiteren Überprüfung gegeben. Wie du sagst, bestimmt war beides vertretbar, aber im Zweifel wollte ich lieber pro Behörde argumentieren, weil die Erfolgschancen jetzt nicht offensichtlich schlecht waren
11.07.2026, 18:23









