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Klausuren Januar 2026
Sincju
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Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#191
13.01.2026, 16:16
(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb:  Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?

Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)
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Jura777
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#192
13.01.2026, 16:17
Ich habe auch 227 StGB bejaht
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Dummisel
Member
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Beiträge: 70
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#193
13.01.2026, 16:18
(13.01.2026, 16:16)Sincju schrieb:  
(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb:  Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?

Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)

Bei mir ging 212 durch durch
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celiful
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Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#194
13.01.2026, 16:21
Bei mir ging 227 durch
Kann man danach noch 212,13 annehmen? Egal ob jetzt im Versuch oder vollendet? Meine es stand etwas im Kommentar, aber keine Ahnung ob ich das richtig gemacht habe😂
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Sincju
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Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#195
13.01.2026, 16:23
(13.01.2026, 16:21)celiful schrieb:  Bei mir ging 227 durch
Kann man danach noch 212,13 annehmen? Egal ob jetzt im Versuch oder vollendet? Meine es stand etwas im Kommentar, aber keine Ahnung ob ich das richtig gemacht habe😂
 
Ich meine das auch gelesen zu haben, aber habe heute wieder so viel im Kommentar rumgelesen, kann auch sein dass ich mich täusche
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Sincju
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Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#196
13.01.2026, 16:25
(13.01.2026, 16:18)Dummisel schrieb:  
(13.01.2026, 16:16)Sincju schrieb:  
(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb:  Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?

Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)

Bei mir ging 212 durch durch

Hast du den Vorsatz dann mit der Gefährlichkeit der Handlung begründet? Eigentlich wollte ich alles einmal durch- bzw. anprüfen, aber dann ist mir eingefallen, dass ich ja im Urteil bin und besser nur das schreibe, was durchgeht (?) und Zeit wäre eh keine gewesen lol
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Oktoeinsfünf
Junior Member
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Beiträge: 12
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#197
13.01.2026, 16:31
Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)

Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)

Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen 
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch 
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden 

§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist 

sehr komisch irgendiwe
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2026, 16:32 von Oktoeinsfünf.)
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Sincju
Junior Member
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Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#198
13.01.2026, 16:34
Ich würde ja schreiben, dass es mit ÖR nur noch besser werden kann. Aber das habe ich schon nach der 1. Zivilrechtsklausur gesagt und es wurde mit fast jeder Klausur nur schlimmer  Crying
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Gast2389564
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#199
13.01.2026, 16:34
(13.01.2026, 16:31)Oktoeinsfünf schrieb:  Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)

Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)

Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen 
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch 
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden 

§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist 

sehr komisch irgendiwe

Also habe das nur angeprüft im Rahmen eines Mords (für mich hätte die Verdeckungsabsicht vorgelegen) - Aber fürs Unterlassen fehlte es mir an der Kausalität des Liegenlassens gerade aufgrund der Aussagen des Sachverständigen 
Auf Versuch kam ich nicht, weil Erfolg ist ja eingetreten

Habe stattdessen dann auch 227 bejaht, aber die Todesfolge durch Unterlassen bejaht (geht das überhaupt?)

Wie habt ihr das mit der nachträglichen Gesamtstrafe bei ihr bezüglich der Bildung einer Gesamtgeldstrafe gelöst?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2026, 16:35 von Gast2389564.)
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Dummisel
Member
***
Beiträge: 70
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#200
13.01.2026, 16:36
(13.01.2026, 16:34)Gast2389564 schrieb:  
(13.01.2026, 16:31)Oktoeinsfünf schrieb:  Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)

Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)

Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen 
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch 
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden 

§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist 

sehr komisch irgendiwe

Also habe das nur angeprüft im Rahmen eines Mords (für mich hätte die Verdeckungsabsicht vorgelegen) - Aber fürs Unterlassen fehlte es mir an der Kausalität des Liegenlassens gerade aufgrund der Aussagen des Sachverständigen 
Auf Versuch kam ich nicht, weil Erfolg ist ja eingetreten

Habe stattdessen dann auch 227 bejaht, aber die Todesfolge durch Unterlassen bejaht (geht das überhaupt?)

Wie habt ihr das mit der nachträglichen Gesamtstrafe bei ihr bezüglich der Bildung einer Gesamtgeldstrafe gelöst?

Hab 55 im Stress falsch gelesen und leider abgelehnt 🥲🥲 Todesfolge durch unterlassen geht ohne Probleme stand im Kommentar 

Habt ihr was mit der Bewährung gemacht?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2026, 16:37 von Dummisel.)
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