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  5. Klausuren Juni 2019
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Klausuren Juni 2019
S1undS2
Unregistered
 
#391
08.06.2019, 19:46
Hi,

nur ne kurze Nachfrage:

Stimmt es, dass in NRW IMMER:

S1: Staatsanwaltsklausur
S2: Urteil oder Revision (meist Revision)

und

Öff1: Verwaltungsgerichtliche Klausur
Öff2: Abwalt oder Behördenklausur läuft (häufiger: Anwalt)

????

Falls ja: Gibt es da was offizielles zu, oder sind das Erfahrungswerte?
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Gast
Unregistered
 
#392
08.06.2019, 19:54
(08.06.2019, 19:46)S1undS2 schrieb:  Hi,

nur ne kurze Nachfrage:

Stimmt es, dass in NRW IMMER:

S1: Staatsanwaltsklausur
S2: Urteil oder Revision (meist Revision)

und

Öff1: Verwaltungsgerichtliche Klausur
Öff2: Abwalt oder Behördenklausur läuft (häufiger: Anwalt)

????

Falls ja: Gibt es da was offizielles zu, oder sind das Erfahrungswerte?

Alles richtig, aber offiziell ist das alles nicht. Wird trotzdem so gehandhabt.
Zitieren
GastNRW678
Unregistered
 
#393
08.06.2019, 19:57
(08.06.2019, 19:54)Gast schrieb:  
(08.06.2019, 19:46)S1undS2 schrieb:  Hi,

nur ne kurze Nachfrage:

Stimmt es, dass in NRW IMMER:

S1: Staatsanwaltsklausur
S2: Urteil oder Revision (meist Revision)

und

Öff1: Verwaltungsgerichtliche Klausur
Öff2: Abwalt oder Behördenklausur läuft (häufiger: Anwalt)

????

Falls ja: Gibt es da was offizielles zu, oder sind das Erfahrungswerte?

Alles richtig, aber offiziell ist das alles nicht. Wird trotzdem so gehandhabt.

Ja :) S1 immer StA, S2 Urteil oder Revision (ca 9-10 mal Revision, 2 - 3 mal Urteil. Dieses Jahr noch kein Urteil) 

V1 Gericht und V2 Anwalt oder Behörde. 

Und offiziell ist das auch
Siehe hier
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe.../index.php
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#394
08.06.2019, 20:00
(08.06.2019, 19:57)GastNRW678 schrieb:  
(08.06.2019, 19:54)Gast schrieb:  
(08.06.2019, 19:46)S1undS2 schrieb:  Hi,

nur ne kurze Nachfrage:

Stimmt es, dass in NRW IMMER:

S1: Staatsanwaltsklausur
S2: Urteil oder Revision (meist Revision)

und

Öff1: Verwaltungsgerichtliche Klausur
Öff2: Abwalt oder Behördenklausur läuft (häufiger: Anwalt)

????

Falls ja: Gibt es da was offizielles zu, oder sind das Erfahrungswerte?

Alles richtig, aber offiziell ist das alles nicht. Wird trotzdem so gehandhabt.

Ja :) S1 immer StA, S2 Urteil oder Revision (ca 9-10 mal Revision, 2 - 3 mal Urteil. Dieses Jahr noch kein Urteil) 

V1 Gericht und V2 Anwalt oder Behörde. 

Und offiziell ist das auch
Siehe hier
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe.../index.php

:heart: danke :)
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LoserJurist
Unregistered
 
#395
08.06.2019, 20:05
Wie viele Klausuren kann man in NRW verkacken um trotzdem zur mündlichen zugelassen zu werden?

Wenn ich das JAG NRW richtig lese, muss man nur 3 Klausuren bestehen (5 x mangelhaft ist also kein Problem) und insgesamt mit allen Klausuren auf mindestens 28 Punkte kommen oder?
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Gast
Unregistered
 
#396
08.06.2019, 20:25
(08.06.2019, 20:05)LoserJurist schrieb:  Wie viele Klausuren kann man in NRW verkacken um trotzdem zur mündlichen zugelassen zu werden?

Wenn ich das JAG NRW richtig lese, muss man nur 3 Klausuren bestehen (5 x mangelhaft ist also kein Problem) und insgesamt mit allen Klausuren auf mindestens 28 Punkte kommen oder?



Du musst eine ZR-Klausur bestehen
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Gast
Unregistered
 
#397
08.06.2019, 20:30
(08.06.2019, 20:25)Gast schrieb:  
(08.06.2019, 20:05)LoserJurist schrieb:  Wie viele Klausuren kann man in NRW verkacken um trotzdem zur mündlichen zugelassen zu werden?

Wenn ich das JAG NRW richtig lese, muss man nur 3 Klausuren bestehen (5 x mangelhaft ist also kein Problem) und insgesamt mit allen Klausuren auf mindestens 28 Punkte kommen oder?



Du musst eine ZR-Klausur bestehen


Wo steht das im JAG NRW?
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BesserWisser
Unregistered
 
#398
08.06.2019, 20:42
(08.06.2019, 20:25)Gast schrieb:  
(08.06.2019, 20:05)LoserJurist schrieb:  Wie viele Klausuren kann man in NRW verkacken um trotzdem zur mündlichen zugelassen zu werden?

Wenn ich das JAG NRW richtig lese, muss man nur 3 Klausuren bestehen (5 x mangelhaft ist also kein Problem) und insgesamt mit allen Klausuren auf mindestens 28 Punkte kommen oder?



Du musst eine ZR-Klausur bestehen


Warum erzählst du hier so einen Quatsch und machst Menschen die um das bestehen zittern unnötig Angst?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

In §56 JAG NRW heißt es:

§ 56
Prüfungsentscheidungen; Prüfungsnoten; Zeugnis

(1) Mit Ausnahme der §§ 20 Abs. 2 Satz 2 und 22 Abs. 1 Satz 4 gelten die §§ 16 bis 23 und 29 Abs. 3 entsprechend.
(2) § 20 Abs. 1 Nr. 1 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass es statt "vier oder mehr Aufsichtsarbeiten" "sechs oder mehr Aufsichtsarbeiten" heißt. § 20 Abs. 1 Nr. 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass es statt "drei oder mehr Aufsichtsarbeiten" "vier oder mehr Aufsichtsarbeiten" heißt. § 21 Abs. 1 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass es statt "zwei Aufsichtsarbeiten" "drei Aufsichtsarbeiten" heißt.

In §20 JAG NRW heißt es:

§ 20
Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung

(1) Die staatliche Pflichtfachprüfung ist durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes für nicht bestanden zu erklären, sobald
1. vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat,
2. ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung drei oder mehr Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,
3. ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung zu dem Termin für die mündliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig erscheint oder den Termin nicht bis zum Ende der Prüfung wahrnimmt,
4. ein Prüfling ohne Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt.

[...]


Davon, dass mindestens eine Z-Klausur bestanden werden muss steht da GARNICHTS!
"6 Klausuren oder mehr", dh. mit 5 x durchgefallen ist man noch im Rennen, auch wenn 4 davon Z-Klausuren sind.
Außerdem braucht man einen Punkteschnitt von mindestens 3,5 pro Klausur, dh. mindestens 28 Punkte aus allen Klausuren zusammengerechnet.


Der Kollege hatte also völlig recht und du verbreitest hier UNSINN!


An den Kollegen: Viel Glück, DU SCHAFFST DAS NOCH!
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Gast
Unregistered
 
#399
09.06.2019, 12:29
Meint ihr, die ZHG-Klausur wird völlig unbrauchbar/unverwertbar, wenn man den fehlenden Titel im Antrag zu 2) (§ 771 ZPO) übersehen hat (habe einfach den unvollständigen Antrag abgeschrieben und es in der Stresssituation nicht bemerkt)?

Alles andere habe ich angesprochen (§ 891 BGB, Auslegung, alle Zulässigkeitsprobleme, § 407 richtig gelöst, §§ 135, 165, 932 usw.) und ausführlich diskutiert, wurde auch fertig usw.
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Gast
Unregistered
 
#400
09.06.2019, 12:34
(09.06.2019, 12:29)Gast schrieb:  Meint ihr, die ZHG-Klausur wird völlig unbrauchbar/unverwertbar, wenn man den fehlenden Titel im Antrag zu 2) (§ 771 ZPO) übersehen hat (habe einfach den unvollständigen Antrag abgeschrieben und es in der Stresssituation nicht bemerkt)?

Alles andere habe ich angesprochen (§ 891 BGB, Auslegung, alle Zulässigkeitsprobleme, § 407 richtig gelöst, §§ 135, 165, 932 usw.) und ausführlich diskutiert, wurde auch fertig usw.

Oh, hab ich auch nicht. Aber der Rest liest sich ja gut. Glaube nicht dass das schwerwiegend ist, dürften nur die wenigsten gesehen haben (?).
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