16.01.2026, 17:06
(16.01.2026, 17:02)Dummisel schrieb:(16.01.2026, 17:01)Sincju schrieb:(16.01.2026, 16:56)Dummisel schrieb:(16.01.2026, 16:54)Sincju schrieb:Ich weiß auch immer noch nicht wo das alles hätte hin sollen. Er wollte ja keine Prüfung der Maßnahme, warum haben wir Fotos von den Hunden bekommen. Was war das alles(16.01.2026, 16:47)Dummisel schrieb: Ja Same weiß nicht ob das so stimmt.
War total überfordert mit der materiellen Prüfung und den tausend Sachen in den Normen und im Sachverhalt. Hab total viel im Sachverhalt auch nicht verwertet
Ich habe leider auch vieles nicht verwertet, zB diese Verordnung oder auch vieles aus dem Vermerk nach der Überprüfung der Wohnung.
Meine Prüfung kam mir etwas trivial vor, ich denke ich habe viele Sachen nicht gesehen und halt nicht verwertet.
Also die Fotos der Hunde fand ich auch witzlos. Die Verordnung wäre vielleicht dazu gut gewesen, einen Maßstab dafür zu bilden, was genau von dem Hundehalter erwartet wird. Aber ich habe keine Ahnung. Ich ärgere mich gerade wieder so, weil ich gefühlt gar nichts auf die Reihe bekommen habe
Ging mir auch gefühlt in jeder Klausur so. Aber wenigstens weiß ich dieses Mal nicht direkt nach der Klausur was richtig gewesen wäre bzw. wo was fehlt :D
Oder auch die Videoaufnahmen, was sollte das? Es macht alles keinen Sinn, ich glaube ich war einfach zu müde um überhaupt den Sachverhalt gescheit aufzunehmen
16.01.2026, 17:09
Ich habe Klagerücknahme beantragt und ein ausführliches Mandantenschreiben verfasst
Bzgl der Videoaufnahmen habe ich meinem Mandanten nahegelegt, dass er Vlt einfach nicht gesehen hat, dass der Sachbearbeiter geklingelt hat.
Insgesamt bin ich also zur Rechtmäßigkeit der Anordnung gekommen
Bzgl der Videoaufnahmen habe ich meinem Mandanten nahegelegt, dass er Vlt einfach nicht gesehen hat, dass der Sachbearbeiter geklingelt hat.
Insgesamt bin ich also zur Rechtmäßigkeit der Anordnung gekommen
16.01.2026, 17:13
Wo genau spielte es denn eine Rolle, dass der Behördenmitarbeiter versucht hatte den Mandanten anzutreffen und geklingelt hätte?
16.01.2026, 17:15
16.01.2026, 17:18
(16.01.2026, 17:13)Sincju schrieb: Wo genau spielte es denn eine Rolle, dass der Behördenmitarbeiter versucht hatte den Mandanten anzutreffen und geklingelt hätte?
Ich hab’s als Argument für die Notwendigkeit der Anordnung angebracht. Weil der Mandant ja gesagt hat, Vlt wäre der Sachbearbeiter auch einfach nur faul gewesen und hätte ja gar nicht bei ihm geklingelt.
16.01.2026, 17:23
(16.01.2026, 17:13)Sincju schrieb: Wo genau spielte es denn eine Rolle, dass der Behördenmitarbeiter versucht hatte den Mandanten anzutreffen und geklingelt hätte?Befangenheit nach 21 ? HVwVfG
Zumindest habe ich das da mit eingebracht, aber abgelehnt, weil die Videoaufnahme nicht durchgängig aufgezeichnet hat und das als Grund nicht ausreicht
16.01.2026, 17:28
(16.01.2026, 17:23)Giesela27 schrieb:(16.01.2026, 17:13)Sincju schrieb: Wo genau spielte es denn eine Rolle, dass der Behördenmitarbeiter versucht hatte den Mandanten anzutreffen und geklingelt hätte?Befangenheit nach 21 ? HVwVfG
Zumindest habe ich das da mit eingebracht, aber abgelehnt, weil die Videoaufnahme nicht durchgängig aufgezeichnet hat und das als Grund nicht ausreicht
Im BV stand, dass der Behördenleiter (?) den Antrag auf Befangenheit abgelehnt hat oder so ähnlich. Daher habe ich das gar nicht mehr erwähnt, aber wäre vielleicht gut gewesen ..
Ich kann die Notenbekanntgabe kaum abwarten :(
16.01.2026, 21:42
Fandet ihr alle die dringende Gefahr so deutlich? Habe mir da extrem schwer getan und bin da ziemlich geschwommen
16.01.2026, 21:48
16.01.2026, 21:49


