06.02.2026, 19:37
Ach Mist. Nach meiner Lösung wäre ZMK aber auch überflüssig, 2. Kündigung geht zum 1. Juni durch, da ist auch Semsterbeginn. Also alles tutti. Wäre aber wie gesagt glaube ich 1. Juli gewesen? Frist ab 1. Januar und dann statt Ende übernächsten Monats nochmal 3 Monate drauf, also ende des 5. Monats das ist Ende des Juni.. Dann ist natürlich Aufhebungsvertrag keine schlechte idee. Ist aber eh nicht mehr als 2-3 Sätze oder?
2. Sachverhalt habe ich in 10 Minuten irgendwas aus der Erinnerung geschrieben, dass Verstoß gegen Grundbuchordnungsnormen (zB keine Bewilligung etc.) egal ist für den Eigentumserwerb. Hauptsache man wird eingetragen.. Keine Ahnung ob das richtig ist.
Wegen der Vormerkung hatte ich dann die witzige Idee, man könnte das Eigentum auf den Verkäufer zurück übertragen, dann Vormerkung eintragen lassen, dann wieder auf den Mandanten übertragen :D Hatte noch 60 Sekunden und wollte irgendwas dazu stehen haben. Insgesamt keine 10 Zeilen.
2. Sachverhalt habe ich in 10 Minuten irgendwas aus der Erinnerung geschrieben, dass Verstoß gegen Grundbuchordnungsnormen (zB keine Bewilligung etc.) egal ist für den Eigentumserwerb. Hauptsache man wird eingetragen.. Keine Ahnung ob das richtig ist.
Wegen der Vormerkung hatte ich dann die witzige Idee, man könnte das Eigentum auf den Verkäufer zurück übertragen, dann Vormerkung eintragen lassen, dann wieder auf den Mandanten übertragen :D Hatte noch 60 Sekunden und wollte irgendwas dazu stehen haben. Insgesamt keine 10 Zeilen.
06.02.2026, 21:16
(06.02.2026, 19:37)JB-NRW schrieb: Ach Mist. Nach meiner Lösung wäre ZMK aber auch überflüssig, 2. Kündigung geht zum 1. Juni durch, da ist auch Semsterbeginn. Also alles tutti. Wäre aber wie gesagt glaube ich 1. Juli gewesen? Frist ab 1. Januar und dann statt Ende übernächsten Monats nochmal 3 Monate drauf, also ende des 5. Monats das ist Ende des Juni.. Dann ist natürlich Aufhebungsvertrag keine schlechte idee. Ist aber eh nicht mehr als 2-3 Sätze oder?
2. Sachverhalt habe ich in 10 Minuten irgendwas aus der Erinnerung geschrieben, dass Verstoß gegen Grundbuchordnungsnormen (zB keine Bewilligung etc.) egal ist für den Eigentumserwerb. Hauptsache man wird eingetragen.. Keine Ahnung ob das richtig ist.
Wegen der Vormerkung hatte ich dann die witzige Idee, man könnte das Eigentum auf den Verkäufer zurück übertragen, dann Vormerkung eintragen lassen, dann wieder auf den Mandanten übertragen :D Hatte noch 60 Sekunden und wollte irgendwas dazu stehen haben. Insgesamt keine 10 Zeilen.
Bei mir im Sachverhalr stand Semesterbeginn 1. April nach meiner Erinnerung. 🤔
07.02.2026, 02:55
Was glaubt ihr wie wahrscheinlich ist es, dass in NRW in Strafrecht eine Urteilsklausur dran kommt? Ist ja eigentlich total selten und lief meines Wissens nach bereits im Januar …
07.02.2026, 12:57
Z4 Klausur - wieder mal ein Rundflug
1. Teil - Überprüfung der Wirksamkeit zweier Kündigungen
a. 1. Kündigung ggü. einem verstorbenen Mieter
aa. Kündigungsberechtigung (hier habe ich erstmal die GbR-Probematik überprüft)
§ 566 BGB
Rechtsfähigkeit der GbR, Abschluss eines GV, verstorbener Gesellschafter etc. (§§ 705 ff., 723 I Nr. 1 BGB)
bei der Wirksamkeit habe ich § 130 I 1 BGB thematisiert, § 130 II BGB fand keine Anwendung, §§ 563, 564 BGB
mE keine wirksame Kündigung ggü. dem verstorbenen Mieter, damit keine Beendigung des MV
b. 2. Kündigung ggü. einem Ehepaar
Kündigung geht ebenfalls nicht durch, Interessenabwägung zugunsten der Eheleute
2. Teil
a. Eigentum erlangt nach §§ 925, 873 I BGB (Verstoß gegen §§ 13, 19 GBO steht laut Kommentar einem Eigentumserwerb nicht entgegen), weiter stand, dass die Eintragung mit der dinglichen Einigung übereinstimmen muss, was mit Blick auf die Grundschuld ja zu verneinen ist, aber kA, wie man das hätte prüfen müssen
b. Eintragung Vormerkung, §§ 883 I, 885 I BGB
hier war ich komplett lost, hab versuch mit der Rang- und Sicherungswirkung zu argumentieren; eigene Zustimmung erforderlich zur Eintragung einer Vormerkung??
3. Teil
Einsetzung der Tochter als Alleinerbin + Erbverzichtsvertrag (notarielle Beurkundung erforderlich)
1. Teil - Überprüfung der Wirksamkeit zweier Kündigungen
a. 1. Kündigung ggü. einem verstorbenen Mieter
aa. Kündigungsberechtigung (hier habe ich erstmal die GbR-Probematik überprüft)
§ 566 BGB
Rechtsfähigkeit der GbR, Abschluss eines GV, verstorbener Gesellschafter etc. (§§ 705 ff., 723 I Nr. 1 BGB)
bei der Wirksamkeit habe ich § 130 I 1 BGB thematisiert, § 130 II BGB fand keine Anwendung, §§ 563, 564 BGB
mE keine wirksame Kündigung ggü. dem verstorbenen Mieter, damit keine Beendigung des MV
b. 2. Kündigung ggü. einem Ehepaar
Kündigung geht ebenfalls nicht durch, Interessenabwägung zugunsten der Eheleute
2. Teil
a. Eigentum erlangt nach §§ 925, 873 I BGB (Verstoß gegen §§ 13, 19 GBO steht laut Kommentar einem Eigentumserwerb nicht entgegen), weiter stand, dass die Eintragung mit der dinglichen Einigung übereinstimmen muss, was mit Blick auf die Grundschuld ja zu verneinen ist, aber kA, wie man das hätte prüfen müssen
b. Eintragung Vormerkung, §§ 883 I, 885 I BGB
hier war ich komplett lost, hab versuch mit der Rang- und Sicherungswirkung zu argumentieren; eigene Zustimmung erforderlich zur Eintragung einer Vormerkung??
3. Teil
Einsetzung der Tochter als Alleinerbin + Erbverzichtsvertrag (notarielle Beurkundung erforderlich)
07.02.2026, 18:29
Mal ganz kurz: Im GPA gab es keine GbR, oder?
08.02.2026, 22:19
Vor 6 Stunden
Wie sind eure Meinungen zu heute?
1. Handlungskomplex um Raststätte
§ 223, 224, 226
(P) Vorsatz auf KV
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Mittels
(P) Knie als wichtiges Glied
(P) Vorsatz darauf
§ 113, 114
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Amtsträger
(P) Nachweisbarkeit
§ 240 verdrängt
§ 316; unproblematisch
§ 315c
(P) Einzelraser; Überschreitung reicht nicht
2. HK um Straßensperre
§ 211
(P) Vorsatz auf Tod
(P) Nachweis / Verwertbarkeit der Aussagen bei Arzt; nicht § 249 StPO des Berichts wg POK als Zeugin, § 250 StPO; kein Verstoß wg § 252, da keine Vernehmung; Vernehmung Arzt, wird sich nicht einlassen wg § 55ff StPO; Befreiung unwahrscheinlich; Verwertungsverbot der POK Vernehmung wg § 136 StPO; keine Vernehmung; Fortwirkung wg Umgehung, Abwägung aller Umstände, ob rechtsstaatl Strafverfolgung die individuellen Interesse an fairtrial (art 20 III GG, 6 EMKR); nicht vorsätzlich, Belehrung beachtet, Tatvorwurf schwer, BS wusste um Anwesenheit, Aussagen auch nicht relevant für Behandlung gewesen
(P) Mordmerkmal
Heimtücke (-), Verdeckung (-), Gemeingefährlich (-), niedr. Beweggr. (-)
§ 212 (+)
(P) Rücktritt; fehlgeschlagen
§ 113, 114 (+)
§ 240 verdrängt
§ 315d
(P) Rennen mit Polizei; nicht nachweisbar
§ 315b
(P) Verkehrsfeindlicher Inneneinhriff; Fortbewegung immer in Fordergrund
§ 316 StGB (+)
3. B-Gutachten
Zust.; LG, SchwurGer,
Haft; (P) Haftgrund Auslieferungsabkommen mit Frankfreich; hat Wohnsitz in DE; habs abgelehnt wg Verhältnismäßigkeit
Verteidiger vorhanden als Pflichtverteidiger
Einstellung/Beschränkung (-); Rest fast ausschl. erlassen
1. Handlungskomplex um Raststätte
§ 223, 224, 226
(P) Vorsatz auf KV
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Mittels
(P) Knie als wichtiges Glied
(P) Vorsatz darauf
§ 113, 114
(P) Kfz als gef. Werkzeug
(P) Amtsträger
(P) Nachweisbarkeit
§ 240 verdrängt
§ 316; unproblematisch
§ 315c
(P) Einzelraser; Überschreitung reicht nicht
2. HK um Straßensperre
§ 211
(P) Vorsatz auf Tod
(P) Nachweis / Verwertbarkeit der Aussagen bei Arzt; nicht § 249 StPO des Berichts wg POK als Zeugin, § 250 StPO; kein Verstoß wg § 252, da keine Vernehmung; Vernehmung Arzt, wird sich nicht einlassen wg § 55ff StPO; Befreiung unwahrscheinlich; Verwertungsverbot der POK Vernehmung wg § 136 StPO; keine Vernehmung; Fortwirkung wg Umgehung, Abwägung aller Umstände, ob rechtsstaatl Strafverfolgung die individuellen Interesse an fairtrial (art 20 III GG, 6 EMKR); nicht vorsätzlich, Belehrung beachtet, Tatvorwurf schwer, BS wusste um Anwesenheit, Aussagen auch nicht relevant für Behandlung gewesen
(P) Mordmerkmal
Heimtücke (-), Verdeckung (-), Gemeingefährlich (-), niedr. Beweggr. (-)
§ 212 (+)
(P) Rücktritt; fehlgeschlagen
§ 113, 114 (+)
§ 240 verdrängt
§ 315d
(P) Rennen mit Polizei; nicht nachweisbar
§ 315b
(P) Verkehrsfeindlicher Inneneinhriff; Fortbewegung immer in Fordergrund
§ 316 StGB (+)
3. B-Gutachten
Zust.; LG, SchwurGer,
Haft; (P) Haftgrund Auslieferungsabkommen mit Frankfreich; hat Wohnsitz in DE; habs abgelehnt wg Verhältnismäßigkeit
Verteidiger vorhanden als Pflichtverteidiger
Einstellung/Beschränkung (-); Rest fast ausschl. erlassen
Vor 5 Stunden
Wo hast du geschrieben?
Ich meine in NRW waren § 315c, d und § 114 StGB ausgeschlossen. Also ich hoffe es haha.
Ich meine in NRW waren § 315c, d und § 114 StGB ausgeschlossen. Also ich hoffe es haha.
Vor 5 Stunden
Ja, die waren in NRW ausgeschlossen :)
Vor 4 Stunden


