12.06.2019, 19:14
12.06.2019, 19:17
Jo. Und Revision kennen alle. Daher ist das im Ring eben das, was laeuft.
12.06.2019, 19:28
Abgesehen von allen Wahrscheinlichkeiten habe ich nie verstanden, was die Spekulatiusbäckerei soll. Die Zeit, in der man auf Grundlage kruder Thesen zu errechnen sucht, was denn drankomme, kann man auch dazu verwenden, sich Grundlagen des Strafurteils anzueignen. Das ist wirklich kein Hexenwerk...
12.06.2019, 19:35
(12.06.2019, 19:28)Ralle23 schrieb: Abgesehen von allen Wahrscheinlichkeiten habe ich nie verstanden, was die Spekulatiusbäckerei soll. Die Zeit, in der man auf Grundlage kruder Thesen zu errechnen sucht, was denn drankomme, kann man auch dazu verwenden, sich Grundlagen des Strafurteils anzueignen. Das ist wirklich kein Hexenwerk...
Gilt aber für alle Exotengebiete. Wer lernt fürs 1. Examen schon IPR? Bei uns kam es dran...
12.06.2019, 19:39
(12.06.2019, 19:28)Ralle23 schrieb: Abgesehen von allen Wahrscheinlichkeiten habe ich nie verstanden, was die Spekulatiusbäckerei soll. Die Zeit, in der man auf Grundlage kruder Thesen zu errechnen sucht, was denn drankomme, kann man auch dazu verwenden, sich Grundlagen des Strafurteils anzueignen. Das ist wirklich kein Hexenwerk...
Das muss ich dir jetzt ausnahmsweise mal zustimmen.
Die Grundlagen eines Urteils sind wirklich so schnell zu lernen und zu wiederholen, dass es wirklich fahrlässig wäre nur auf Revision zu setzen.
Nichtsdestotrotz: Revision ist wahrscheinlicher. Dafür spricht die Statistik und schon die allgemeine Wahrscheinlichkeit, da das Urteil eben vergleichsweise selten dran kommt.
Da es eh bei beiden Klausurtypen auf StPO und StGB Kenntnisse ankommt, ist es auch relativ egal was dann letztlich läuft.
12.06.2019, 19:46
(12.06.2019, 19:39)NRWJuni schrieb:(12.06.2019, 19:28)Ralle23 schrieb: Abgesehen von allen Wahrscheinlichkeiten habe ich nie verstanden, was die Spekulatiusbäckerei soll. Die Zeit, in der man auf Grundlage kruder Thesen zu errechnen sucht, was denn drankomme, kann man auch dazu verwenden, sich Grundlagen des Strafurteils anzueignen. Das ist wirklich kein Hexenwerk...
Das muss ich dir jetzt ausnahmsweise mal zustimmen.
Die Grundlagen eines Urteils sind wirklich so schnell zu lernen und zu wiederholen, dass es wirklich fahrlässig wäre nur auf Revision zu setzen.
Nichtsdestotrotz: Revision ist wahrscheinlicher. Dafür spricht die Statistik und schon die allgemeine Wahrscheinlichkeit, da das Urteil eben vergleichsweise selten dran kommt.
Da es eh bei beiden Klausurtypen auf StPO und StGB Kenntnisse ankommt, ist es auch relativ egal was dann letztlich läuft.
Eben... wie man ein Urteil schreibt ist tatsächlich in 2 Stunden gelernt...
12.06.2019, 20:05
(12.06.2019, 19:35)Gast schrieb:(12.06.2019, 19:28)Ralle23 schrieb: Abgesehen von allen Wahrscheinlichkeiten habe ich nie verstanden, was die Spekulatiusbäckerei soll. Die Zeit, in der man auf Grundlage kruder Thesen zu errechnen sucht, was denn drankomme, kann man auch dazu verwenden, sich Grundlagen des Strafurteils anzueignen. Das ist wirklich kein Hexenwerk...
Gilt aber für alle Exotengebiete. Wer lernt fürs 1. Examen schon IPR? Bei uns kam es dran...
Ich weiß nicht, ob mir eine Wahrscheinlichkeit von knapp 20-25% bereits reicht, um vom Exotengebiet zu sprechen. Jedenfalls ist die für IPR im Ersten deutlich geringer. Und wenn es drankommt, bildet es ein kleines Goodie, das dich aber nicht umbringen kann. Das Urteil wird indes mit Sicherheit den Jordan hinabschwimmen, wenn man nicht immerhin Grundzüge beherrscht.
12.06.2019, 20:08
setz bei Revision voll auf Lücke und hab Urteil only gelernt
Wird schon schief gehen.
Wird schon schief gehen.
12.06.2019, 21:01
12.06.2019, 21:05