05.06.2019, 13:30
(05.06.2019, 11:23)Nrwjuni schrieb: in NRW jedenfalls schon. Muss man sich nur mal die Kaiser Statistiken ansehen, die sie ja im Kurs zeigen. Es wäre jedenfalls ziemlich intaktisch sich heute nicht ZVR nochmal anzusehen(falls man sich überhaupt nochmal vor die Bücher setzen möchte heute).
Ja in NRW läuft morgen definitiv ZVR das ist Fakt und allgemein bekannt.
Ob aber auch in anderen Bundesländern ZVR läuft wissen wir nicht. Aufgrund des Ringtausches besteht die Möglichkeit das wieder die selbe Klausur läuft. Genau so gut ist es aber auch möglich, dass die Prüfungsämter in Berlin, Bawü was komplett anderes stellen.
05.06.2019, 13:40
Weiß zufällig jemand, ob die Anschlussberufung auf die Hauptberufung beschränkt ist? So gesehen ist ja die M durch das Urteil im Antrag zu 1) nicht beschwert gewesen, wenn sie also insoweit keine Berufung einlegt, und sich aber der Berufungsbeklagte anschließt, könnte es ja sein, dass der Teil ja nicht umfasst ist und er quasi noch einmal selbstständige Berufung hätte einlegen müssen, um da eine abweichende Entscheidung zu bekommen, wobei die selbstständige Berufung bei ihm verfristet wäre...
Ich Dussel habe die Aufhebung vergessen und nur die Sachanträge gestellt.. Upsi.
Weiß jemand zufällig, was erfahrungsweise in der Wahlklausur im ÖffR läuft?
Ich Dussel habe die Aufhebung vergessen und nur die Sachanträge gestellt.. Upsi.
Weiß jemand zufällig, was erfahrungsweise in der Wahlklausur im ÖffR läuft?
05.06.2019, 13:54
(05.06.2019, 13:40)IchmachlieberSportalsJura schrieb: Weiß zufällig jemand, ob die Anschlussberufung auf die Hauptberufung beschränkt ist? So gesehen ist ja die M durch das Urteil im Antrag zu 1) nicht beschwert gewesen, wenn sie also insoweit keine Berufung einlegt, und sich aber der Berufungsbeklagte anschließt, könnte es ja sein, dass der Teil ja nicht umfasst ist und er quasi noch einmal selbstständige Berufung hätte einlegen müssen, um da eine abweichende Entscheidung zu bekommen, wobei die selbstständige Berufung bei ihm verfristet wäre...
Ich Dussel habe die Aufhebung vergessen und nur die Sachanträge gestellt.. Upsi.
Weiß jemand zufällig, was erfahrungsweise in der Wahlklausur im ÖffR läuft?
T/P § 524 Rn. 6
Nur das selbe Urteil. Was der Berufungskläger damit anstellt ist auf gut Deutsch gesagt egal.
06.06.2019, 14:07
In Berlin lief in der Wahlklausur Strafrecht S7 eine Plädoyersklausur
06.06.2019, 14:09
Ich fange mal an für heute:
GPA - ZVR.
3 Anträge.
Antrag 1: Zulässig, Titelgegenklage, begündet, da Titel aus formellen Gründen unwirksam: zu unbestimmt, da nicht ermittelbar welches Grundstück
Antrag 2: Zulässig, 771, begründet, zwar im Haftungsverband und keine Enthaftung, aber gutgl. erworben, 135 II BGB
Antrag 3: 767 klassisch, 407 - da Kenntnis von Abtretung.
GPA - ZVR.
3 Anträge.
Antrag 1: Zulässig, Titelgegenklage, begündet, da Titel aus formellen Gründen unwirksam: zu unbestimmt, da nicht ermittelbar welches Grundstück
Antrag 2: Zulässig, 771, begründet, zwar im Haftungsverband und keine Enthaftung, aber gutgl. erworben, 135 II BGB
Antrag 3: 767 klassisch, 407 - da Kenntnis von Abtretung.
06.06.2019, 14:14
Jmd aus Bw hier? Wir hatten heute ne Mischung aus Verkehrsunfall und Tierhalterhaftung, Urteilsklausur mit (Dritt-) Widerklage
Was habt ihr im Tenor so rausbekommen?
Ich hab ne Quote von 50:50 wobei es aber die in Prozessstandschaft geltend gemachten Schäden voll gibt. Dementsprechend dann Stattgabe/Abweisung der Klage/Widerklage
Was habt ihr im Tenor so rausbekommen?
Ich hab ne Quote von 50:50 wobei es aber die in Prozessstandschaft geltend gemachten Schäden voll gibt. Dementsprechend dann Stattgabe/Abweisung der Klage/Widerklage
06.06.2019, 14:18
1. Hab gesagt 767 direkt, da Einwendung gegen titulierten Anspruch aus 1191, 1192, 1147, da bestritten wird der konkret titulierte Anspruch in das Grundstück überhaupt besteht (weil Grundstück für anderes Grundstück bestellt worden sei)
- dann in der begründetheit 891 bgb und letztlich keine Widerlegung durch die Klägerin nach Auslegung der in Bezug genommenen Grundschuldbewilligung
2. Unzulässig, da der angegriffene Titel im Antrag nicht benannt wird und auch durch Auslegung nicht ermittelbar ist
(253 Nr 2 zpo?)
-dann am Ende Hilfsweise zulässig und begründet aufgrund gutgläubigen Erwerbs des Eigentums am pferd
3. 767 direkt
Erfüllungseinwand geht wegen 407 bgn durch, beklagte als zessionarin beweisbelastet für Kenntnis,
- dann in der begründetheit 891 bgb und letztlich keine Widerlegung durch die Klägerin nach Auslegung der in Bezug genommenen Grundschuldbewilligung
2. Unzulässig, da der angegriffene Titel im Antrag nicht benannt wird und auch durch Auslegung nicht ermittelbar ist
(253 Nr 2 zpo?)
-dann am Ende Hilfsweise zulässig und begründet aufgrund gutgläubigen Erwerbs des Eigentums am pferd
3. 767 direkt
Erfüllungseinwand geht wegen 407 bgn durch, beklagte als zessionarin beweisbelastet für Kenntnis,
06.06.2019, 14:24
06.06.2019, 14:25
(06.06.2019, 14:18)Gast 1 schrieb: 1. Hab gesagt 767 direkt, da Einwendung gegen titulierten Anspruch aus 1191, 1192, 1147, da bestritten wird der konkret titulierte Anspruch in das Grundstück überhaupt besteht (weil Grundstück für anderes Grundstück bestellt worden sei)
- dann in der begründetheit 891 bgb und letztlich keine Widerlegung durch die Klägerin nach Auslegung der in Bezug genommenen Grundschuldbewilligung
2. Unzulässig, da der angegriffene Titel im Antrag nicht benannt wird und auch durch Auslegung nicht ermittelbar ist
(253 Nr 2 zpo?)
-dann am Ende Hilfsweise zulässig und begründet aufgrund gutgläubigen Erwerbs des Eigentums am pferd
3. 767 direkt
Erfüllungseinwand geht wegen 407 bgn durch, beklagte als zessionarin beweisbelastet für Kenntnis,
Ein Hilfsgutachten soll aber nicht hilfsweise für den Fall geschrieben werden, dass die vertretene Position falsch ist :D
06.06.2019, 14:29
(06.06.2019, 14:14)Gast xy (BW) schrieb: Jmd aus Bw hier? Wir hatten heute ne Mischung aus Verkehrsunfall und Tierhalterhaftung, Urteilsklausur mit (Dritt-) Widerklage
Was habt ihr im Tenor so rausbekommen?
Ich hab ne Quote von 50:50 wobei es aber die in Prozessstandschaft geltend gemachten Schäden voll gibt. Dementsprechend dann Stattgabe/Abweisung der Klage/Widerklage
Als gerichtliche Entscheidung oder als Anwaltsklausur?