13.01.2026, 16:16
(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb: Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?
Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)
13.01.2026, 16:17
Ich habe auch 227 StGB bejaht
13.01.2026, 16:18
(13.01.2026, 16:16)Sincju schrieb:(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb: Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?
Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)
Bei mir ging 212 durch durch
13.01.2026, 16:21
Bei mir ging 227 durch
Kann man danach noch 212,13 annehmen? Egal ob jetzt im Versuch oder vollendet? Meine es stand etwas im Kommentar, aber keine Ahnung ob ich das richtig gemacht habe😂
Kann man danach noch 212,13 annehmen? Egal ob jetzt im Versuch oder vollendet? Meine es stand etwas im Kommentar, aber keine Ahnung ob ich das richtig gemacht habe😂
13.01.2026, 16:23
(13.01.2026, 16:21)celiful schrieb: Bei mir ging 227 durch
Kann man danach noch 212,13 annehmen? Egal ob jetzt im Versuch oder vollendet? Meine es stand etwas im Kommentar, aber keine Ahnung ob ich das richtig gemacht habe😂
Ich meine das auch gelesen zu haben, aber habe heute wieder so viel im Kommentar rumgelesen, kann auch sein dass ich mich täusche
13.01.2026, 16:25
(13.01.2026, 16:18)Dummisel schrieb:(13.01.2026, 16:16)Sincju schrieb:(13.01.2026, 16:14)JRFuchs schrieb: Hat jemand heute im Strafurteil KV mit Todesfolge angenommen? Oder war das so offensichtlich Mord? Dass da keine andere Bewertung zulässig ist?
Bei mir ging Mord nicht durch... Habe 227 bejaht. Aber schließen sich die beiden denn aus? (Ich habe ehrlich keinen Plan von Strafrecht)
Bei mir ging 212 durch durch
Hast du den Vorsatz dann mit der Gefährlichkeit der Handlung begründet? Eigentlich wollte ich alles einmal durch- bzw. anprüfen, aber dann ist mir eingefallen, dass ich ja im Urteil bin und besser nur das schreibe, was durchgeht (?) und Zeit wäre eh keine gewesen lol
13.01.2026, 16:31
Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)
Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)
Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden
§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist
sehr komisch irgendiwe
Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)
Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden
§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist
sehr komisch irgendiwe
13.01.2026, 16:34
Ich würde ja schreiben, dass es mit ÖR nur noch besser werden kann. Aber das habe ich schon nach der 1. Zivilrechtsklausur gesagt und es wurde mit fast jeder Klausur nur schlimmer
13.01.2026, 16:34
(13.01.2026, 16:31)Oktoeinsfünf schrieb: Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)
Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)
Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden
§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist
sehr komisch irgendiwe
Also habe das nur angeprüft im Rahmen eines Mords (für mich hätte die Verdeckungsabsicht vorgelegen) - Aber fürs Unterlassen fehlte es mir an der Kausalität des Liegenlassens gerade aufgrund der Aussagen des Sachverständigen
Auf Versuch kam ich nicht, weil Erfolg ist ja eingetreten
Habe stattdessen dann auch 227 bejaht, aber die Todesfolge durch Unterlassen bejaht (geht das überhaupt?)
Wie habt ihr das mit der nachträglichen Gesamtstrafe bei ihr bezüglich der Bildung einer Gesamtgeldstrafe gelöst?
13.01.2026, 16:36
(13.01.2026, 16:34)Gast2389564 schrieb:(13.01.2026, 16:31)Oktoeinsfünf schrieb: Habe unterteilt wegen der Schläge gegen den Kopf und Tritte gegen Oberkörper und das anschließende Liegenlassen (kann auch völlig falsch sein natürlich)
Habe erstmal keinen Tötungsvorsatz angenommen, und auch keine so gesteigerte Gefährlichkeit der Handlung dass das indiziell wirkt (die Fälle im § 212 dazu hatten alle was mit heftigen Tritten gegen den Kopf (ggfs. auch mit Gegenständen) zu tun)
Habe dann noch §§ 212, 13, 22, 23 geprüft wegen dem Liegenlassen
Der SV sagte ja aus, dass es nicht sicher gewesen sei, dass eine Verständigung der Rettungsdienste den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, daher nur Versuch
Dann Tatentschluss geprüft und hier den Tötungsvorsatz was ich sehr schwierig fand: einerseits hat er gesagt, dass er davon ausging der Typ würde sterben andererseits hat er gesagt, dass er davon ausging, der Polizist werde gefunden werden
§ 227 hatte ich dazu in Tateinheit, das stand im Kommentar das das möglich ist
sehr komisch irgendiwe
Also habe das nur angeprüft im Rahmen eines Mords (für mich hätte die Verdeckungsabsicht vorgelegen) - Aber fürs Unterlassen fehlte es mir an der Kausalität des Liegenlassens gerade aufgrund der Aussagen des Sachverständigen
Auf Versuch kam ich nicht, weil Erfolg ist ja eingetreten
Habe stattdessen dann auch 227 bejaht, aber die Todesfolge durch Unterlassen bejaht (geht das überhaupt?)
Wie habt ihr das mit der nachträglichen Gesamtstrafe bei ihr bezüglich der Bildung einer Gesamtgeldstrafe gelöst?
Hab 55 im Stress falsch gelesen und leider abgelehnt 🥲🥲 Todesfolge durch unterlassen geht ohne Probleme stand im Kommentar
Habt ihr was mit der Bewährung gemacht?


