09.02.2026, 23:13
(09.02.2026, 20:15)medal-of-Hansen schrieb: Wie sind eure Meinungen zu heute?
1. Handlungskomplex um Raststätte
§ 223, 224, 226
(P) Vorsatz auf KV
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Mittels
(P) Knie als wichtiges Glied
(P) Vorsatz darauf
§ 113, 114
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Amtsträger
(P) Nachweisbarkeit
§ 240 verdrängt
§ 316; unproblematisch
§ 315c
(P) Einzelraser; Überschreitung reicht nicht
2. HK um Straßensperre
§ 211
(P) Vorsatz auf Tod
(P) Nachweis / Verwertbarkeit der Aussagen bei Arzt; nicht § 249 StPO des Berichts wg POK als Zeugin, § 250 StPO; kein Verstoß wg § 252, da keine Vernehmung; Vernehmung Arzt, wird sich nicht einlassen wg § 55ff StPO; Befreiung unwahrscheinlich; Verwertungsverbot der POK Vernehmung wg § 136 StPO; keine Vernehmung; Fortwirkung wg Umgehung, Abwägung aller Umstände, ob rechtsstaatl Strafverfolgung die individuellen Interesse an fairtrial (art 20 III GG, 6 EMKR); nicht vorsätzlich, Belehrung beachtet, Tatvorwurf schwer, BS wusste um Anwesenheit, Aussagen auch nicht relevant für Behandlung gewesen
(P) Mordmerkmal
Heimtücke (-), Verdeckung (-), Gemeingefährlich (-), niedr. Beweggr. (-)
§ 212 (+)
(P) Rücktritt; fehlgeschlagen
§ 113, 114 (+)
§ 240 verdrängt
§ 315d
(P) Rennen mit Polizei; nicht nachweisbar
§ 315b
(P) Verkehrsfeindlicher Inneneinhriff; Fortbewegung immer in Fordergrund
§ 316 StGB (+)
3. B-Gutachten
Zust.; LG, SchwurGer,
Haft; (P) Haftgrund Auslieferungsabkommen mit Frankfreich; hat Wohnsitz in DE; habs abgelehnt wg Verhältnismäßigkeit
Verteidiger vorhanden als Pflichtverteidiger
Einstellung/Beschränkung (-); Rest fast ausschl. erlassen
oh man, bin ich blöd. Auf 113, 114 bin ich garnicht gekommen. Habe nur Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikt und Straßenverkehrsdelikte
09.02.2026, 23:36
War § 142 StGB ausgeschlossen in NRW?
10.02.2026, 16:08
Welche Normen waren heute ausgeschlossen in NRW?
10.02.2026, 19:06
Welche Rügen habt ihr heute geprüft?
10.02.2026, 19:12
(10.02.2026, 19:06)Juridicus56 schrieb: Welche Rügen habt ihr heute geprüft?
(NORD/MV)
Habe das so geprüft. Aber war im finsteren Tal der Ahnungslosigkeit
1. Zulässigkeit
- Revisionseinlegung
(P) Falschbezeichnung unschädlich (+)
(P) Protokoll der HV wahrt Form (+)
- Revisionsbegründung
(P) Monatsfrist überschritten (+)
(P) Urteilszustellung vor Protokollfertigstellung (+)
- Rechtsmittelvzericht
(P) Wirkung der Zustimmung zum Urteil durch Mitangeklagten (-)
2. Begründetheit
- Von Amts wegen (-)
- Absolute Revisionsgründe:
-Nr. 1
(P) Schlafende Schöffin (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr. 2/3
(P) Befangenheit (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr 7
(P) Absetzungsfrist überschritten (+)
- Relative
-Erneuter Eintritt Beweisaufnahme unzulässig (-)
-Letztes Wort d. Angekl verletzt (+)
-Verweisung auf Schlussanträge unzulässig (-)
-Überlange Verfahrensdauer (-)
-Übelange Unterbrechung der HV (-)
- Sachprüfung
-253,255,249,250,12,22,23
(P) Irrtum auf Vermögensschaden; kein Vorsatz, 16 I StGB (+)
(P) Rücktritt i.Ü. (+)
-240(+)
-223,224,226, 25
(P) gef. Werkzeug (+)
(P) lebensgef. Behabdl. (+)
(P) Geneinschaftlich (+)
(P) Zahnverlust als erhebliche Entstellung (+)
(P) Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Opfers irrelevant (+)
(P) Mittäterexzess bei Zurechnung der Stiefel, lebensgef. Bhdl, Zähne (+)
- Strafzumessung
-Verstoß 5 EMRK (-)
10.02.2026, 19:16
Mag jemand den Sachverhalt der heutigen Revisionsklausur aus NRW mitteilen?
10.02.2026, 20:13
(10.02.2026, 19:12)medal-of-Hansen schrieb:(10.02.2026, 19:06)Juridicus56 schrieb: Welche Rügen habt ihr heute geprüft?
(NORD/MV)
Habe das so geprüft. Aber war im finsteren Tal der Ahnungslosigkeit![]()
1. Zulässigkeit
- Revisionseinlegung
(P) Falschbezeichnung unschädlich (+)
(P) Protokoll der HV wahrt Form (+)
- Revisionsbegründung
(P) Monatsfrist überschritten (+)
(P) Urteilszustellung vor Protokollfertigstellung (+)
- Rechtsmittelvzericht
(P) Wirkung der Zustimmung zum Urteil durch Mitangeklagten (-)
2. Begründetheit
- Von Amts wegen (-)
- Absolute Revisionsgründe:
-Nr. 1
(P) Schlafende Schöffin (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr. 2/3
(P) Befangenheit (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr 7
(P) Absetzungsfrist überschritten (+)
- Relative
-Erneuter Eintritt Beweisaufnahme unzulässig (-)
-Letztes Wort d. Angekl verletzt (+)
-Verweisung auf Schlussanträge unzulässig (-)
-Überlange Verfahrensdauer (-)
-Übelange Unterbrechung der HV (-)
- Sachprüfung
-253,255,249,250,12,22,23
(P) Irrtum auf Vermögensschaden; kein Vorsatz, 16 I StGB (+)
(P) Rücktritt i.Ü. (+)
-240(+)
-223,224,226, 25
(P) gef. Werkzeug (+)
(P) lebensgef. Behabdl. (+)
(P) Geneinschaftlich (+)
(P) Zahnverlust als erhebliche Entstellung (+)
(P) Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Opfers irrelevant (+)
(P) Mittäterexzess bei Zurechnung der Stiefel, lebensgef. Bhdl, Zähne (+)
- Strafzumessung
-Verstoß 5 EMRK (-)
Ich habe nich als Prozessorvoraussetzung die sachliche Zuständigkeit geprüft, da das LG entschieden hat und das Strafmaß bei unter 4 Jahren lag, aber unbeachtlich bei einem Gericht höherer Ordnung.
Die Schöffin hat doch garnicht geschlafen sondern nur gegähnt. Deshalb habe ich Nr 1 abgelehnt, oder stand bei euch drin, dass sie eingeschlafen ist? Nr. 3 (Befangenheut) habe ich auch abglehnt, da kein Befangenheutsantrag gestellt wurde.
Bei den relativen habe ich garnicht alle gesehen. Warum ist der erneute Eintritt in die Beweisaufnahme unzulässig? Und woher hast du, dass die Verweisung auf die Schlussplädoyers unzulässig ist? Oder hast du das geprüft und abgelehnt? Das habe ich garnicht geprüft
10.02.2026, 20:20
(10.02.2026, 20:13)JurisRef schrieb:(10.02.2026, 19:12)medal-of-Hansen schrieb:(10.02.2026, 19:06)Juridicus56 schrieb: Welche Rügen habt ihr heute geprüft?
(NORD/MV)
Habe das so geprüft. Aber war im finsteren Tal der Ahnungslosigkeit![]()
1. Zulässigkeit
- Revisionseinlegung
(P) Falschbezeichnung unschädlich (+)
(P) Protokoll der HV wahrt Form (+)
- Revisionsbegründung
(P) Monatsfrist überschritten (+)
(P) Urteilszustellung vor Protokollfertigstellung (+)
- Rechtsmittelvzericht
(P) Wirkung der Zustimmung zum Urteil durch Mitangeklagten (-)
2. Begründetheit
- Von Amts wegen (-)
- Absolute Revisionsgründe:
-Nr. 1
(P) Schlafende Schöffin (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr. 2/3
(P) Befangenheit (+)
(P) Präklusion (+)
-Nr 7
(P) Absetzungsfrist überschritten (+)
- Relative
-Erneuter Eintritt Beweisaufnahme unzulässig (-)
-Letztes Wort d. Angekl verletzt (+)
-Verweisung auf Schlussanträge unzulässig (-)
-Überlange Verfahrensdauer (-)
-Übelange Unterbrechung der HV (-)
- Sachprüfung
-253,255,249,250,12,22,23
(P) Irrtum auf Vermögensschaden; kein Vorsatz, 16 I StGB (+)
(P) Rücktritt i.Ü. (+)
-240(+)
-223,224,226, 25
(P) gef. Werkzeug (+)
(P) lebensgef. Behabdl. (+)
(P) Geneinschaftlich (+)
(P) Zahnverlust als erhebliche Entstellung (+)
(P) Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Opfers irrelevant (+)
(P) Mittäterexzess bei Zurechnung der Stiefel, lebensgef. Bhdl, Zähne (+)
- Strafzumessung
-Verstoß 5 EMRK (-)
Ich habe nich als Prozessorvoraussetzung die sachliche Zuständigkeit geprüft, da das LG entschieden hat und das Strafmaß bei unter 4 Jahren lag, aber unbeachtlich bei einem Gericht höherer Ordnung.
Die Schöffin hat doch garnicht geschlafen sondern nur gegähnt. Deshalb habe ich Nr 1 abgelehnt, oder stand bei euch drin, dass sie eingeschlafen ist? Nr. 3 (Befangenheut) habe ich auch abglehnt, da kein Befangenheutsantrag gestellt wurde.
Bei den relativen habe ich garnicht alle gesehen. Warum ist der erneute Eintritt in die Beweisaufnahme unzulässig? Und woher hast du, dass die Verweisung auf die Schlussplädoyers unzulässig ist? Oder hast du das geprüft und abgelehnt? Das habe ich garnicht geprüft
Zuständigkeit war bei uns als richtig anzunehmen.
(+) meint immer, dass ich es i.E. angenommen, (-), dass ich es abgelehnt habe.
Bzgl der Schöffin stand, dass sie mehrere Minuten am Handy gedaddelt und dabei auch Klingeltöne abgespielt hat. Das war dann für mich so vorsätzlich, dass ich die geistige Abwesenheit angenommen habe.
Beweisaufnahme war zulässig. Genau wie die Verweisung :)
10.02.2026, 21:39
Hat jemand diskutiert ob es Raub oder räuberische Erpressung war?
Ich habe den Exzess abgelehnt:(
Ich habe den Exzess abgelehnt:(
10.02.2026, 21:53
(10.02.2026, 21:39)Juridicus56 schrieb: Hat jemand diskutiert ob es Raub oder räuberische Erpressung war?
Ich habe den Exzess abgelehnt:(
Glaube Exzess kannst beides vertreten. Das ja so ultra schwammig gewesen im Kommentar.
Habs in der räub Erpressung kurz abgegrenzt.
Seid ihr auch beim Vermögensschaden ausgestiegen? Hat sich irw nicht richtig angefühlt hahaha


